Hallo,
Mein Baby ist 4 Monate alt. KV und ich haben uns in der Schwangerschaft getrennt und er lehnte jeglichen Kontakt ab. Auch nach der Geburt dauerte es einige Wochen bis er ihn endlich getroffen hat. Bisher fanden ca. 5 Umgänge a zwei Stunden statt. Ich habe diese begleitet.
Nun möchte er gerne, den Umgang alleine wahrnehmen.
Mein Baby ist ein Stillkind. Ich weiß es gibt keine gesetzliche Regelung dazu. Aber wie sieht sowas in der Praxis aus.
Wenn es vor Gericht geht... hat er das Recht darauf?
Ich denke, dass es für das Urvertrauen des Babys nicht gut ist - wenn ich ihm einen für ihn fremden Menschen überlasse.
Wie sehr ihr das?