Berechnung Kindesunterhalt durch Anwältin von Vater. HILFE! :/

  • Guten Morgen ihr Lieben!


    Nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder.
    Ich bin noch einmal Mami geworden und ja! :) <3


    Kind ist im August 2017 geboren und der KV hat sich von Anfang an quer gestellt. Wollte die Vaterschaft nicht anerkennen, hat sich dann geweigert zu zahlen usw.


    KV wurde aufgrund seines Einkommens aufgefordert, monatlich den Mindestunterhalt & monatlich 114€ Betreuungsunterhalt für mich zu bezahlen.
    Das war ihm zu viel.. (seine Aussage!).
    Auf meinen Unterhalt kann ich getrost verzichten, diese 'Abhängigkeit' möchte ich mir ehrlich gesagt nicht geben.
    KV macht 1x wöchentlich eine Weiterbildung als Pflegedienstleiter, z.Z ist er examinierter Altenpfleger.
    Auf seinen Wunsch hat er seine Arbeit auf 100 Stunden reduziert, weil es zu stressig wäre ,Vollzeit zu arbeiten arbeiten und seine Fortbildung usw.
    Seine Chefin hat natürlich angegeben/bescheinigt, dass dieses aus betrieblichen Gründen gemacht werden musste. ;)


    Kind ist im August 2017 geboren und im November 2017 hat er einen Kredit aufgenommen und sich einen BMW gekauft.
    (Monatlich 247€ über einen Zeitraum von 4 Jahren).
    Das Jugendamt hat diesen Kredit NICHT anerkannt, lediglich 5% pauschal.


    KV hat sich eine Anwältin genommen und mein Unterhalt wurde komplett gestrichen und der Kindesunterhalt auf 173€ REDUZIERT. (Neuberechnung durch seine Anwältin). Würde er zumindest den Mindestunterhalt zahlen, wäre ja alles ok, Kredite usw.zu berücksichtigen!
    Der Autokredit wurde in voller Höhe von der Anwältin berücksichtigt.... zuzüglich die konkret dargelegte km-Berechnung. (0,20€ - nicht 0,30€).
    Begründung : KV braucht dieses Auto, um zur Arbeit zu kommen, da er sonst, in absehbarer Zeit arbeitslos wird ohne PKW und er seinet Unterhaltspflicht dann natürlich nicht nachkommen könnte!
    Einreichung der ganzen Nachweise, dass er auf das Auto angewiesen sei und Kreditzeugs usw.,musste bis zum 01.03.erfolgen - Was er nicht gemacht hat. Also wurde die Frist auf den 30.03 verlängert.
    Bis dato habe ich auch noch nichts vom Jugendamt gehört. Das wird sicherlich noch etwas dauern... Es lagen schließlich Feiertage usw.dazwischen.


    Sein unterhaltrelevantes Einkommen liegt jetzt bei 1565€. Davon hat die Anwältin den Kredit abgezogen und Anteilig zusätzlich Fahrtkosten. (Knapp 70€ oder so).


    Das kann doch nicht sein....
    Wird der Kredit jetzt wirklich vom Jugendamt aufgrund der Nachweise von seinem Chef usw., dass er das Auto benötigt um zur Arbeit zu kommen, berücksichtigt? Er hätte sich auch ein günstiges gebrauchtes kaufen können und keinen 1er BMW...


    Hat Jemand Erfahrungen und kann mir helfen? :)


    Liebe Grüße

  • Hat Jemand Erfahrungen und kann mir helfen?

    Erfahrungen ja aber ernsthaft helfen wird dir vermutlich nur dein Anwalt können.
    Klingt aus deiner Perspektive schon recht gewagt was seine Anwältin da treibt aber es ist halt auch seine Anwältin und die holt für ihn das beste raus.

  • Wenn du dich nicht wehrst ist das drin.
    Was sagt dein Anwalt?
    Er hat die Prioritäten ja gesetzt auch wenn es psychologisch höchst fragwürdig ist das Geld in einen 1er zu stecken ;-)

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Mag sein das mir da jetzt welche widersprechen aber diese Beistandschaft ist nicht ergiebig was das angeht.
    Kannst du dir keine Beratungsschein für einen richtigen Anwalt besorgen?

  • Ich habe keinen Anwalt!
    Lediglich diese Beistandschaft beim Jugendamt!


    Ich denke, da benötigst Du tatsächlich einen (guten) Fachanwalt für Familienrecht. Natürlich rechnet der gegnerische Anwalt den KV arm, wenn Du jetzt nichts unternimmst, dann bleibt das so. Leider.

  • Wenn das Jugendamt "auf Zack" ist, kommt er damit nicht durch. Zu dem Zeitpunkt wusste er bereits um die finanziellen Verpflichtungen und hätte sich ein günstigeres Auto kaufen können.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das kommt jetzt auf die Beistandschaft an. Meine hat dem Ex, als er sowas probiert hat, mitgeteilt, dass Klage eingreicht würde. Das wollte er nicht riskieren.


    Ich würde die Beistandschaft anrufen und nachfragen. Wenn sie klar nicht klagen, bleibt Dir nur der Anwalt und dann ist es ein Rechenspiel, ob der eingeklagte Betrag durch die Prozesskosten aufgefressen wird.

  • Wenn das Jugendamt "auf Zack" ist, kommt er damit nicht durch. Zu dem Zeitpunkt wusste er bereits um die finanziellen Verpflichtungen und hätte sich ein günstigeres Auto kaufen können.

    Du sagst das schon richtig, wenn sie auf Zack ist.
    Wenn du da sone Schlaftablette auf Opium erwischst hast du Pech gehabt und das "Rechenkunstwerk" geht erst mal durch...will ja auch keiner.

  • Ich habe ehrlich gesagt auch die Befürchtung, dass das Jugendamt es durchwinken wird, um sich den weiteren Ärger mit KV und Anwältin zu ersparen.


    Kann ich dann trotzdem mit einem Anwalt dagegen angehen und neu berechnen lassen?! Eher nicht, oder? Anwältin von KV wird sich dann darauf beruhen,es sei mit Jugendamt alles geklärt.


    Versteht mich bitte nicht falsch! Aber ... würde er zumindest den Mindestunterhalt zahlen, wären die Berücksichtigung von Krediten usw.ja völlig legitim und okay!

  • Kann ich dann trotzdem mit einem Anwalt dagegen angehen und neu berechnen lassen?! Eher nicht, oder? Anwältin von KV wird sich dann darauf beruhen,es sei mit Jugendamt alles geklärt.

    Ist das schon alles durch??Was wurde denn beschlossen? Hast du was schriftlich? Mal davon abgesehen kann das deine Anwältin (such dir eine, schnell) durchaus eine Neuberechnung einleiten.

  • Oh man... Same Shit.... unser KV ist auch direkt los und hat sich ein Auto gekauft... musste sein... natürlich mit allem drum und dran.. war grad kein anderes da.
    Ich hatte auch eine Beistandschaft... ebenfalls Feiertage, Krankheitsfälle etc. Da ist nichts passiert.


    Mittlerweile sind wir uns einig geworden - ohne JA.


    Also Mindestunterhalt sollte schon sein. Kleiner Tipp: Unterhaltsvorschuss beantragen. Da kriegst du den Mindestunterhalt für das Kind.

  • Hallo,


    Du musst die Beistandschaft wenigstens ruhen lassen, dann kannst Du einen Anwalt mit dieser Sache beauftragen.


    Da macht es dann auch die Zeit, in der Du reagierst.


    Also wenn Du schon ein schlechtes Gefühl hast, geh zum Anwalt. Das ist Augenhöhe. Ich hatte immer das Gefühl, dass die Anwälte die JÄ nicht für voll nehmen. Die kennen ihre Pappenheimer da auch.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Die Beistandschaft hat hier bisher sauber berechnet und - wie es üblich ist - Fristen gesetzt. Vom Ex kam die Gegenrechnung. Die Zusatzunterlagen hat er nicht geliefert. Hier wird die Beistandschaft nachhaken und dann mit dir besprechen, wie vorgegangen werden soll. Klassischerweise steht die Klage an, wenn Ex bei dem Einkommen nicht bereit ist, den Mindestunterhalt zu zahlen.


    Bevor Du also überlegst, ob hier ein eigener Anwalt besser für Dich wäre oder die Beistandschaft weiter agiert, solltest Du also mit der Beistandschaft sprechen. Erst dann weisst Du, wie die Beistandschaft vorgeht. Noch ist alles im grünen Bereich. Die begründete Forderung der Beistandschaft steht, vom Gesülze der gegnerischen Anwältin ist bisher nicht ein Jota anerkannt. Und es gibt auch keinen Grund dazu.


    Jetzt steht aber die Entscheidung zum weiteren Vorgehen an. Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die mit etwas unterschiedlichen Erfolgsaussichten zu betrachten sind. Von deiner Schilderung her müsste aber die Erstforderung der Beistandschaft absolut durchsetzbar sein. Wenn die dazu bereit ist, sollte man bei der Beistandschaft bleiben. Das Verfahren läuft schneller, wenn man schon mal gestartet ist wie jetzt. Die Beistandschaft ist in dem Bereich fundiert ausgebildet und hat im Gegensatz zum Anwalt wenig Eigeninteresse.


    Grundsätzlich kann man an gute oder schlechte Anwälte, an gute oder schlechte Beistandschaften geraten. Ist die Beistandschaft schlecht, kann man theoretisch noch den Vorgesetzten aktivieren ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Öffentliche Verkehrsmittel gehen nicht, aufgrund seiner Arbeitszeiten.
    Deswegen die Nachweise von seiner Chefin, dass er auf das Auto angewiesen ist.. Zack, er braucht dieses Auto, also wird es laut der Anwältin auch berücksichtigt.

  • Was ein Anwalt sagt, ist ja nicht zwingend rechtens. Der Anwalt darf zugunsten seines Mandanten steile Behauptungen aufstellen und wilde Forderungen. Das übrigens im Gegensatz zur Beistandschaft. Die darf nur das einfordern und behaupten, was deutlich vom Recht abgedeckt ist.


    So geht deine Beistandschaft auch vor. Ex kann nur Mindestunterhalt zahlen? Also kann nach gängiger Rechtsprechung für die Fahrtkosten nur eine Pauschale von 5% angesetzt werden.
    Und gibt es keine Öffis? Dann kann ihm ein E-Bike oder ein Krad zugemutet werden. Auto muss nicht sein.



    Und klar hat die geschickte Anwältin von Ex ihm geraten, frühestmöglich die Zahlung zu beginnen: Alles andere erhöht den Streitwert und verteuert die Sache für Ex. Das sind deutliche Zeichen dafür, dass die Anwältin damit rechnet, vor den Kadi zu müssen oder sie meint, eine einvernehmliche Vereinbarung mit der Beistandschaft hinzubekommen - was ja auch okay wäre, wenn sie den Beistandschaftsforderungen entspricht.


    Was die Anwältin hier macht, ist viel "Show" für den Ex. Mehr aber nicht. Und das müsste sie eigentlich wissen. Auch aus Erfahrung.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Bisher hat es doch auch geklappt mit der Vaterschaftfeststellung und er hat doch seit der Geburt schon gezahlt.
    Natürlich - Anwälte probieren immer alles - aber wer sagt das er damit recht hat.
    Gerade wenn er ein Mangelfall wird und damit nicht den Mindest-KU zahlt.