Unterhalt und Steuer ?

  • Wird der Unterhalt in der Steuererklärung angegeben?


    Ich hatte ursprünglich die Info zum ersten Kind, dass wenn der KV das aus seinem Nettoeinkommen bezahlt und das nicht von seiner Steuer absetzt, dann muss ich es auch nicht angeben. Ebenso, wenn er den halben Kinderfreibetrag hat.
    Jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass es Kinderfreibeträge nur gibt, wenn man kein Kindergeld bezieht.


    Kennt sich hier jemand aus ? Was muss ich beachten?



    Vielen Dank schon mal...

  • Kindesunterhalt wird in der Steuererklärung nicht berücksichtigt. Nur Ehegattenunterhalt. KV kann in seiner Steuererklärung auch nur den Ehegattenunterhalt angeben und nicht den Kindesunterhalt.


    Jeder hat pro Kind 0,5 Freibetrag. Wenn er KEINEN Unterhalt zahlt kannst du den ganzen Freibetrag beantragen.

  • Ja ist es. Das Finanzamt prüft für dich bei jeder Erklärung, was für dich günstiger ist.


    Für alleinerziehende lohnt sich der Freibetrag ab ca 30000 Euro steuerrechtliches jahresbrutto. Bei Ehepaaren ab 60000.


    Du musst dich darum allergings nicht kümmern, da das automatisch geprüfte wird.


    Kindergeld wird halt monatlich ausbezahlt, der Freibetrag kommt dann als Rückerstattung 1 mal jährlich.

  • Nicht nur wenn er gar keinen Unterhalt zahlt, sondern auch wenn er weniger als 75% zahlt. Da brauchst du in der Erklärung nur einen Haken bei entsprechender frage setzten. Kindergeld musst du zur Hälfte angeben. Ich habe meine Erklärung gerade abgeschickt.

  • wenn man den vollen/verdoppelten Kinderfreibetrag beanspruchen möchte, muss man auch das volle Kindergeld eintragen ;-)


    da geht dann oft was verloren, wenn man das nicht macht-
    (also, wenn der KV seinen Unterhaltspflicht nicht, oder nicht zu mind. 75% nachkommt)
    - geht natürlich nicht, wenn man UHV erhält- das gilt dann als 75%

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Mir war nicht bewusst, dass ich das volle KG eintragen muss. Was geht mir da verloren ? Das ist aber auch wirklich kompliziert. Das halbe KG wird doch weiterhin bei ihm berechnet. Dann müsste er ja gar keinen KG Anspruch eintragen. Und UHV gilt als 75%? War mir auch nicht bewusst, aber ich habe angekreuzt , dass ich es für ein Kind bekomme.