Gründe für Befangenheit ???

  • Hallo,


    Vor einiger Zeit wurde von uns ein Gutachten erstellt. Schon während der Gespräche fand ich die SV etwas seltsam... wir waren uns einfach unsympathisch. Dabei habe ich voll auf sie gesetzt und hatte mir erhofft, dass sie die „Wahrheit“ ans Licht bringt.


    Als das Gutachten dann endlich vorgelegen hatte, musste ich herzlich lachen. Denn obwohl da schon einige Konponente zutreffend waren, ergab das ganze ein ganz seltsames Gesamtbild. Besonders auffällig war, dass scheinbar offensichtliche Dinge verschwiegen oder verharmlost wurden.


    Der Richter hat das Gutachten nicht wirklich anerkannt, aber auch nicht abgelehnt. Es war einfach so befremdlich . Ich hatte daraufhin einen Befangenheiraantrag gestellt.


    Nun landet das Teil beim OLG und ich soll erneut meinen Befangenheitsantrag begründen.


    Hier ein paar Beispiel: mein Ex erschien völlig verkatert und zwei Stunden zu spät zum gemeinsamen Gespräch. Dafür brachte er ganz charmant Blumen von der Tanke mit, teilte den Strauß in zwei Teile - gab die Hälfte ihr und die andere Hälfte mir.
    Darauf befragt , nahm sie wie folgt Stellung: Ja, KV kam zu spät, er war erkältet und hatte verschlafen. Ja, ich habe Blumen bekommen, die KM hat allerdings die andere Hälfte bekommen...


    Also ganz suspekt. Woher ich weiss, dass er verkatert war? Er hatte mich den Abend davor betrunken angerufen...


    Ich möchte mich ungern wiederholen und möchte möglichst knapp und konkret sein (da Ausschweifungen oft nur halbherzig gelesen werden).


    Was sind essenzielle Gründe für eine Befangenheit des Sv?

  • zwei Stunden zu spät

    Habt ihr wirklich zwei Stunden gewartet ?
    Gab es eine Nachricht von KV, dass er zwei Stunden nach Terminbeginn kommen würde ?
    Was habt ihr in der Zeit gemacht ?

  • Hast Du den Antrag gestellt oder (D)ein Anwalt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, wir haben zwei Stunden gewartet. Die SV ist ca. eine Stunde Fahrt von uns weg... sie bat mich immer wiede ihn anzurufen, ich tat das auch alle zehn Minuten. Auch sie sprach ihm auf die Mailbox. Ich wartete im Wartebereich, während sie an anderen Sachen arbeitete. Immer wieder lief sie auch auf die Straße um zu schauen, ob er vielleicht das Haus nicht finden könne...
    Da das zum Ende des Jahres wsr (November) hatte ich meinen letzten urlaubstag verbraucht und könnte unter der Woche keinen Alternativ-Termin in dem Jahr mehr vereinbaren. Sie hatte aber eine Frist...
    irgendwann ging er dann dran... verschlafen... und sagte, er mache sich jetzt auf den Weg... von da an dauerte es weitere Stunde, bis er endlich da war. Jetzt wo ich darüber schreibe, er war sogar insgesamt 2,5 Stunden später.


    Weil sie für uns 3 Stunden angesetzt hatte... und wir im Endeffekt nur 30 Minuten hatten, bis sie den Nächsten Termin hatte. Und davon hat er noch 10 Minuten Smalltalk und Charme spielen lassen.

  • Ich hatte meinen Anwalt darum gebeten. Erst hat er nichts gemacht , weil er meinte wir sollen mal abwarten und zusehen, was passiert.
    Aber dieses Gutachten ist wirklich seltsam.


    Fakt ist: Das Gutachten ist darauf ausgerichtet, dass man mir unser Kind -rein theoretisch- wegnehmen könnte, wenn man es drauf anlegt.


    Mein Anwalt hat mich dann angerufen und mir dazu geraten. Wir haben es dann auch getan. Wie gesagt... es sind mehrere solcher Ausblühngen...


    Unter anderem hat er unser Kind im Beisein der SV gerügt, was ihm sehr hoch angerechnet wurde. Ich dagegen wollte sie nicht vor der Fremden bloß stellen, was im Umkehrschluss nicht erziehungsfähig bedeutet. War mir nicht bewusst. Fakt ist, passt ihm etwas an ihrem Verhalten nicht - kriege ich die Aufforderung, ihr das zu erklären und beizubringen.

  • Nun landet das Teil beim OLG und ich soll erneut meinen Befangenheitsantrag begründen.


    Wenn Du schon einmal einen Befangenheitsantrag gestellt hast, wieso nimmst Du nicht genau den und adressierst ihn ans OLG? Ich gehe mal davon aus, dass Dein Anwalt auch weiterhin für Dich tätig sein wird - warum setzt er nicht für Dich einen Befangenheitsantrag auf und Ihr besprecht diesen dann?

  • Der Befangenheitsantrag gegen die Sachkunde des Gutachters muss zwingend innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung des Gutachters durchs Gericht gestellt werden. Das ist hier nicht geschehen.


    Nun gibt es die Alternative, wegen sonstiger Dinge einen "Befangenheitsantrag" zu stellen, der im Ergebnis des Gutachtens liegt. Das muss zeitnah geschehen, im Grunde wenige tage nach der Zustellung des Gutachtens. Sonst fallt ihr hier allein aus verfahrenstechnischen Gründen raus.


    Die bisher genannten Gründe scheint das OLG als Mumpitz anzusehen. Es will aber in einem sensiblen Familiengerichtsverfahren nicht gleich ablehnen. Da ist eure einzige Chance, die wesentlichen Punkte und vor allem die daraus gezogenen Konsequenzen/Empfehlungen des Gutachtens zu zerlegen.


    Das geht leider nicht im allgemeinen Gespräch hier im Forum, sondern kann nur durch intensive Textarbeit geschehen in der Zusammenarbeit zwischen Dir und Deinem Anwalt. Wobei sich die grundsatzfrage stellt, warum Ihr gegen das Gutachten vorgeht, wo doch das Gericht es bereits laut Deinem Eindruck beiseite legt?


    Kommt Ihr nämlich nicht durch beim OLG, dann muss der Richter am FamGericht das Gutachten stärker berücksichtigen. Das kann der Vater dann quasi durchdrücken durch den OLG-Bescheid. Dein Anwalt muss also eine bestimmte Prozessstrategie haben. Was hat er dir dazu gesagt?



    (Deine bisher genannten Gründe: Verspätung des Ex, dessen Blumengeschenk, der Versuch des Gutachters, trotz Tranigkeit des Vaters trotzdem den Termin zustande zu bekommen, sind alles keine Dinge, weshalb ein OLG den Gutachter als befangen bezeichnen würde. Die pädagogische Linie des Gutachters, seine Beurteilung des Elternverhaltens in der Beobachtung sind jetzt nicht so ungewöhnlich, dass man eine Befangenheit attestieren könnte. Es ist ärgerlich. Aber nicht unfachlich, befürchte ich. Hier und auch bei den anderen Beispielen wäre es ggfls. hilfreich(er), eine erklärende Stellungnahme / deine Sichtweise zum Gutachten abzugeben.


    In so Gutachten steht häufig viel Mumpitz. Aber die Empfehlung, die es ausspricht, die ist entscheidend. Und wie die begründet wird.


    Hier mutmaße ich, dass Dir/Euch jene Empfehlung nicht passt. Könnte das sein?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der KV hat eine neue Anwältin und die fordert, dass man über das Gutachten entscheidet.


    Das Gericht ist dem Gutachten schon gefolgt und zwar zeitlich befristet. Nach dieser Frist hat man dann nochmal alles beleuchtet und entschied dann wieder anders, weil einige eklatante Dinge vorgefallen sind.


    Das man nun alles wieder revidiert hat - passt KV und seiner Anwältin nicht. Sie ist allerdings nicht so sensibel unterwegs.


    Die Gesamtsituation hat sich ohnehin entspannt - wir bekriegen uns eigentlich nicht mehr. Je nachdem wie viel Kontakt die Maus zulässt, halte ich nicht an dem Beschluss fest und fördere jeden gewollten Umgang.

  • Das geht leider nicht im allgemeinen Gespräch hier im Forum, sondern kann nur durch intensive Textarbeit geschehen in der Zusammenarbeit zwischen Dir und Deinem Anwalt.


    Das Gericht kann ja nur lesen, was im Gutachten steht, was ggf. ein Verfahrensbeistand oder das im Verfahren beteiligte Jugendamt geschrieben haben. Papier ist sehr geduldig, und so war es z. B. in der Vergangenheit auch in Vorbereitung der Anhörungen bei Gericht notwendig, minutiös alles zu kommentieren, was irgendwie nicht rund erschien. Was soll denn ein Richter sonst beurteilen? Eure Chance besteht jetzt darin, die fehlenden Puzzlestücke zu ergänzen - am besten, indem ihr Bezug nehmt auf frühere Stellungnahmen, welche Deine Position untermauern können. Ansonsten steht es leicht Aussage gegen Aussage.


    Wenn es tatsächlich Gründe gibt, das Gutachten abzulehnen, dann musst Du schon detailliert nachweisen, warum. Über Kritik am (für niemanden nachprüfbaren) Verhalten des KV, oder dass er alkoholisiert war zu einem gewissen Zeitpunkt (gibt keine Zeugen) hat das keinen Erfolg, so verständlich das auch ist.


    Also, indem Du Aussagen im Gutachten eine auch für einen Richter einleuchtendere Erklärung gegenüberstellst. Wenn in Summe diese den Schluss der Gutachterin so nicht mehr zulassen, nur dann hast Du überhaupt eine Chance. Oder ist alles Unsinn, was im Gutachten steht? Kann ich mir so nicht vorstellen.


    Ich habe seinerzeit Stunden und Tage damit zugebracht, Behauptungen und Annahmen zu widerlegen, besonders solche von der gegnerischen Anwältin. Denn die kam - wen wundert's - auf Basis des Gutachtens zu völlig anderen Schlussfolgerungen als der sogenannte Rest der Welt. In solch einer Situation war es gut, dass ich in der Lage war, mit den beteiligten Vertretern gut zu kooperieren. Das empfehle ich auch Dir, werte TS.

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  • Der KV hat eine neue Anwältin und die fordert, dass man über das Gutachten entscheidet.


    Was hat die (neue) Anwältin des KV denn beantragt? Worüber soll genau entschieden werden? Ich verstehe nicht ganz, wie Du davon sprichst, dass sich die Situation entspannt hat, wenn Ihr Euch wieder beim OLG seht?


    Das Gutachten ist ja eine fachliche Einschätzung, die einem Richter ermöglicht, einen Beschluss zu fällen über juristische Optionen hinaus. Deswegen ist mir nicht klar, wie "über das Gutachten" entschieden werden kann. Im Gutachten wird ja eine Empfehlung stehen. Soll (laut Antrag) dieser Empfehlung gefolgt werden, gibt es eine andere Forderung, und wie ist diese begründet?


    Wenn man nicht (mehr) streitet, braucht man normalerweise auch kein Gericht.