Unterhalsvorschuss schon im Vorab beantragen?

  • Letzte Woche erhielt ich einen Anruf vom Jobcenter, ob es den Tatsachen entspricht, dass KV regelmäßig den Mindestunterhalt zahlen würde. Laut Aktenlage wäre er dazu gar nicht in der Lage. Nun hat sich herausgestellt, dass KV im Oktober in der Tagesklinik befand, einen Rentenantrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt, sein Gewerbe als ruhend angegeben hat und sich derzeit in einer Rehabilitationsklinik befindet. Ich mache mir ehrlich gesagt Sorgen, denn ich bin auf den Unterhalt angewiesen. Es ist doch jetzt eine Frage der Zeit, dass der Unterhalt eingestellt wird, oder sehe ich das falsch? Kann ich unter diesen Vorraussetzungen nicht schon jetzt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beantragen?

  • Nein, noch bekommst du ja Unterhalt und es ist auch noch nirgends entschieden worden, ob er den weiterhin zahlt oder nicht. Erst wenn er wirklich nicht mehr zahlt kannst du den Antrag stellen, sonst beziehst du ja doppelt Unterhalt.

  • Aber ist es nicht eine Frage der Zeit, ab wann er den einstellt? Oder muss er den weiterzahlen und muss den in seinen Bezügen beim Jobcenter angeben? Ergo, ich bräuchte mir keine Sorgen machen. Ich kenne mich da überhaupt nicht aus und möchte keine schlafenden Hunde wecken, wenn ich irgendwo in Behörden nach frage..

  • Vielleicht kriegt ers ja hin trotz Hartz 4 seiner Unterhaltspflicht nachzukommen (unwahrscheinlich, aber möglich). Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung eingestellt wird, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen, vorher nicht. Der KV wird ja auch angeschrieben und muss darlegen, ob er Unterhalt zahlt oder nicht (kann er mit den Kontoauszügen ja belegen und dann bist du die Gelackmeierte).
    Ein vielleicht krasser Vergleich: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis mein Ex das Zeitliche segnet (er kann morgen vor nen Bus latschen oder in 50 Jahren friedlich daheim einschlafen), sollte ich dann schonmal vorsorglich Halbwaisenrente für Junior beantragen?

  • Ungern vom Jobcenter gesehen, aber: Ex kann den Antrag stellen, dass die ihm zustehenden Leistungen um den Unterhaltsbetrag erhöht werden - so er nachweisen kann, bisher Unterhalt in voller Höhe geleistet zu haben. Wir haben m.W. vor Jahren entsprechende "Fälle" im Forum gehabt. Es ist aber ein Kampf, weil viele JC-Sachbearbeiter das nicht wissen. Und wenn, das ungern genehmigen.


    Vorauseilend kann man leider keinen UV-Antrag stellen. Zur Genehmigung gehört zwingend der Nachweis, dass der Zahlungspflichtige aktuell nicht zahlt und zur Zahlung aufgefordert wurde. Aber die UV-Stelle hat zeitnah zu entscheiden nach dem Antrag, sollte also spätestens im Monat nach Antragstellung einen Bescheid schicken. - So die rechtliche Situation. In der Praxis wissen wir, dass manche Städte so desorganisiert in den UV-Stellen sind, dass sie gesetzwidrig Anträge schon seit über einem jahr unbearbeitet auf dem Stapel liegen haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Soweit ich weiß, musst du nachweisen, dass der KV keinen Unterhalt zahlt. Das kannst du aktuell nicht, da er zahlt. Daher ist eine Beantragung von Unterhaltsvorschuss im Vorfeld nicht möglich.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Ergo, wenn mir die 300 Euro im Monat fehlen, habe ich ebend Pech gehabt und kann zusehen, wie ich über die Runden komme?
    Schlimmer wird dann noch, da wir eine Klausel im Unterhaltsurteil haben, sollte KV 14 Tage mit Unterhalt in Versäumnis kommen, muss er mir eine 4stellige Summe Unterhaltsschulden, die aufgelaufen waren, auszahlen. Das heißt für mich dann ,Klage diese beim KV ein, wenn das Geld aufgebraucht ist bekommst du UV?

  • Er ist fast 20 Jahre Selbstständig, hat über 10 Jahre seine Bücher frisiert um vom Jobcenter Stütze für Selbständige zu ergaunern und hat sich,da bei Eltern auf dem Grundstück, für Laden und Wohnung Mietverträge von seinen Eltern schreiben lassen. Dies hat das Jobcenter seit Herbst verweigert, da er die Mietzahlungen nicht nachweisen konnte. Das heißt er wird auf andere Weise versuchen an Geld zu kommen, nur nicht mit ehrlicher Arbeit. Ich weiß gar nicht ob er Krankengeld bezieht, oder noch? Sind ja nur 72 Wochen innerhalb von 3 Jahren glaube ich, die man bekommt. Bekommt man dies auch als Selbstständer in gesetzlicher KV?

  • Ok, dann wird das wahrscheinlich nichts.
    Dann kann der GV seine Autos und Motorräder erstmal pfänden, sollte er dauerhaft erwerbsunfähig sein und
    kein oder kaum Leistungen aus den Kassen bekommen, dann bleibt am Ende nur UVG - immerhin ein Trost und eine Grundversorgung.

  • Autos laufen schon seit Jahren über die Eltern, weil er nichts haben darf. Unterhaltsschulden beim großen Sohn, Insolvenz etc.
    Aber wenns dann doch relativ schnell geht mit dem Unterhalsvorschuss, bin ich ja schon etwas beruhigter.