Beerdigungskosten bei ALG 2

  • Meine Mutter wird leider in den nächsten Tagen sterben und ich bin ihr einziges Kind. Sie hat noch einen Bruder der etwas weiter weg wohnt und zu dem sie schon lange keinen Kontakt mehr gehabt hat.
    Sie liegt nun seit etwas mehr als 2 Wochen im Krankenhaus und gestern musste ich die schwere Entscheidung treffen die Medikation herunter zu fahren. Vom Gericht bin ich zu ihrem Betreuer für Gesundheit und Aufenthalt bestimmt worden. Da ich in ihrer Wohnung ein paar Unterlagen zusammen suchen wollte und gucken wollte was geregelt werden muss, habe ich gesehen dass es anscheinend mehr negatives als positives gibt. Daher habe ich mich dafür entschlossen das Erbe für mich und meine Kinder auszuschlagen.


    Jetzt kommt die eigentliche Frage. Dank meiner lieben Ex-Frau bin ich noch etwas über 2 Jahre in Privatinsolvenz. Durch die schlechte Betreuungssituation vor Ort arbeite ich auch nur halbtags und stocke mit ALG2 auf. Soweit ich weiß muss ich trotzdem für die Beerdigungskosten aufkommen, auch wenn ich das Erbe ausschlage. Natürlich ist mir das finanziell überhaupt nicht möglich. Mittlerweile habe ich unterschiedliche Aussagen gehört. Entweder ist mein Jobcenter zuständig, oder das Sozialamt der Stadt in der meine Mutter wohnt. Kennt sich hier jemand damit aus? Ich habe nämlich keine Lust und Zeit auf Behördenpingpong wenn es soweit ist.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Das tut mir leid.
    Das Erbe auszuschlagen schützt erstmal vor den Kosten der Beerdigung nicht.
    Wenn dein Onkel erben möchte - wäre er auch für die Kosten verantwortlich.


    Wende dich an den Sozialdienst des Krankenhauses und schildere deine Situation.
    Die kennen bei euch sicher die Ansprechpartner für eine Sozial Bestattung.


    Wahrscheinlich bekommst du dann nochmal Post mit der Bitte die Kosten zu
    übernehmen- da müsstest du als Aufstocker allerdings rauskommen.

  • Der Antrag muss dort gestellt werden, wo der Verstorbene wohnt.


    Nach Vorlage des AlG2-Bescheides bist Du dann außen vor.


    Aber es gibt da noch mit einen Passus, wer die Beerdigung in Auftrag gegeben hat, denn der geht ja die Verpflichtung der Rechnuungsbegleichung grundsätzlich ein.
    Erkundige Dich also bitte vorher, was zu beachten ist.


    Ich wünsche Dir viel Kraft für die nächste Zeit!

  • Meines Wissens ist das Sozialamt des Wohnortes Deiner Mutter der Ansprechpartner.


    Mache Dich da kundig, nervt aber muss sein.


    Ich nehme Dich mal dolle in die :knuddel


    Liebe Grüße


    Ute

  • Gerade eben habe ich mit dem Sozialamt des Wohnortes meiner Mutter telefoniert. Dort wurde mir gesagt dass das Sozialamt,welches ihr bisher Leistungen gezahlt hat, zuständig ist. Da sie aber von dort keine Leistungen bekommen hat, ist das Sozialamt vom Sterbeort zuständig. Das Krankenhaus befindet sich nicht im Stadtgebiet ihres Wohnortes. Dort werde ich also auch noch anfragen was genau zu beachten ist.



    Vielen Dank erstmal allen!!!

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  • Das Ganze HALT


    Hier läuft gerade einiges durcheinander.


    Aber erst Mal:
    Moin in die Runde!


    Hier in diesem Fall ist der Sohn als einziges Kind Bestattungspflichtig.
    Laut Aussage des Sohns, kann er aus eigenen Mitteln der Bestattungspflicht nicht nachkommen.
    Der Sohn kann (sollte) die Kostenübernahme der Bestattungskosten bei der zuständigen Sozialbehörde (Wohnort des Bestattungspflichtigen!!!!) beantragen.
    Ob und in welcher Form der/die Verstorbene Unterstützung bekommen hat, hat keinen Einfluss auf die Übernahme der Kosten.
    Hier wird einzig vom Bestattungspflichtigen ausgegangen.


    ERBEN hat erstmal nichts mit der Bestattungspflicht zu tun.
    Der Bestattungspflichtige kann die Bestattungskosten bei dem Erben geltend machen.
    Das Antreten des Erbes hat nichts mit der Übernahme der Bestattungspflicht zu tun.


    Kurz:
    Sohn geht zur Sozialbehörde und führt die Bestattung durch (nach Kostenübernahme d. Behörde).
    Erst Amt dann Bestatter.


    Marc1978:
    Dir wünsche ich für die nächste Zeit viel Kraft.

  • Ich kann Dir zu diesem Thema sehr den Bestatterweblog empfehlen. Dort wird zwar auch jede Menge Unterhaltung geboten, aber dennoch sind sehr viele Artikel darunter, die Fachwissen vermitteln. Hier ist z. B. eine Übersicht über die möglichen Bestattungskosten zu finden. Ebenso gibt es dort die Möglichkeit, nach einem Bestatter in der Nähe zu suchen. (Damit wird kein Geld verdient, weder der Bestatter noch der Suchende zahlen dafür.)


    Gibt es denn noch Guthaben auf dem Konto Deiner Mutter? Vorrangig dürfen m. E. die Bestattungskosten aus dem Erbe bezahlt werden, auch dann, wenn Du das Erbe ausschlägst.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Marc, viel Kraft!


    Reihenfolge ist so:


    Das ERBE muss für die Bestattungskosten benutzt werden.
    Du als Sohn bist auch bei Erbausschlagung bestattungspflichtig.
    WENN weder das Erbe reicht noch du das Geld dafür hast, dann ist das Sozialamt ihres STERBEORTES* dafür zuständig.


    Ich kann dich zum Einlesen nach Berlin verweisen: https://service.berlin.de/dienstleistung/324527/
    Vielleicht hat ihr Wohnort ja auch solche Informationen online.


    Wenn du ihr rechtlicher Betreuer bist, dann hast du ja sicherlich eine Kontovollmacht, check doch mal ihr Guthaben, wenn sie eines hat.
    Die Beerdigungskosten kann man tatsächlich einfach dann bei ihrer Bank abgeben, die müssen das verrechnen.


    Ansonsten: https://www.bestattungen.de/
    Ich möchte jetzt nicht pietätlos sein, aber diese Seite hat mir eine Seebestattung für meinen Vater für rund 1000 Euro vermittelt, keine versteckten Kosten.
    Hätte ich mich in Berlin um nichts gekümmert, dann hätte ich die Kosten für ein Sozialbegräbnis zahlen müssen (weil ich zahlungsfähig bin) und das wäre teurer geworden.


    Mein Rat; Ihr Konto checken und Preise vergleichen. Vielleicht reicht ihr Geld ja, dass du es alleine organisieren kannst.


    Wie gesagt: Ohren steif!


    Berlin:
    *"Zuständige Behörden
    Zuständig ist grundsätzlich:
    - für Verstorbene, die keine Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe des Sterbeortes

  • Das Sozialamt ihres Wohnortes hat mir vorhin schon telefonisch Auskunft gegeben dass das Sozialamt des Sterbeortes zuständig ist. Dort werde ich morgen noch anrufen.


    Als Betreuer bin ich nur für Gesundheit und Aufenthalt eingesetzt, daher werde ich auch nicht an ihr Konto gehen. Bei der Suche nach Unterlagen habe ich auch die aktuellen Kontoauszüge gefunden. Es ist zwar ein leichtes Plus vorhanden, aber auch noch einige Verbindlichkeiten. Es ist bei ihr auch nichts von großem Wert, daher muss ich das Erbe ausschlagen. Hinzu kommt dass ihre Wohnung auch einer Messi Wohnung gleich kommt. Diese zu räumen würde ich überhaupt nicht gestemmt bekommen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
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  • Gibt es noch etwas in der Wohnung, das für Dich einen besonderen Wert (nicht finanzieller Art, z. B. Fotoalbum) ist? Falls ja, solltest Du es bereits jetzt aus der Wohnung holen. Denn wenn Du nach ihrem Tod etwas aus der Wohnung mitnimmst, nimmst Du damit automatisch das Erbe an. Auch die Wohnung darfst Du dann nicht entrümpeln.


    Beim Ausschlagen des Erbes auch gleich für die Kinder ausschlagen, die wären die nächsten in der Erbfolge. Wichtig: Die KM muss das Erbe ebenfalls für die Kinder ausschlagen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Gibt es noch etwas in der Wohnung, das für Dich einen besonderen Wert (nicht finanzieller Art, z. B. Fotoalbum) ist? Falls ja, solltest Du es bereits jetzt aus der Wohnung holen. Denn wenn Du nach ihrem Tod etwas aus der Wohnung mitnimmst, nimmst Du damit automatisch das Erbe an. Auch die Wohnung darfst Du dann nicht entrümpeln.


    Beim Ausschlagen des Erbes auch gleich für die Kinder ausschlagen, die wären die nächsten in der Erbfolge. Wichtig: Die KM muss das Erbe ebenfalls für die Kinder ausschlagen.

    Nach persönlichen Dingen habe ich schon Ausschau gehalten. Die KM braucht bei uns nichts machen, da ich glücklicherweise ASR habe. Die Wohnung werde ich auch nicht mehr betreten.

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  • Morgen werde ich wahrscheinlich Auskunft geben können wie es ist. Um 20.10 Uhr ist sie eingeschlafen...

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  • Mein Beileid.


    Da Du vermutlich noch nicht viel Zeit im Bestatterweblog verbracht hast und es wirklich umfangreich ist, hier noch mal ein Link zu einer Seite dort, die Dir evtl. jetzt hilft:
    Abschied nehmen - Woran Betroffene denken sollten

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Mein Beileid, Marc!


    Bitte denk daran, jetzt ganz zeitnah das Erbe beim Amtsgericht/Notar für dich und die Kinder auszuschlagen, nimm alle Unterlagen bes. über das alleinige Sorgerecht mit.
    Und lass dir vom KH keinen Druck machen. Bei meinem Vater sagte das Hospiz so ganz lapidar, "bis Freitag muss der weg sein, bitte organisieren sie eine Beisetzung".
    Also melde dich unbedingt beim Sozialamt.

  • Beim Sozialamt des Sterbeortes habe ich schon angerufen. Die schicken mir den Antrag zu. Sie sagten auch dass ich schon den Bestatter anrufen soll und ihm sage dass es eine Sozialbestattung wird. Das habe ich auch schon getan. Da er gerade im Trauergespräch war, konnte er noch nicht viel sagen. Er vermutet aber dass er sie erst nach Ostern abholt. Beim Nachlassgericht erreiche ich niemanden. Das ist jetzt aber auch nicht weiter schlimm, man hat ja sechs Wochen Zeit und ich vermute sie brauchen auch erst einen Totenschein o.ä. Ich versuche aber weiter dort anzurufen, damit sie mir sagen welche Unterlagen ich mitbringen muss.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
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  • Du hast ganz viel jetzt schon geregelt und vorbereitet. Einiges kommt noch, gewiss. Aber du weißt, was du willst und was nicht geht. Das ist wichtig. Doch jetzt darfst du dir auch Zeit für dich nehmen. Der Zeit mit deiner Mutter nachsinnen, den "guten wie den bösen Tagen". Immer mal wieder zwischen all den zu erledigenden Dingen.
    Bei allem wünsche ich dir viel Kraft. Davon hast du nämlich viel verbraucht in den letzten Tagen. Wundere dich nicht, wenn die Energie nachlässt. Das ist so. Mache alles eins nach dem anderen und nimm Zeit zur eigenen Ruhe. Das darf sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die brauchen da gar nichts groß, nur eure Ausweise und den Nachweis über die Alleinsorge.
    Ich hatte vor einem Jahr bei frag-einen-Anwalt nachgefragt, wie ich eine Erbausschlagung anstellen soll - Antwort: "Sobald Sie Nachricht erhalten, gehen Sie zum Notar oder Amtsgericht und schlagen das Erbe für sich und Ihre Tochter aus."
    Sterbeurkunde ist nicht nötig.


    Ich würde an deiner Stelle nicht lange zögern, die Gläubiger stehen sonst schneller als du gucken kannst, bei dir vor der Tür.


    Mein Hinweis gilt wieder für Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/326768/pdf/