p.p1 {margin: 0.0px 0.0px 0.0px 0.0px; font: 12.0px Helvetica}
p.p2 {margin: 0.0px 0.0px 0.0px 0.0px; font: 12.0px Helvetica; min-height: 14.0px}
Hallo zusammen,
hier gibts ja ne Menge Schwarm-Erfahrung und hoffentlich jemanden, der mir meine Frage beantworten kann:
der Vater meines Kindes hat den Unterhalt vom Jugendamt neu berechnen lassen und ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden (gleiche Stufe wie vorher, er meint, er gehört mindestens 2 Stufen runter). Jetzt will er gegen die Urkunde klagen. Die Sachbearbeiterin ist sich ihrer Sache sehr sicher und meint, das sei völliger Blödsinn was er da will und plant. Ich denke generell, er soll nicht mehr bezahlen, als er muss, aber eben auch nicht weniger. Deshalb möchte ich auch keinen Deal mit ihm machen und habe das ganze schon vor Jahren in die Hand von Fachleuten gegeben. Für mich steht da gerade Aussage gegen Aussage, wobei ich das Jugendamt für kompetenter und weniger interessengeleitet halte als ihn. Deren Berechnungen jedenfalls erscheinen mir stimmig, seine Begründungen eher nicht (und es kommen auch immer neue dazu, wenn eine Sache geklärt ist....).
Ich würde das ganze deshalb am liebsten entspannt abwarten und ihn klagen lassen, aber eine Frage stellt sich mir trotzdem:
Gegen wen klagt er eigentlich: das Amt / das Kind / Mich? Und wer muss die Kosten übernehmen, falls er gewinnt?
Wenn ich das sein könnte, ist der Sachverhalt für mich ein anderer, ich werfe ungern Geld zum Fenster raus.
Dankeschön, Endrah