Alleinige Kündigung Bausparvertrag trotz GS?

  • Eventuell kennt sich ja jemand hier mit dieser Thematik aus.


    Gibt es irgendeine legale Möglichkeit, wie ich als Elternteil alleine den Bausparvertrag meines Kindes kündige, obwohl gemeinsames Sorgerecht besteht? Meines Wissens nach ist die Unterschrift des anderen Elterteils zwingend vorgesehen.


    Danke für die Hilfe! :blume


    Lg Sternenfeuer

  • Kommt auf den Vertrag an. Bei normalen Konten ist zur Erstellung beide Unterschriften nötig, Geld abheben kann jeder et ohne den anderen.


    Problem an der sache: das Geld gehört dem Kind. Wird es zweckentfremdet und dazu zählt ziemlich viel, kann das Kind oder der andere et klagen und das Geld zurück fordern.

  • Normalen Konten ja, da kann auch ein ET abheben. Aber bei einer Kündigung eines Bausparers fällt mir auf Anhieb keine Methode ein ohne dass beide ETs unterschreiben. Gerade wenn der Vertrag durch beide ETs geschlossen worden ist und auf den Namen des Kindes läuft.

  • Nein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das „Problem“ ist, dass der Vertrag bereits ohne die zweite Unterschrift gekündigt wurde....


    Wo siehst Du jetzt konkret das Problem? Entweder, die Bausparkasse akzeptiert die Kündigung trotzdem, dann wäre es allenfalls möglich, dass irgendwann später der KV das bemängelt, aber was würde er da konkret tun wollen? Oder, die Bausparkasse bemerkt, dass eine einseitige Kündigung nicht geht und macht Dich darauf aufmerksam, dann müsstest Du mit denen verhandeln, ob Du den Vertrag beitragsfrei stellen kannst.

  • Im Falle einer Auseinandersetzung mit dem anderen Elternteil oder dem irgendwann volljährigen Kind wird die Bausparkasse sagen: "Der kündigende Erziehungsberechtigte hat den Eindruck erweckt, für beide Elternteile zu beantragen."


    Ob sie damit durchkäme, wäre die Frage. (Zu klären wäre, ob es der Bausparkasse angenehm ist, wenn der Vertrag gekündigt wird, weil sie vielleicht einen hohen Zinssatz leistet ...). Wenn ja, steht ein Betrugsverdacht mit im Raume. Und der § 263 StGB ist kürzlich verschärft worden. Da stehen bis zu 5 Jahre Haft im Raum (was hier nie niemals geschehen wird. Aber es zeigt, wie hoch die Sache gehängt werden könnte.)


    Zwei rechtlich relevante Dinge passieren: Der kündigende Elternteil bekommt so anscheinend die Verfügungsgewalt über das angesparte Vermögen. Und er "arbeitet" mit diesem Vermögen in nicht mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil abgesprochener Weise. Er macht sich regresspflichtig (was zB, wenn man das Geld auf ein Sparkonto legt. Dann gerät man in Schwierigkeiten, Hartz droht. Das Jobcenter rechnet das Sparbuch an- weil ja ohne Unterschrift des anderen Elternteils nicht aufs Kind und gesichert eröffnet werden kann - und sagt, dass diese Summe er verbraucht werden muss, bis Zahlungen aufgenommen werden ... )


    Darauf hoffen, dass kein Kläger, ist schwierig. Der andere Elternteil kann auf die Idee kommen nachzufragen, bis Kind 18 ist. Und Kind kann nachfragen ab Volljährigkeit und dem Augenblick, zu dem es über den (ehemaligen) Bestand des Bausparvertrages in Kenntnis gesetzt wurde ...


    Wie kommt man raus aus der Situation?
    a) Gespräch mit dem anderen Elternteil und nachträglich Zustimmung holen
    b) alternativ Bausparkasse informieren, dass man bei der Kündigung im Rechtsirrtum war und der andere Elternteil hätte zustimmen müssen - was auch die Bausparkasse hätte wissen müssen. Und um Rückabwicklung bitten/einfordern. Zeitgleich bei Bedarf um Beitragsfreiheit/Ruhendstellung bitten.
    c) alternativ mit Bausparkasse sprechen, dass die von sich aus kündigen oder die Ruhendstellung nicht akzeptieren, sondern (eine vielleicht nicht mögliche) Vertragszahlung fordern. Dann muss der andere Elternteil entweder diese Zahlung regelmäßig leisten oder aber die Auflösung des Vertrags akzeptieren.


    Das sind jetzt alles juristische Spitzfindigkeiten, es ist aber auch ein juristischer Akt, bei dem der eine Elternteil sich so richtig am anderen (Betreuungs)Elternteil abarbeiten kann, wenn er das denn will ... Und da schützt dann rechtlich leider die Unwissenheit wenig ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Montag kann ich mehr sagen. Es wird eine Kopie der Kündigung zugeschickt und ich hoffe noch immer, dass
    es ein Versehen der Bausparkasse war und KEINE Unterschrift gefälscht wurde....


    Nur zum besseren Verständnis. Es geht nicht um mein Kind und ich habe auch keinen Vertrag aufgelöst.