Arbeitgeber will Kurantritt zum späteren Zeitpunkt

  • Guten Morgen


    Ich hab ein kleines Problem mit meinem AG.
    Habe den Fehler gemacht und ihr die 3 Termine, die für mich in Frage kamen, zu nennen.
    Eigentlich um plausibel zu machen, warum der 23.5. logischer ist, da sie selbst 2.5 Wochen beim Termin am 22.8. in Urlaub ist.
    Wir haben persönliche Differenzen und jetzt möchte sie, dass ich am 22.8. gehe. Der 23.5. würde nicht passen. Da wäre eine Kollegin in Urlaub - überschneidung 3 Tage. Noch dazu hätte ich vom 22.-25.5. Eh Urlaub und am 1.6.


    Sie hat auch angedeutet, dass sie mich kündigen wird, wenn ich im Mai gehen würde.
    Kann sie das verlangen, dass ich später gehe?
    Sie sieht einfach nicht, dass ich die Kur brauche. Sieht nur, dass ich nicht mehr vernünftig arbeite und quasi nur noch mit Standgas fahre.
    Das letzte halbe Jahr war echt hart für mich. Wasserschaden im Haus, während unseres Urlaubs. Haus fast 3 Monate unbewohnbar, trennung von meinem Mann direkt nach dem Urlaub (ging von mir aus) 4 Kinder, 2 Umzüge (aus und ins Haus zurück), den ganzen Alltag allein wieder in den Griff kriegen, dazu den Stress mit meinem Mann.
    Gut, ich hab im August den Fehler gemacht und mich auf eine Stelle beworben, die für mich perfekt gewesen wäre (Schulsekretariat) da die Ferien da super abgedeckt gewesen wären.
    Jetzt bin ich im Verkauf mit 20 Tagen Urlaub.
    Zum damaligen Zeitpunkt waren meine Chefin und ich noch befreundet. Ja, es war blöd von mir mich zu bewerben und es ihr nicht zu sagen (sie hat es durch einen blöden Zufall mitbekommen) aber jeder versteht mein Handeln - nur sie nicht.


    Mein Bauch sagt geh - mein Herz will es nicht wahr haben.
    Sorry für den langen Text.


    Liebe Grüsse
    Nina


    Ps: Kur ist bereits für den 23.5. bewilligt

  • Wenn du den Kurbescheid zum 23.5. vorliegen hast, ist der umgehend dem Arbeitgeber vorzulegen. Der Kurbescheid ist wie eine Krankschreibung. Da kann der Arbeitgeber auch nicht sagen: Krank sein ist gerade schlecht, werde bitte nicht jetzt im März grippekrank, sondern im Juli ...


    Für eine Kündigung braucht der Arbeitgeber einen tragfähigen Grund. Das ist gewiss nicht die Kur.


    Taktisch ungeschickt war es natürlich, die Kur wie einen Urlaub zu behandeln und quasi wie Urlaub bei der Chefin beantragen zu wollen. Gut wiederum ist, dass du den frühestmöglichen Termin nimmst. Ein deutliches Zeichen dafür, dass du dich um deine Gesundheit kümmerst.


    Im Grunde kannst du jetzt einfach den Bescheid wie einen Krankenschein vorlegen bei der Chefin. Ob sie dann "in die Bütt steigt" und Terz macht, musst du einfach abwarten. Wenn sie dich auf dem Kieker hat, dann ist das mit (oder ohne) Kur auch egal.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kann sein, dass ich mich auf ganz dünnes Eis begebe, aber sie kann dich nicht wegen der Kur kündigen. Wenn Sie einen anderen Grund sucht, dann bleibender personenbezogene Gründe oder betriebsbedingte.


    Erstere liegen in deiner Hand. Ohne Abmahnungen kann nur in ganz gravierenden Fällen gekündigt werden. Ich gehe davon aus, dass du ihr diese nicht bieten wirst.


    Betriebsbereit wird auch eher schwierig. Du hast 4 Kinder und bist alleinerziehende. Damit stehst du ziemlich stabil da, weil die anderen Kollegen dagegen erstmal "anstinken" müssen.


    Sollte es zu einer Kündigung kommen, wird das für deine Chefin ein teurer Spaß. Deine Chancen dich zurück zu klagen stehen wahrscheinlich gar nicht so schlecht. Aber das ist ja trotzdem kein Zustand.


    Trotzdem würde ich mir auf kurz oder lang eine andere Stelle suchen. Ist ja kein Zustand so. Mit Bauchschmerzen zur Arbeit gehen, macht auf Dauer krank und belastet dein eh schon schwieriges Leben unnötig.

  • Betriebsbereit wird auch eher schwierig. Du hast 4 Kinder und bist alleinerziehende. Damit stehst du ziemlich stabil da, weil die anderen Kollegen dagegen erstmal "anstinken" müssen.


    Naja. So pauschal kann man das nicht sagen. Kommt auch auf die Betriebsgröße an.


    Das Kündigungsschutzgesetz ist nur auf Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern anzuwenden. Bei kleineren gibtes sogut wie keinen Schutz vor Kündigungen. Da geht eine betriebsbedingte Kündigung eigentlich immer durch und es muss auch keine Sozialauswahl getroffen werden.

  • Ja das stimmt natürlich rainbow. Hängt eben von der betriebsgröße und den Mitarbeitern ab. Mit 4 Kindern steht man aber schon recht gut dar bei einer sozialauswahl. Gerade wenn es Kollegen gibt, die neuer, ledig und jünger sind, muss der Arbeitgeber sehr gut begründen. Die Chefin macht mir gerade nicht so den Anschein, als wäre sie fit darin.


    Egal wie es läuft, ich würde mir was anderes suchen. Ein Chef, der mit Kündigung erpresst, für den würde ich nicht weiter arbeiten wollen.