Jobcenter Wohnung zu Teuer

  • Hallo,


    ich suche seid ca. 2 Jahren eine günstigere Wohnung, finde aber keine. Ich wurde damals aufgefordert, innerhalb 6 Monate umzuziehen oder die Kosten zu senken, ich konnte diesem nicht wiedersprechen. Ich bin Alleinerziehend mit Kind.


    Seid dem wurden wir immer abgelehnt, entweder wollten die Vermieter keine Kinder, oder die Kaltmiete ist zu hoch.. Ich finde leider auch keine Arbeit , trotz Ausbildung.


    Unsere Wohnung is ca. 40 Euro zu hoch und ich zahle die Differenz selbst , dazu die Nebenkosten Abrechnungen zahle ich auch selbst.


    Bei meinem letzten Gespräch ,sage die Sachbearbeiterin, dass ich nicht in der Wohnung bleiben kann, aber sie wüsste , wie schwer es zur Zeit ist, zu den angemessenden Kosten eine Wohnung zu finden.


    Ich mache mir Sorgen , was nun auf uns zu kommt, denn ich muss bald wieder einen Antrag stellen. Kann der abgelehnt werden ? Was genau kann passieren, denn ich la$ irgendwo, dass das Jobcenter 10 % des Geldes kürzt und dann 30 usw. , wegen einer zu teueren Wohnung.


    Und wenn nix weiter passiert, ausser dass ich die Differenz und NK abziehen lasse, warum sagt die Sachbearbeiterin, dass ich in der Wohnung nicht bleiben kann..


  • Ich mache mir Sorgen , was nun auf uns zu kommt, denn ich muss bald wieder einen Antrag stellen. Kann der abgelehnt werden ? Was genau kann passieren, denn ich la$ irgendwo, dass das Jobcenter 10 % des Geldes kürzt und dann 30 usw. , wegen einer zu teueren Wohnung.


    Der Antrag darf nicht grundlos abgelehnt werden. Eine Kostensenkungsaufforderung führt normalerweise nicht zu einer Sanktion von Regelsatz und Wohnkosten, sondern nach Ablauf von 6 Monaten zu einer Reduzierung bei der Übernahme der Wohnkosten. Gegen eine Kostensenkungsaufforderung kann man sich nur mit einer Feststellungsklage zur Wehr setzen und dafür wäre es auch notwendig, möglichst lückenlos eine erfolglose Wohnungssuche mit Belegen nachzuweisen.

  • Also muss das Jobcenter auch weiterhin alles bezahlen, ausser die Differenz?
    Weil die gute Dame halt sagte, ich kann in der Wohnung nicht bleiben.. Und ich hörte, das Jobcenter wird nicht ewig weiterzahlen, bei einer zu teueren Wohnung.

  • Mich wundert, dass deine Nebenkostennachzahlung nicht übernommen wird. Beantragst du die Übernahme jedes Jahr, wenn du sie im Briefkasten hast oder lässt du das gleich bleiben?
    Ich hab drei Jahre lang in einer für das Jobcenter zu teuren Wohnung gewohnt und hab nur die Differenz in der Miete aus meinem Regelsatz gezahlt, die Nebenkostennachzahlung hat immer das JC übernommen. Die Aufforderung, die Kosten zu senken, finde ich immer ganz putzig, wie soll man das denn bitte bei ner Mietwohnung machen? "Lieber Vermieter, bitte mach die Kaltmiete billiger." hilft doch auch nicht.

  • Also muss das Jobcenter auch weiterhin alles bezahlen, ausser die Differenz?
    Weil die gute Dame halt sagte, ich kann in der Wohnung nicht bleiben.. Und ich hörte, das Jobcenter wird nicht ewig weiterzahlen, bei einer zu teueren Wohnung.


    Die Dame meinte das aus Kostengründen. Tatsächlich wird und kann euch das JC nicht vor die Tür setzen. Das Kostensenkungsverfahren ist ja schon gelaufen und die Zahlungen vom JC schon reduziert. So lange du nichts anderes finden kannst, wird auch der bisherige Anteil der Wohnkosten weiter bezahlt.
    Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du aber eben die Wohnungssuche akribisch dokumentieren (Anonncen sammeln,Telefonate, Briefe und E-Mails protokollieren). Im Falle eines Rechtsstreits kannst du dann auch nachweisen, daß du dich erfolglos um eine günstigere Wohnung bemüht hast. Wenn das JC die bisherigen Zahlungen einstellt, bzw. ganz einstellen will, ist das ein Fall für den Anwalt. Die Mietzahlung vom JC kann zwar auf den angemessenen Teil abgesenkt werden, aber das es deswegen gleich Sanktionen wegen fehlender Mitwirkungen gäbe, das wäre mir neu. Du hast Anspruch auf die Mietkostenübernahme in der angemessenen Höhe, also dessen, was in eurer Gemeinde/Stadt als sozialüblich für 2 Personen angesehen wird.

  • Ja ich habe sie abgegeben und Antrag auf Übernahme gestellt , wurde abgelehnt. Es war eine Nachzahlung unter 100 Euro. Ich musste dann aber sogar über 300 Euro Nachzahlen , da das Jobcenter Heizkosten und Wasser usw. alles getrennt berechnet, und ich hatte eine Gutschrift über 200 Euro Heizkosten , und obwohl mein Vermieter das Geld bekommen hat, musste ich es alles zurückzahlen. Das Jobcenter sagt, da meine Wohnung unangemessen hoch ist, übernehmen sie keine Nebenkostennachzahlungen.


    Meine Arbeitsvermittlerin weiss auch nicht weiter, da es bei uns weder Arbeit, noch Teilzeit Umschulungen gibt. Alles was ihr einfiel war, mich in eine Ma$nahme zu stecken für Alleinerziehende, in einer zeit, wo meine Maus nicht betreut ist.

  • faith


    Ich hatte meinen Vermieter schriftlich alles mitgeteilt und er sieht nicht ein, die Kaltmiete zu reduzieren oder den Betrag auf die Nebenkosten zu setzten oder sonstiges, im Gegenteil.
    Mein Vermieter schickte mir ein Kündigungsschreiben, dass ich unterschreiben sollte.
    Obwohl wir uns nichts zu Schulden haben kommen lassen..

  • Mein Vermieter schickte mir ein Kündigungsschreiben, dass ich unterschreiben sollte.


    Mit welcher Begründung? Handelt es sich um eine fristlose Kündigung? So einfach können m. E. Vermieter das Mietverhältnis nicht beenden, schon gar nicht fristlos.

  • faith


    Ich hatte meinen Vermieter schriftlich alles mitgeteilt und er sieht nicht ein, die Kaltmiete zu reduzieren oder den Betrag auf die Nebenkosten zu setzten oder sonstiges, im Gegenteil.
    Mein Vermieter schickte mir ein Kündigungsschreiben, dass ich unterschreiben sollte.
    Obwohl wir uns nichts zu Schulden haben kommen lassen..


    Ich kann den Vermieter schon verstehen, der will ja auch nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben und wird die Miete schon dementsprechend berechnet haben, dass für ihn da noch was übrig bleibt. Meiner Meinung nach wäre es am Jobcenter da mal zu reagieren und die Beträge für die Mieten anzupassen. Die Mieten sind nunmal gestiegen und das, was du für den Hartz 4 Satz an Wohnungen bekommst, gleicht oft einer Bruchbude (was ich mir da vor ein paar Jahren für Wohnungen angeguckt hab 8| )
    Hat er dir gekündigt oder solltest du die Wohnung kündigen? Wenn er dir kündigt, brauchst du ja nichts mehr unterschreiben.


    Ist eine Weiterbildung möglich, wenn eine Umschulung nicht geht? Ich hab vor 6 Jahren eine Weiterbildung, die eigentlich in Vollzeit zu absolvieren war, in Teilzeit machen dürfen und vom Jobcenter bezahlt bekommen. Danach musste ich zwar noch ne Weile gucken, bis ich was gefunden hatte, aber ich hab ne Arbeit gefunden. Ginge das vielleicht?

  • Ich bin der Meinung, wenn du dich viel auf billigere Whg beworben hast, dürfen sie dich nicht den übersteigenden Betrag zahlen lassen. Widerspruch kannst du wahrscheinlich nicht mehr einlegen, aber einen Überprüfungsantrag kannst du für das vergangene Jahr stellen. Oder sofort doch einen Widerspruch, wenn du einen neuen Bescheid erhälst. Du solltest dir einen Anwalt suchen, und dieser sollte Klage vor dem Sozialgericht stellen. Kann nicht sein, dass du ein Teil der Miete selber zahlst, wenn es keine andere Whg für dich gibt

  • Das Jobcenter kann Dich auffordern zur Kostensenkung der Wohnkosten. In der Regel wird dieses Verfahren schriftlich geführt, das Jobcenter fordert Dich auf Dir innerhalb einer bestimmten Frist angemessenen Wohnraum zu suchen.
    Hier in Berlin regelt die angemessenen Kosten die AV-Wohnen, in dieser gibt es auch gewisse Zuschläge für bestimmte Bevölkerungsgruppen, z.B. Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen die aus der Obdachlosigkeit kommen. Diese können bis zu 20 Prozent mehr der Nettokaltmiete gezahlt bekommen. Am besten holst Du Dir Hilfe bei der sozialen Wohnhilfe oder caritativen Vereinen, die bei drohenden Mietschulden bzw. Wohnungslosigkeit helfen und Dich dahingehend beraten, da sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

  • Hallo, hatte auch mal ne zu teure Wohnung, aber dann auch trotz großer Stadt ne neue gefundn. Also nur nicht aufgeben, auch wenn's dauert. Gibt's bei euch viellcieht sozialen Wohnungbau? Also Genossenschaften und so? Da kann man sich oft auch registrieren und kriegt dann passende Angebote. So hat's bei mir funktioniert :thumbsup:

  • Die Berechnen das in unserer Stadt durchschnittlich 1,20 €/qm


    Sind die 1,20€/qm vielleicht die Heizkosten? Anders kann ich mir das kaum vorstellen. Ich hab grad mal nachgeguckt, in unserm Städtchen liegt die Höchstgrenze für AE mit einem Kind (wenn die Angaben noch stimmen) bei 70qm und ungefähr 380€, wobei die Heizkosten da noch dazu kommen (also bei 70qm ca. 84€, wäre dann ne Warmmiete von 464€).
    Sozialer Wohnungsbau ist ein guter Tipp, da musst du aber vorher einen Wohnberechtigungsschein beantragen. So hab ich meine Wohnung (nach langer Suche) gefunden und zahl jetzt für eine kernsanierte 3-Zimmer-Wohnung keine 450€ warm.

  • Bei Genossenschaften braucht man aber nich immer nen Berechtigungsschein, und trotzdem sind die oft günstiger, in Berlin jedenfalls ... ist einfach praktisch, wenn man bei freien Wohnungen die halt zugesandt bekommt ^^ Hab mal gegoogelt...Hier kann man zum Beispiel sehen, welcher Wohnraum als angemessen gilt: https://www.hartz4.net/wohnung/ Wenn du dann noch deinen Mietspiegel der Region kennst, kann man sich da etwas nach richten.