Schulden in der Ehe

  • Liebes Forum,


    ich hab jetzt schon einiges recherchiert, aber wie so oft kann man Gesetze mal so und mal so auslegn. Daher würden mich eure Erfahrungen interessieren. Vllt gibt's ja ein paar.


    Wie ist das, wenn in der Ehe Schulden entstehen, einer aber nix dafür kann? Dort (https://www.schuldnerberatung.com/privatinsolvenz/) steht, der Partner haftet nicht, wenn die Eigentumsverhältnise klar sind. Aber was heißt das? :idee Werd nicht so recht schlau...

  • Im Bekanntenkreis haben wir da verschiedene Fälle durch. Am Anfang stellt sich die Frage - wer hat unterschrieben?


    Ich kenne eine Ehefrau die wurde aus der Haftung entlassen, da sie zum Zeitpunkt des Kreditvertrages kein Einkommen hatte und somit gar nicht als Bürge hätte im Vertrag stehen dürfen.

  • Gesamtschuldnerische Haftung kommt eigentlich nur in den Fällen zum Tragen, wo beide Partner einen Kreditvertrag oder sonstiges Geschäftsverhältnis mit Zahlungspflicht eingegangen sind. Wenn aber z. B. nur du Kontoeigentümer bei der Bank bist und die Frau hat nur eine Kontovollmacht, dann könnte die Frau das Konto leer machen oder überziehen, ohne der Bank gegenüber dafür haftbar zu sein. Wenn ein Partner alleine Konsumschulden anhäuft (z. B. Versandhausgeschäfte in eigenem Namen und die Bezahlung schuldig bleiben), dann muß der andere Partner nicht mit seinem Vermögen dafür einstehen. Kaufen aber beide zusammen eine ratenfinanzierte Immobilie (beide sind Vertragsnehmer), so haften beide gegenüber der Bank für den gesamten Immobilienkredit. Die Bank kann sich aussuchen, von wem Sie die Rückzahlung der Kreditsumme zurückfordert. Das passiert normalerweise dann, wenn ein oder beide Partner nicht mehr in der Lage sind, die Raten zu bezahlen. Die Bank wird sich dann in der Regel an den Partner mit dem höheren Einkommen wenden.

  • Ich führe einfach mal ein Beispiele auf, um es zu verdeutlichen:
    Haus gekauft, beide im Grundbuch, beide im Kredit: Beide haften für die Schulden.
    Mann ist kaufsüchtig und überzieht sein Konto: Er haftet allein.
    Frau ist spielsüchtig und überzieht die Kreditkarte: Sie haftet allein.


    Kritisch ist es, wenn ein gemeinsames Konto verschuldet wird, dann haften beide im Außenverhältnis (= der Bank gegenüber) und man muss im Innenverhältnis (= untereinander) versuchen, einen Ausgleich zu bekommen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Kritisch sind sogenannte Schulden, die z.B. bei einer gemeinsam bewohnten Wohnung entstehen z.B. Energieschulden. Auch wenn da nur einer als Schuldner auftritt, kann es sein dass der andere belangt wird.


    Am Besten sollte man sich in so einem Fall, von einem Schuldnerberater beraten lassen.

  • Kritisch sind sogenannte Schulden, die z.B. bei einer gemeinsam bewohnten Wohnung entstehen z.B. Energieschulden. Auch wenn da nur einer als Schuldner auftritt, kann es sein dass der andere belangt wird.


    Bei Energieschulden geht der Spass sogar noch weiter. Nehmen wir dein Beispiel und drehen das Zeitrad etwas vor. Jemand geht aus dieser Beziehung (oder als Single) mit Energieschulden raus. Lernt irgendwann jemanden kennen und zieht in dessen Wohnung (mit Wohnsitz). Nun wird dem neuen Partner, der ohne Schulden ist und selbst keine offene Rechnung hat, der Strom abgedreht, bis er die Uraltschulden der zugezogenen Person begleicht.


    Ist mir mit meiner damaligen Freundin so ergangen. Absurd aber rechtens.

  • 'Nun wird dem neuen Partner, der ohne Schulden ist und selbst keine offene Rechnung hat, der Strom abgedreht, bis er die Uraltschulden der zugezogenen Person begleicht.


    Ist mir mit meiner damaligen Freundin so ergangen. Absurd aber rechtens.


    Interessant. Ich dache, das geht nur bei Eheleuten (§1357 BGB), quasi Schlüsselgewalt? Der neue Lebensgefährte wird Drittschuldner von Energieschulden? Frage mich, auf welcher rechtlichen Grundlage das fussen soll...

  • Interessant. Ich dache, das geht nur bei Eheleuten (§1357 BGB), quasi Schlüsselgewalt? Der neue Lebensgefährte wird Drittschuldner von Energieschulden? Frage mich, auf welcher rechtlichen Grundlage das fussen soll...



    Das dachte ich auch mal. Ich wurde Drittschuldner in 1999. Seit dem mag sich das natürlich geändert haben, weil zB jemand dagegen geklagt hat. Bis das durch ist (war), sitzt du aber erstmal ohne Strom/Gas da. Der Energiekonzern faselte damals etwas davon, dass die eigentliche Schuldnerin schliesslich in den Genuss von Strom von denen kommt, und der Energielieferant (durch den Wohnsitz) dies unterbinden darf. Es wurde ein § geliefert, den ich heute aber nicht mehr auf dem Radar habe. Sinngemäß kann man die wohl nicht zwingen, Strom an eine Anschluss (Meldeadresse) zu liefern, an der bekanntermaßen ein Schuldner seinen offiziellen Wohnsitz hat. Man müsste mal ausprobieren, ob die einer JVA auch den Strom abstellen, wenn ein Insasse noch Rechnungen offen hat bei denen.


    Ich habe gezahlt und dafür gesorgt, dass alle Angestellten dieses Energielieferanten ein lebenslanges Hausverbot in meinem Stamm-Pub haben (inoffizielle Kollektivhaftung). Auf Kindergarten vor Gericht hatte ich keine Lust und damals war ich nicht soweit, die Holde vor die Tür zu setzen.


    Edit: Natürlich wurde ich nicht offiziell Drittschuldner. Man hat schlicht einer alten Schuldnerin keine Strom mehr an ihre (neue) Meldeadresse geschickt, bzw dies angedroht.

    3 Mal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Edit: Natürlich wurde ich nicht offiziell Drittschuldner. Man hat schlicht einer alten Schuldnerin keine Strom mehr an ihre (neue) Meldeadresse geschickt, bzw dies angedroht.


    Tja, da können es sich die Energie-Heinis relativ leicht machen. Willst Strom & Warm oder lieber bibbern. Richtig mit denen Anlegen kann man sich auch nicht weil sie am längeren Heben bzw. an der besseren Finanzierung hängen.


  • Tja, da können es sich die Energie-Heinis relativ leicht machen. Willst Strom & Warm oder lieber bibbern. Richtig mit denen Anlegen kann man sich auch nicht weil sie am längeren Heben bzw. an der besseren Finanzierung hängen.


    Zumindest 1999. Da war der einzige hiesige Stromlieferant die Stadtwerke. Heute würde ich denen eine lange Nase zeigen und mir den Strom billiger vom Mitbewerb holen.

  • Zumindest 1999. Da war der einzige hiesige Stromlieferant die Stadtwerke. Heute würde ich denen eine lange Nase zeigen und mir den Strom billiger vom Mitbewerb holen.


    Auch das geht nicht... Denn dein aktueller Vertragspartner muss dich aus dem Vertrag lassen und das geht nur ohne Stromschulden und wenn dann schon bekannt ist, das ein Stromschuldner an deiner Adresse wohnt, lassen sie dich einfach nicht aus dem Vertrag raus...



    lg duechesse :strahlen

  • Summerjam


    Du hast Dich von Deinem Energielieferanten ins Bockshorn jagen lassen.


    Die Fakten:


    Es handelte sich Deine Wohnung, also um DEINE Verbrauchsstelle, Du alleine warst Vertragspartner des Energielieferanten?
    Du hattest keine Schulden aus diesem Vertragsverhältnis?

    Dir hat man angedroht, die Lieferung einzustellen, weil jemand mit Schulden AUS EINEM ANDEREN VERTRAGSVERHÄLTNIS in Deine Wohnung eingezogen ist.
    Das Einstellen der Lieferung wäre ein Vertragsbruch. Vor keinem Gericht kommt der Energielieferant damit durch.


    LG

  • Noch ein Hinweis zur eigentlichen Ausgangsfrage von Tok: Zum Thema Schulden gibt es zwei Komponenten. Einmal: Muss ich direkt die Schulden des Partners bedienen? Dazu ist jetzt viel geschrieben worden.


    Die zweite Komponente setzt ein, wenn es um die Scheidung geht. Denn da kommt es zur Vermoegensauseinandersetzung. Es kann sein, dass ich für die Bedienung von Schulden (Komponente eins ...) nicht herangezogen werden kann. Aber es ist gut möglich, dass die von Ex im Ehezeitraum gemachten Schulden in den Vermoegensausgleich einfließen und dann meinen Vermoegensanspruch absenken. Wenn Vermögen da ist, zahle ich auf diese Weise letztlich dann doch bis zu 50% der Schulden von Ex ...
    ("Bis zu", weil ja ggfls. ein Gegenwert noch da ist, zB gebrauchtes Auto etc. Wenn aber zum Beispiel für eine Weiterbildung ein Kredit aufgenommen wurde, kann ich Pech haben. Ich "zahle" im Vermoegensausgleich mit, während ich nicht mehr vom zukünftig höheren Einkommen von Ex profitiere ...)
    Es gibt Trennungsspezialisten (meist beraten vom Umfeld oder vom Anwalt), die sehr bewusst diese möglichen Konstellationen ausnutzen. Moralisch verwerflich, aber alles rechtens ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok, das macht es etwas klarer. Komme immer mehr zu dem Schluss, dass ich nicht haftbar sein wierd.


    Aber der Tipp mit nem Schuldnerberater is auch gut. Danke allen!

  • Summerjam


    Du hast Dich von Deinem Energielieferanten ins Bockshorn jagen lassen.


    Sicherlich. Obgleich ich recht zuversichtlich war, gerichtlich zu obsiegen, habe ich mich halt erpressen lassen und gezahlt. Zum einen hätte ich meiner damaligen Freundin so oder so unter die Arme gegriffen. Zum anderen konnte ich mir eine wenn auch nur temporäre Stromsperre nicht leisten. Ich war selbständig und hatte u.a. ein SLA mit dem Kernforschungszentrum Karlsruhe. Wenn dort die IT muckt, muss ich halt auch zu Hause arbeiten können.


    Naja, a) off topic und b) habe ich mich ja gerächt. Die Stadtwerke waren später sogar mein Kunde und mussten 130% des normalen Stundensatzes zahlen. Die Kohle war ergo schnell wieder drin.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • "So ein widerwärtiger Ausbeuter-Kapitalist. Dem sollte man sofort den Strom abdrehen. Upps - oder besser doch nicht?" - Lach. Feine Geschichte, Summerjam, direkt aus dem prallen Leben gerissen. Und trotz anderem Thema dicht dran an der Situation von Tok: Als Trennungseltern ist man auf die eine oder andere Art und Weise über lange Jahre miteinander zwangsweise verbandelt und begegnet sich immer wieder. Und mal ist man Hund, mal ist man Baum. Da sollte man nicht unbedingt um des anderen, aber um seiner selbst willen und des Kindes überlegen, wie stark man bestimmte Positionen ausspielt oder den anderen (über)leben lässt.
    Gerade "Geld" ist ein ungeheuer starkes Machtinstrument.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • "Da sollte man nicht unbedingt um des anderen, aber um seiner selbst willen und des Kindes überlegen, wie stark man bestimmte Positionen ausspielt oder den anderen (über)leben lässt.
    Gerade "Geld" ist ein ungeheuer starkes Machtinstrument.


    Daher werde ich auch gerade wieder von KM und Stiefvater gefragt, ob ich nicht 50 Prozent der Kosten für die Klassenfahrt meines Ältesten übernehmen könnte. Und als Mangelfall muß ich mir jetzt überlegen, ob ich die Position "kann ich nicht" ausspiele, oder den dreistelligen Betrag auf den Tisch lege, damit bloss keine Unruhe aufkommt. Ok, ist zwar OT, aber ich fand' die Anlehnung ganz passend. Die Chuzpe von denen möchte ich mal haben, nicht mal darüber nachzudenken, ob ich mir das leisten kann.

  • Streich doch einfach das Wort „ausspielen“. Wenn du kannst, musst du nur noch entscheiden, ob du mitziehst. Wenn du nicht kannst, erübrigt sich alles andere eh. ;)

  • Daher werde ich auch gerade wieder von KM und Stiefvater gefragt, ob ich nicht 50 Prozent der Kosten für die Klassenfahrt meines Ältesten übernehmen könnte. Und als Mangelfall muß ich mir jetzt überlegen, ob ich die Position "kann ich nicht" ausspiele, oder den dreistelligen Betrag auf den Tisch lege, damit bloss keine Unruhe aufkommt. Ok, ist zwar OT, aber ich fand' die Anlehnung ganz passend. Die Chuzpe von denen möchte ich mal haben, nicht mal darüber nachzudenken, ob ich mir das leisten kann.


    Ich würde sagen: Wenn du das mit deinem gewissen vereinbaren kannst... Der Stiefvater ist dafür nicht zuständig. Es ist dein Kind, nicht Seins. Finde ich legitim, wenn km dich da fragt. Ist ja auch nicht gerade wenig Geld.

  • Finde ich legitim, wenn km dich da fragt.


    Legitim = de lege lata = nach geltendem Recht. Klassenfahrten sind unterhaltsrechtlich weder Sonder, noch Mehrbedarf (OLG Hamm, Az. 6 WF 302/05 v. 22.05.2006, Az. II-2 WF 285/10 v. 21.12.2010, mein Gerichtsbezirk, oder auch BGH, Urteil Az. XII ZR 4/04 v. 15.02.2006). Das wäre nur der Fall, wenn die Kosten exorbitant hoch oder unvorhersehbar wären. Die Klassenfahrt ist nicht ganz plötzlich ein Quartal vorher angekündigt und so hoch ist der dreistellige Betrag auch wieder nicht.


    Ich kann doch finanzielle Entscheidungen nicht reine Gewissensentscheidungen sein lassen, weil auch ich die Folgen zu tragen habe, wenn ich mich überstrapaziere. Es geht ja schon einiges Extra, wie z. B. regelmässiges Taschengeld, Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke. Und während der Umgangszeiten wollen die Kids ja auch nicht nur Spaziergänge im Stadtpark machen, weil das nichts kostet.


    Das bedeutet, wenn ich mich beteilige, dann fehlt das Geld woanders. Dem anderen Haushalt fehlt, soweit ich das erkennen kann, nichts. Wohneigentum, mondäne Ausstattung, drei KFZ. Es wird aktuell sogar noch weiter ausgebaut.
    Ich habe keinen Sozialneid, aber da finde ich doch, da macht man es sich ein bisschen zu einfach. Der Stiefvater ist unterhaltsrechtlich hier nicht zuständig. Wenn ich aber darauf verweise, das ich auch aus rechtlichen Gründen (Begründung siehe oben) nicht zuständig bin, dann bin ich der Doofe?