Hallo,
Vor einiger Zeit wurde von uns ein Gutachten erstellt. Schon während der Gespräche fand ich die SV etwas seltsam... wir waren uns einfach unsympathisch. Dabei habe ich voll auf sie gesetzt und hatte mir erhofft, dass sie die „Wahrheit“ ans Licht bringt.
Als das Gutachten dann endlich vorgelegen hatte, musste ich herzlich lachen. Denn obwohl da schon einige Konponente zutreffend waren, ergab das ganze ein ganz seltsames Gesamtbild. Besonders auffällig war, dass scheinbar offensichtliche Dinge verschwiegen oder verharmlost wurden.
Der Richter hat das Gutachten nicht wirklich anerkannt, aber auch nicht abgelehnt. Es war einfach so befremdlich . Ich hatte daraufhin einen Befangenheiraantrag gestellt.
Nun landet das Teil beim OLG und ich soll erneut meinen Befangenheitsantrag begründen.
Hier ein paar Beispiel: mein Ex erschien völlig verkatert und zwei Stunden zu spät zum gemeinsamen Gespräch. Dafür brachte er ganz charmant Blumen von der Tanke mit, teilte den Strauß in zwei Teile - gab die Hälfte ihr und die andere Hälfte mir.
Darauf befragt , nahm sie wie folgt Stellung: Ja, KV kam zu spät, er war erkältet und hatte verschlafen. Ja, ich habe Blumen bekommen, die KM hat allerdings die andere Hälfte bekommen...
Also ganz suspekt. Woher ich weiss, dass er verkatert war? Er hatte mich den Abend davor betrunken angerufen...
Ich möchte mich ungern wiederholen und möchte möglichst knapp und konkret sein (da Ausschweifungen oft nur halbherzig gelesen werden).
Was sind essenzielle Gründe für eine Befangenheit des Sv?