Ärztliche Fürsorge

  • Guten Abend zusammen,


    Die Kinder sind über mich privat krankenversichert und wir haben seit Jahren unsere festen Ärzte.


    Jetzt war es schon mehrmals der Fall, dass der KV mit den Kindern bei Ärzten seiner Wahl vorstellig wurde, obwohl er genau wusste, dass bereits Termine meinerseits mit diversen Fachärzten ausgemacht waren bzw. kurz vorher Arztbesuche stattfanden. Jetzt ist natürlich meine Sorge, dass irgendwann meine Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, da quasi doppelt....


    Gibt es in diesem Fall rechtliche Grundlagen ?


    Das nächste ist, dass der KV tatsächlich auch bei unseren Ärzten anruft und Auskunft einholt, wann wir zum Beispiel zur letzten Kontrolle gewesen sind. Ich fühle mich total kontrolliert und hätte gern gewusst, ob ich dem irgendwie den Riegel vorschieben kann.


    Vielen Dank, hope81

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Wie alt sind denn die Kinder? Ich maile dem KV einfach ne Kopie von diesen U-Untersuchungen. Da steht ja an sich nichts wirklich drin und von mir aus kann er sich die Wände damit tapezieren.... Er kann aber zumindest nicht wieder behaupten, dass ihm irgendwas vorenthalten wird.
    Mit Sorgerecht kann er grundsätzlich bei den Ärzten anrufen, wurde mir gesagt. Meine Ärzte hatten da aber irgendwie nie Lust zu.

  • Die Kinder sind 10.


    Ich denke, der Punkt ist einfach, das nichts gut genug ist, was ich entscheide...die ärztewahl inbegriffen.


    Aber deswegen möchte ich nicht riskieren, Ärger mit der Krankenkasse zu bekommen

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Wenn die Kinder privat versichert sind, musst du doch eh erstmal in Vorkasse gehen und dann die Rechnung einreichen. Den Ärzten, die du nicht ausgesucht hast, kann der KV doch nicht einfach dich als Rechnungsadresse angeben? Also das fände ich schon sehr frech!

  • Habt Ihr das Gemeinsame Sorgerecht?
    Bei wem leben die Kinder?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • In aller Kürze, sorry;


    1. Normale Arztbesuche, U-Untersuchung, Vorsorge etc. ist Alltagssorge und liegt bei dir. Parallele Untersuchungen, doppelte Impfungen usw, geht gar nicht und ist entsprechend verboten.
    2. Akute Gesundheitssorge (Beinbruch, Zahnweh ... etc.) logischerweise bei dem, bei dem sich Kind aufhält.
    3. Du hast zu informieren. Er hat zu informieren.
    4. Ihr habt euch abzusprechen. ZB über die Notwendigkeit einer Zweitmeinung. Ohne dein Einverständnis darf er die nicht einholen. Dein Einverständnis könnte er über eine gerichtliche Anweisung einholen. Heißt: Er darf nicht handeln, müsste vorher klagen ... Handelt er wie beschrieben, kannst du die alleinige Gesundheitssorge einklagen.


    5. Da Alltagssorge und "Alltagsarztbesuche" in deiner Hand liegen, darf er das nicht veranlassen. Tut er es doch, hat er natürlich für die Kosten aufzukommen.


    Was tun? Schritt a: die anderen Ärzte auf die Situation aufmerksam machen und auf die Gefahr der Doppelbehandlung hinweisen - und darauf, dass die etwaige Kostennote doch bitte an den Besteller zu richten ist. b Pkk informieren und besprechen, was die empfehlen, wie die ache abzustellen ist (zB Anruf Pkk beim Arzt und Hinweis, dass keine Kostenübernahme geschieht, wenn doppelte Vorsorgeuntersuchung ...




    Sorry. Bin in absoluter Eile ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hatte der die KV die Versichertenkarte? Die könnte bei manchen Ärzten als Legitimation ausreichen.


    Würde da auch die Versicherung anrufen, Sachverhalt schildern und wie das abgestellt werden kann, dass ein Nichtvertragspartner Leistungen über Dich (als VN) abrechnet.

  • Einige Private haben keine Versicherungskarte, d.h. man kann einfach hingehen und Anmeldebogen ausfüllen.
    Dabei wird gefragt, über wen die Kinder vesichert sind, das ist die Mutter und dahin geht die Rechnung.
    Den Ärzten kann man daher keinen Vorwurf machen....


    Eine Lösung weiß ich da aber leider auch nicht. Würde das daher nit der Krankenkasse besprechen, wie schon vorhin empfohlen.

  • Gibt es in diesem Fall rechtliche Grundlagen ?


    Arztbesuche fallen, meines Wissens, unter die Alltagssorge und wenn die bei Dir liegt, würde ich deine Krankenkasse informieren wie Du Dich da verhalten solltest. Da gibt es bestimmt auch Regeln zu. Es kann ja nicht sein, dass der KV deine Daten angibt und Du dann in Vorkasse gehen musst und ggf. doppelte Untersuchungen vorgenommen werden. Ich glaube nicht, dass das die Kasse mitmacht. Informiere Dich da mal!

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Einige Private haben keine Versicherungskarte, d.h. man kann einfach hingehen und Anmeldebogen ausfüllen.
    Dabei wird gefragt, über wen die Kinder vesichert sind, das ist die Mutter und dahin geht die Rechnung.
    Den Ärzten kann man daher keinen Vorwurf machen....


    das sehe ich anders-
    Derjenige, der mit den Kindern zum Arzt geht unterschreibt die "Honorarvereinbarung"- somit muss auch derjenige erstmal die Rechnung bezahlen :brille


    Ausnahme wäre, sie hätte ihn dazu ermächtigt, oder diese Unterschrift nachträglich genehmigt- (also, wenn KM Versicherungsnehmer ist)


    Ist das Kind selbst Versicherungsnehmer, dann kann der KV die Rechnungen selber einreichen, und die KM ist da "raus"


    :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich bin privat versichert. Ohne extra Karte bei der Debeka.
    Wenn ich mit Tochter beim Arzt bin - v.a. bei einem neuen, dann muss ich einen "Aufnahmezettel" unterschreiben, mit Adresse für die Rechnung und ich muss unterschreiben.
    Ich habe arge Probleme zu glauben, dass es rechtens ist, wenn jemand mit seinem Namen meine Adresse als Rechnungsadresse angibt und dann unterschreibt.
    Auch wenn das Kind über mich versichert ist.
    Die Mutter hat die Alltagssorge, die Kinder sind über sie in der PKV, also liegt das Problem in der Arztpraxis, die naiv annimmt, dass der Termin mit der Mutter abgesprochen ist. Okay, die Praxen sind auch keine Spezialisten für Familienrecht und müssen das auch nicht sein, denke ich. Im Normalfall ist es ja normal, dass mal Vater, mal Mutter bei einem Arzt mit dem Kind vorstellig wird.


    Ich würde bei DEN Praxen vorstellig werden, deren Besuch ich nicht veranlasst habe und von denen ich Rechnungen bekommen habe. Diese Praxen sollen dann schön dem KV eine Privatrechnung schreiben. ER muss ja vorort was unterschrieben haben.


    Was die Zahlungsmoral der PKV angeht: Die sehen ja nicht, wer das Kind zum Arzt geschickt hat. Und eigentlich sagen die auch nix, wenn man z.B. innerhalb eines Monats z.B. bei 2 HNO war - das könnte ja auch eine Vertretung für den anderen sein.
    Aber wenn das natürlich ständig so läuft: 2x Augenarzt, 2x HNO, 2x Kinderarzt... dann wird da sicherlich mal nachgefragt.


    Also sprich mit den betreffenen Praxen und bitte sie, die Rechnung an den Vater zu schicken, du hast es nicht veranlasst, die Kinder hatten bereits anderswo Termine.

  • eben noch gemutmaßt, jetzt habe ich die Antwort: Nein, das ist nicht rechtens!


    http://www.iww.de/fk/archiv/kr…-nach-ehescheidung-f13506


    Falls zitieren nicht okay ist, lies mal ganz unten "Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung"


    "Nur der nicht anwesende Elternteil ist Versicherungsnehmer: Grundsätzlich kann nur der Versicherungsnehmer die Honorarvereinbarung unterschreiben. Er kann den anwesenden Elternteil aber auch hierzu ermächtigen oder den Abschluss der Honorarvereinbarung nachträglich genehmigen. Behauptet der anwesende Elternteil nur eine solche Ermächtigung, haftet er gem. §§ 177 ff. BGB. "


    "Handelt der anwesende Elternteil im Namen des Kindes, muss das Kind von beiden Elternteilen gemeinsam vertreten werden. Denn es handelt sich nicht um einen „Routinefall“, bei dem die Kosten von der Versicherung in voller Höhe übernommen werden, sondern in der Regel nur zum Teil. Da eine Behandlung durch den Arzt auch ohne Honorarvereinbarung möglich ist, ist das Kind nicht bedürftig. D.h., die Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden, sind nicht vom Unterhaltsanspruch des Kindes gedeckt. Entweder ist der anwesende Elternteil daher vom nicht anwesenden Elternteil ermächtigt, eine solche Honorarvereinbarung zu schließen. Dann ist diese wirksam. Oder er ist nicht dazu ermächtigt. Dann ist diese unwirksam. Behauptet der anwesende Elternteil lediglich, dazu ermächtigt zu sein, haftet er gem. §§ 177 ff. BGB. "


    Der Vater hat also illegalerweise die Honorarvereinbarung unterschrieben oder zumindest die Praxen im guten Glauben gelassen, es sei okay so.
    War es aber nichts, also muss er die Rechnungen bezahlen. Sag das den Praxen. Nach dem Erhalt der ersten Rechnungen hört der Vater vielleicht auf mit den Späßchen.

  • Und die Einzelnorm ist hier:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__177.html


    Letztlich geht es also gar nicht so sehr um das Thema Alltagssorge und Sorgerecht sondern um das Thema Vertragsabschlüsse.


    Natürlich - das steht auch oben in meinem Link - gibt es immer noch ein Notfallrecht z.B. bei Blinddarm oder Unfall oder so. Natürlich darf der Vater mit den Kindern ein Krankenhaus aufsuchen und eine Behandlung veranlassen. Aber: Wenn ER dann Chefarztbehandlung und 1-Bett-Zimmer ankreuzt und unterschreibt, dann ist das wieder sein Bier.