Wie hoch ist der Regelsatz

  • Hallo ihr lieben,


    Ich habe mich von meinem Freund getrennt und bleibe mit meinem Sohn (7) in der Wohnung. Diese ist nun etwas zu teuer für das Jobcenter, kann aber erst wohnen bleiben.
    Der Neuantrag ist noch nicht bearbeitet, übermorgen ist Miete fällig.
    Mein Sohn bekommt 194€ Kindergeld und 205€ Unterhaltsvorschuss.
    Ich arbeite seit Ende Februar leider nicht mehr, da das Auto meines ex nicht mehr zur Verfügung steht. Ich muss später zur Bank damit wenigstens die Miete abgeht. Dazu wollte ich wissen, mit wieviel Geld ich ca rechnen kann. Ich hoffe mir kann jemand helfen :thanks:

  • Regelsatz ist 2018 bei 416 Euro für Erwachsene. Kinder von 6 bis unter 14 Jahre erhalten 296 Euro Regelleistungen, Unterhaltsvorschuß und Kindergeld wird als Einkommen angerechnet.
    Es kommt dann noch darauf an, wie hoch der anerkannte Mietanteil bei dem Kind ist (Miete-Pro-Kopf-Aufteilung). 296 Euro Regelsatz für das Kind abzgl. 205 Euro Unterhaltsvorschuß, bleiben 91 Euro. Dann noch Kindergeld v. 194 Euro abziehen, bleiben noch 103 Euro Kindergeld, das wohl auf den Mietanteil des Kindes zur Deckung fällt. Der Mietanteil des Kindes wird sicher höher sein als 103 Euro. Die Differenz zu dem Mietanteil des Kindes bekommst du ausgezahlt. Bleiben also 416 Euro + tatsächliche Mietkosten abzgl. überschüssiges Kindergeld.

  • Normal schon, aber es wird wohl dran liegen, das die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.