Kita-Anmeldung alleine bei GSR?

  • Hallo zusammen! :-)


    Ich habe eine Frage und möchte gerne ein paar Meinungen von euch, weil ich selbst nicht weiß, wie ich handeln soll.


    Vorab zur Info: Kind ist 2. KV hat vor 1,5 Jahren den Kontakt zum Kind abgebrochen, seitdem stellt er sich tot. Er reagiert auf keine Post, weder von Ämtern noch von mir.

    Nun soll Mini im Sommer in die Kita, den Platz hat sie fest. KV und ich haben vor dem Kontaktabbruch noch über die Kita gesprochen und waren uns einig, dass es diese sein soll. Somit habe ich Mini Anfang diesen Jahres dort angemeldet und ihm die Anmeldeunterlagen mit der Bitte, sie zu unterschreiben, nachweislich und mit Fristsetzung per Post zugesandt.

    Wie erwartet bekam ich nichts zurück. Es gab seinerseits keinerlei Reaktion darauf. Wie immer eben, es hat mich nicht überrascht.

    Ich schilderte die Situation der Leitung der Kita. Sie reagierte verständnisvoll und sagte, ich könne die Anmeldung auch alleine unterschreiben, ich solle einfach vermerken, dass er sich weigert und der Drops sei gelutscht.

    Nun bin ich aber unsicher, wie die rechtliche Lage hier ist. Darf ich das wirklich alleine bei GSR oder mache ich mich damit ggf. sogar strafbar? Ich weiß es echt nicht.
    Ich weiß, dass es die Möglichkeit gibt, seine Unterschrift vom Gericht ersetzen zu lassen. Aber soll/muss ich das wirklich machen, wenn die Kita seine Unterschrift überhaupt nicht braucht?
    In wie weit müsste ich ihm überhaupt hinterher rennen? Würde von mir erwartet werden, ihn persönlich aufzusuchen und die Unterschrift einzufordern? Das würde ich vermeiden wollen.

    Ich bin - und nun bitte steinigt mich nicht - froh, dass zum KV Funkstille herrscht. Der Kontakt mit ihm war immer sehr belastend, er hat sehr böse Eigenschaften an sich, die kein Mensch braucht, weder Mini noch ich.
    Dementsprechend möchte ich nach Möglichkeit die Füße still halten und mit solchen Sachen keine schlafenden Hunde wecken, die ihn eventuell wieder auf die Bildfläche bringen könnten.
    Mich selbst durch Alleingänge in Schwierigkeiten bringen möchte ich aber natürlich auch nicht.

    Im Internet lese ich Verschiedenes. Einerseits, dass ich als betreuender Elternteil die Fremdbetreuung des Kindes selbst organisieren darf. Andererseits, dass bei gemeinsamer Sorge beide zustimmen MÜSSEN.
    Was gilt denn nun?

    Kann jemand helfen?


    Frühlingshafte Grüße! :)

  • Zuerst: Das Problem und ggfls. rechtliche Folgen hätte die Kika-Leitung.
    Dann: Es ist ein Unterschied zwischen Kika und Kinderbetreuung. Kika ist eine pädagogische, erziehende Einrichtung.Das fällt unter das Sorgerecht.


    "Babysitter" u.ae. nicht.


    Edith sagt: KiTa natürlich. Autokorrektur ist banane ....

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich hab auch gsr und ganz ehrlich? Ich habs Kind angemeldet und fertig. Ist der nächstgelegene Kindergarten. Vater hat seit 1,5 Jahren keinen Kontakt und kein Interesse.


    Soll er doch klagen gegen die kita Anmeldung. Kommt eh nur (wenn überhaupt) ein erhobener Zeigefinger. In Anbetracht der Tatsache, dass ich arbeiten muss und er Kind nicht betreuen kann (und will) gibt es für mich auch keine andere Möglichkeit. Ich bleib gern mit Kind weiter daheim, wenn er mir 1000 Euro Unterhalt mehr bezahlt. ;) Kann er sich gern aussuchen.



    Würde mir da keinen Kopf drumherum machen. Bei der schule funktioniert das allerdings meist nicht mehr. Die wollen dann zwingend ne Unterschrift.

  • Bei der schule funktioniert das allerdings meist nicht mehr. Die wollen dann zwingend ne Unterschrift.


    Selbst da hat bei mir kein Hahn nach der zweiten Unterschrift gekräht. Es herrscht Schulpflicht, das Kind muss also angemeldet werden. Wenn es die Sprengelschule ist, ist es kein Problem.

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Danke für eure Antworten. :)


    Dann ziehe ich das alleine durch. Ich gehe nicht wirklich davon aus, dass er mich verklagen oder gegen die Kita vorgehen würde... Aber man weiß ja nie. Er ist ein wenig unberechenbar.

    Ich habe schon kurz daran gedacht, ihm den Vorschlag zu machen, dass ich Mini weiterhin zu Hause betreue und er mir schön noch ein paar Jahre Betreuungsunterhalt zahlt.
    Aber wie schon geschrieben, ich will ja die Füße still halten und lasse es deshalb. :)


    Bis zur Schule sind es ja zum Glück noch mindestens 3 Jahre. Wer weiß, vielleicht erweckt er ja bis dahin wieder zum Leben!? Andernfalls probiere ich auch da erstmal, ob ich ohne ihn durchkomme.

    Stellt sich mir nur noch die Frage, ob ich seine Daten auf dem Anmeldeformular eintragen soll? Das hatte ich die Kita Leitung vergessen zu fragen. Habt ihr den KV und seine Kontaktdaten trotzdem angegeben? Die würden ihn doch hoffentlich sowieso nicht anrufen, wenn was wäre, wo die Kleine ihn überhaupt nicht mehr kennen dürfte nach der langen Zeit!? Oder doch? O.o


    Liebe Grüße :)

  • Ich hab ihn angegeben mit allen Daten, aber es ist vermerkt, dass er das Kind nicht abholen darf etc.


    Telefonnummer wechselt er wie die Unterwäsche, daher hab ich da keine angegeben. Zum Zeitpunkt der Anmeldung war mir die gerade mal wieder 2 Monate nicht bekannt.

  • Inzwischen wird in der Tat die Anmeldung in einer Kindertagesstätte als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung gewertet (siehe etwa OLG Frankfurt 3 UF 334/07). Falls der Kindergarten die Anmeldung mit einer Unterschrift akzeptiert, würde ich da die Füße stillhalten, weil die Wahrscheinlichkeit recht gering erscheint, dass der verschollene KV hier irgendetwas unternimmt. Du kannst immer sagen, dass Du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast.

  • Haben gemeinsames Sorgerecht - aber im Kiga hab ich Mini auch alleine angemeldet.
    KV wohnt 470 km entfernt und hält sich da eh raus, verweigert aber keine Unterschrift usw.
    Zur Schulanmeldung kam er mit, aber es waren auch einige Eltern da, verheiratete und haben alleine das Kind angemeldet, da KV oder KM eben an dem Tag arbieten mußten.

  • Es ist ein Unterschied zwischen KiTa und Kinderbetreuung. KiTa ist eine pädagogische, erziehende Einrichtung.Das fällt unter das Sorgerecht.


    Bisher war ich davon ausgegangen, dass eigentlich erst die Anmeldung an der weiterführenden Schule beide Unterschriften erfordert. Vielleicht kann man dann auch davon ausgehen, dass man sich erst dann um eine Unterschrift des anderen Elternteils bemühen muss, wenn die zwingend gefordert wird? Wenn Ihr Euch eh einig wart, würde ich eine Kopie der Anmeldung bereithalten, die er sich dann ggf. abholen kann, falls gewünscht.

  • Die Rechtssituation - Musica, du hast ja eines der vielen OLG-Urteile dazu verlinkt - ist eindeutig. Das heißt aber nicht, dass sich die jeweiligen Einrichtungen darauf einstellen. Wie es Passstellen gibt, die von AEs die Unterschrift des anderen Elternteils bei der Ausstellung des Persos verlangen, gibt es KiTas, die die Unterschrift nicht verlangen. Das eine wie das andere kann man sicherlich als Qualitätsmerkmal sehen. Beide Einrichtungen sind jeweils schlampig, was das Einhalten von diesen gesetzlichen Vorgaben angeht. Die Vermutung könnte naheliegen, bei anderen Dingen sind sie es auch ...


    Mal hat man dadurch einen Vorteil, mal einen Nachteil ... Wird mein Kind ohne die notwendige zweite Unterschrift in KiTa oder schule aufgenommen, habe ich Glück. Und die Sache ist im Normalfall ja unumkehrbar (deshalb ja auch das Sorgerecht betreffend). Welches Gericht wird ein Kind zwangsweise aus der KiTa befehlen oder einen Pflichtschulwechsel anberaumen (das müssten schon spezielle Sonderfälle sein).


    Einen habe ich erlebt. Ein Elternteil - getrennt lebend - hat Kind in der Urlaubszeit/Sommerferien von der Privatschule abgemeldet und an der örtlichen Hauptschule angemeldet ohne Absprache mit dem anderen Elternteil (aber Einverständnis des Kindes). Der Privatschulplatz ist neu besetzt worden. Kind konnte nicht zurück.
    Elternteil hat das Sorgerecht verloren und wurde strafrechtlich mit einer Vorstrafe belegt, da es dem Kind übel geschadet hat. Privatschule ist noch in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung wegen Schadensersatz (zumal sie Schulgeld-Anteile weiter kassiert hat ...) Kind hing aber erst einmal in der Hauptschule fest. Aber das ist nun eine spezielle Konstellation und das Gegenteil von dem Fall hier, wo sich ja positiv gekümmert wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ein Elternteil - getrennt lebend - hat Kind in der Urlaubszeit/Sommerferien von der Privatschule abgemeldet und an der örtlichen Hauptschule angemeldet ohne Absprache mit dem anderen Elternteil


    Das ist aber der (sehr eindeutige) Fall "weiterführende Schule", der stets genannt wird, wenn es um Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung geht. Außerdem geht ja TS davon aus, dass die Einigung für die Kita gemeinsam getroffen wurde (KV könnte freilich behaupten, wenn er es darauf anlegen wollte, das wäre nicht so - aber das sind jetzt hypothetische Überlegungen). Kann man - auf Basis des §1687 BGB - tatsächlich davon ausgehen, dass die Anmeldung in der Kita schwer abzuändernde Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes hat? Nur dann wäre sie keine Angelegenheit des täglichen Lebens (siehe auch hier). So eindeutig scheint mir das nicht zu sein, auch wenn es die eine oder andere OLG-Entscheidung zum Thema gibt.

  • Musica, du hast doch selbst einen grundlegenden OLG-Entscheid verlinkt. Und da ist die Sache eindeutig, ich zitiere.


    "Entgegen der Ansicht des Familiengerichts Friedberg handelt es sich bei der Wahl des Kindergartens um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung nach § 1687 BGB, deren Alleinentscheidungsbefugnis bei Uneinigkeit der Eltern über § 1628 BGB herbeigeführt werden kann (vgl. Palandt-Diederichsen, 67. Aufl., § 1687, Rz: 7; OLG Brandenburg, JAmt 2005, 47)."
    Das ist das grundlegende Statement, abgesichert in der Rechtsliteratur und durch ein weiteres (und andere) OLG. Daran ist nicht vorbeizudiskutieren ...


    Und das ist die Begründung, die absolut allgemeingültig ist: "Die Förderung durch den Kindergarten und die zum Teil ganz stark abweichenden Modelle der unterschiedlichen Einrichtungen prägen das Kleinkind in ganz erheblichem Maße bei seiner weiteren Entwicklung und stellen damit keine Alltagsentscheidungen von untergeordneter Bedeutung dar."

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Puuh... Ok. Also ist das eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung und beide müssen zustimmen? Heißt auch, er könnte mir an's Bein pinkeln, wenn er wollte?

    Nun hat er ja die Möglichkeit bekommen, seinen Otto zu leisten und will es offensichtlich nicht. Es ist ja nicht so, dass er sich gegen diese Kita ausspricht und ich sie gegen seinen Willen trotzdem nehme. Im Gegenteil, er hat zugestimmt. Allerdings habe ich für seine Aussage/Zustimmung natürlich keinerlei Beweise.


    Seine Motivation ist, mir Steine in den Weg zu legen. Der sitzt zu Hause und freut sich, dass ich ihm des gemeinsamenen Sorgerechts wegen hinterher rennen muss und er mich sozusagen in der Hand hat.

    Mal angenommen, er würde mich verklagen, wenn ich den Vertrag alleine unterschreibe...
    Was würde passieren? Kann das jemand einschätzen? Könnte man mir zum Beispiel mangelnde Kooperation vorwerfen und möglicherweise sogar das Sorgerecht (bzw. Teilbereiche) entziehen lassen? Aber das wäre ja auch Ironie, wo ER doch derjenige ist, der sich tot stellt.

    Das ist auch eine stinknormale städtische Kita ohne exotisches Konzept, dazu in unserem Wohnort, in zehn Minuten fußläufig erreichbar. Ich war dort selbst mal beschäftigt und weiß daher auch, wie es hinter den Kulissen aussieht - die Kita ist super! (Auch wenn sie sich anscheinend nicht so richtig mit dem Sorgerecht und den entsprechenden Urteilen auskennt.)
    Ich wüsste also beim besten Willen nicht, was der KV für Gründe gegen diese Kita bringen sollte.


    Mich verunsichert das alles. Ich schwanke zwischen "Mach einfach!" und "lass es ordentlich regeln". Wenn ich wüsste, ob und was er im Schilde führt, würde mir das Ganze leichter fallen.


    Hat jemand Erfahrung mit dieser Unterschrift-ersetzen Sache? Würde da im Vorfeld nochmal eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden oder würde das Ding schnell und unkompliziert ohne Tamtam ersetzt werden?


    Würde es evtl. Sinn machen, ihn nochmal anzuschreiben mit sowas wie "Ich möchte Kind hier und da anmelden. Hast du Gründe, die dagegen sprechen, kannst du dich bis xx.xx.2018 mit mir in Verbindung setzen, ansonsten setze ich dein Einverständnis voraus"? Wäre das eine Absicherung oder eher kontraproduktiv?


    Liebe Grüße :)

  • hi,


    ehrlich?


    Du hast den Platz, du bezahlst, du unterschreibst.
    Was soll sein? Kind lebt bei dir, du willst arbeiten, du brauchst einen KiTa-Platz. Du hast einen KiTa-Platz.


    Fertig!


    Mima

  • Pizza Margeritha, das ist in deinem Fall eine Frage der Strategie und der kurzfristigen wie der mittelfristigen Ziele.


    Die juristischen Auseinandersetzungen vor dem OLG waren regelmäßig Streite engagierter Eltern, die sich über den jeweiligen Kiga nicht einig werden konnten. Nicht, ob Kiga oder nicht.
    Nun ist es in deinem Fall so, dass der mit sorgeberechtigte Vater schon an der Sorge teilnehmen muss. Nicht zu reagieren, also zu blockieren, stellt sein Sorgerecht infrage. Aber nicht zwingend bereits beim ersten Anlass. Um hier sauber - aber leider teuer und aufwändig - zu arbeiten, müsstest du quasi jedes Mal klagen.


    Besser ist es vielleicht, wenn du dir in der Korrespondenz nach einer notwendigen Begründung für deinen jeweiligen Vorschlag angewöhnst zu schreiben: "Solltest du anderer Meinung sein, melde dich bitte bis zum X.X. bei mir. Sollte ich nichts von dir hören, gehe ich von deinem Einverständnis aus und werde den Krümel in der vorgeschlagenen Kita anmelden."
    Wenn die KiTa mitzieht, also deine alleinige Unterschrift akzeptiert, bist du im grünen Bereich.


    Schwierig wird es nur, wenn später die Grundschule, die Bank (Kontoeröffnung), die weiterführende Schule, der Zahnarzt (für eine Zahnspange o.ä.) tatsächlich die zweite Unterschrift haben will. Dann musst du Ex schütteln, bis er sich rechtsgültig äußert - und anschließend im Ablehnungsfall halt über das Gericht arbeiten, wenn es keine Lösung gibt.


    Keinesfalls - zum einen, weil es rechtlich nicht erlaubt ist, zum anderen, weil es schlecht für künftige Dinge ist -, solltest Du ohne Absicherung einfach vorwärts gehen. Was beim KiTa-Platz noch funktioniert, fällt bei anderen dingen ggfls. auf dich zurück, wenn in der juristischen Auseinandersetzung der Vater belegen/beweisen kann, dass du immer und über Jahre Sorgeentscheidungen an ihm vorbei gefällt hast.


    Manchmal ist es so, dass der (meist) Vater irgendwann erwachsen wird und die Kurve bekommt und sich beginnt fürs Kind zu interessieren. Wenn man dann als Betreuungselternteil nicht bereits alle Brücken abgerissen hat, sondern darauf verweisen kann, schon lange zu informieren und zu fragen, ist das fürs "elterliche Klima" sicherlich hilfreich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei ex Beute Kind hat der Vater (wir) das Kind von einer kita in eine andere umgemeldet ohne Einverständnis der Mutter. Der alte kita war Krippe der neue regelkita. Da haben wir extra gewartet. Der alte kita war 30 km entfernt. Diese sind wir 4 Monate täglich 4 mal gefahren.


    Mutter hat geklagt. Es gab einen Vergleich. Vater hat sich bereit erklärt zukünftig vorher zu informieren!!! (Von Einverständnis einholen war da nicht die rede). Kind blieb in der kita, weil die ummeldung dem kindeswohle entsprach. Das war alles.


    Ich werde mich bei der Anmeldung darauf berufen, dass ich ihn ordnungsgemäß mit adresse und allem angegeben habe und auch gsr angegeben hab. Wenn niemand was anderes sagt, hol ich auch keine zweite Unterschrift. Auch meine kita ist normale städtische. Der nächste von unserer Wohnung und Vater weiß, dass sie in die kita gehen wird. Schließlich wurde sie damals direkt nach der Geburt von uns gemeinsam an unserem alten Wohnort ebenfalls am nächstgelegenen kiga angemeldet. Den platz kann ich ja nun nicht nutzen, da ich 120 km eine Strecke fahren müsste und es ein ganz anderes Bundesland ist.


    Ich bezweifle, dass da je was kommt. Alle seine Kinder gehen in die kita. Da wird es schwer zu argumentieren, warum unsere das nicht soll.


    Uns sollte was kommen, hör ich mir das "dududu" eben an und versichere in Zukunft daran zu denken ihn zu informieren, obwohl es ihn nicht interessiert. :laber

  • Tja, grundsätzlich würde ich schon gerne den offiziellen Weg gehen, vor allem wenn es mir auf Lange Sicht in die Karten spielen könnte. Allerdings fällt teuer und aufwendig klagen ("teuer" ist vor allem das Problem) weg. Kann ich mir einfach nicht leisten.
    Deshalb dokumentiere ich erstmal selbst alles, für den Fall, der er mir irgendwann mal eins auswischen will und dafür Fehler bei mir sucht.
    Wenn mir im Falle des Falles außer einem "dududu" eh nichts weiter blüht, bin ich jetzt erstmal entspannt.

    Ich schicke ihm die "Info-Mail" zur Sicherheit und fertig. Er wird mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit nicht darauf reagieren und ich kann's abheften. (: