Patchworkfrage.. was ist zu beachten (Steuerlich usw)

  • Hallo zusammen, nun eine Patchworkfrage: ich hab 2 Kinder, er hat 2 Kinder (WM, eins bei ihm gemeldet, eins bei der Ex)
    Wir werden bald heiraten, aber da der Hausumbau noch länger dauert, erst mal nicht zusammenziehen. Ich wohne allerdings schon in diesem bald gemeinsamen Objekt. Er ist die meiste Zeit auch bei mir, immer wenn er keine Kinder hat und teilweise auch mit Kids am Wochenende zum übernachten.
    Was gibt es dabei zu beachten? Macht es Sinn, dass er bei mir schon seinen 1. Hauptwohnsitz anmeldet, wie ich bereits erfahren hab, könnte er seine Stiefkinder (also meine) bei sich eintragen lassen und wir würden mehr Kindergeld bekommen, da der Betrag ab dem 3. Kind steigt. Ist bei Beamten zusätzlich noch etwas zu beachten?
    Ab wievielen KM kann man den 2. Wohnsitz steuerlich absetzen (kann man das zB als 2. Wohnsitz zur Kinderbetreuung im WM absetzen, da bei mir zur Zeit noch nicht genügend Platz vorhanden ist) Wir wohnen ca 15 KM voneinander entfernt.
    Müssen wir noch etwas beachten, bei zwei Wohnsitzen, aber einem gemeinsamen Hauptwohnsitz oder wenn wir es bis zum Umzug dabei belassen, dass jeder seinen Wohnsitz hat?
    Danke schon mal :blume

  • Steuerlich ist eigentlich gar nicht so interessant.
    Erbrecht ist höchst spannend, nicht das du dir irgendwann die Bude mit der Ex teilst, wenn ihm etwas passiert.
    Sobald ihr heiratet habt ihr keinen UVG Anspruch mehr - also er bei seiner Ex und du bei deinem. Das ist bei uns bitter - aber es war damals nicht abzusehen, das sich das Gesetz ändert.
    Spannend ist es wenn ihr Kindergarten oder Schule nach Einkommen zahlt, da wird dann das neue Ehe/Haushaltseinkommen relevant.
    Wohnsitz ist nur relevant wenn es über größere Entfernungen und beruflich bedingt geht.

  • Wohnsitz ist nur relevant wenn es über größere Entfernungen und beruflich bedingt geht.

    Der Freibetrag für Alleinerziehende entfällt wenn eine volljährige Person im Haushalt gemeldet ist.
    Gegebenenfalls hat ein zweiter Wohnsitz Einfluss auf die Müllgebühren

  • Das ist bei uns bitter - aber es war damals nicht abzusehen, das sich das Gesetz ändert.


    Bei uns schon, wir haben aber trotzdem geheiratet, finanziell kommts aufs Gleiche raus, aber bitter war es schon, zumal wir genau im Monat VOR der Änderung geheiratet haben, ich hätt ja gerne wenigstens EINEN Monat mitgenommen, aber nuja...


    Das mit dem Kindergeld war allerdings ein ganz schöner Akt...wir haben 3 Anläufe gebraucht um 200€ fürs dritte Kind zu bekommen.


    Es zählen nur die Kinder, die bei Eich gemeldet sind, dann muß einer von Euch beiden das Kidnergeld für alle Kinder beantragen, vorher unbedingt prüfen, ob einer Ortszuschlag oder ähnliches bekommt, derjenige sollte dann das Kindergeld für alle Kinder beantragen und NUR DANN gibt es den erhöhten Betrag fürs dritte Kind.


    Steuerrechtlich ist die 2 weg, dafür gibts /4 oder 3/5.


    Der einzige Unterschied ist, ob man die Steuerersparnis jeden Monat oder am Ende des Jahres zurück bekommt. 4/4 ist aber meiner Meinung nach gerechter, weil bei 3/5 der schlechter verdienende mehr Steuern zahlen muß und der besser verdienende weniger, das erscheint mir sehr unfair für den der weniger verdient, wenn man da nicht anders einen Ausgleich findet.


    Man kann natürlich einen Nebenwohnsitz im Haus anmelden, dann gibts eine doppelte Haushaltsführung, da muß man mit den erhöhten Nebenkosten gegenrechnen ( Kosten, die nicht nahc Verbrauch, sondern nach Personenanzahl gerechnet werden, wie z. B. Müll usw, evtl. fallen auch Zweitwohnsitzsteuern an ).


    Was wir vor dem Hauskauf bersprochen haben: Was ist im Falle einer Trennung, wer kann das Haus alleine halten unter welchen Bedingungen, Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft waren eingeplant.


    Daraus resultierend ( daß nur einer von uns das Haus alleine halten könnte ) hat derjenige dann alleine das Haus gekauft und der andere wird im Falle einer Trennung ausgezahlt, zahlt dafür aber auch keine Raten.


    Ich hab es zu oft miterlebt, wie eine Trennung und Streit ums Haus Leute in den finanziellen Ruin getrieben hat.

  • :thanks:


    Die bei der Kindergeldstelle meinte, er könnte sein zweites Kind im WM als "C-Kind" laufen lassen, quasi als Platzhalter, ohne Geld, aber dafür wären meine an 3. & 4. Stelle..
    Das mit dem Ortszuschlag hab ich ja noch nie gehört.... wieviel ist das?
    Spielt das Kindergeld irgendeine Rolle für den KU, den ich von meinem Ex bekomme, da wird doch auch Kindergeld anteilig verrechnet, ich bekomm zwar zweimal ausgezahlt, aber eigentlich wird es ihm bei der KU-Berechnung einmal gutgeschrieben, hab ich gehört...?
    Und für die Kinderfreibeträge spielt es auch keine Rolle, wie wir das mit dem Kindergeld regeln? Ich hab jetzt 1 Kind eingetragen, mein Ex auch eins, das wird so bleiben, vermute ich mal.


    Wenn für die doppelte Haushaltsführung eigentlich nur bei den
    Nebenkosten die Müllgebühren höher werden, ist das sehr wenig. An
    Strom usw ändert sich ja nichts, verbrauchen wir ja weiterhin gleich viel überall, bis er seine Wohnung nicht mehr braucht.


    Beim Notar waren wir schon und haben alles geregelt.


    Monsterkrümel: warum habt ihr 3 Anläufe gebraucht, gab es Schwierigkeiten?

  • da fällt mir noch ein, wie ist es wenn er nur den zweiten Wohnsitz bei mir hat, wir aber schon verheiratet sind, kann er da auch Kindergeld für meine Kinder bekommen oder nur wenn das der Hauptwohnsitz ist. Hat damit jemand Erfahrung?

  • Die bei der Kindergeldstelle meinte, er könnte sein zweites Kind im WM als "C-Kind" laufen lassen, quasi als Platzhalter, ohne Geld, aber dafür wären meine an 3. & 4. Stelle..


    Ah ok, das wusste ich nicht.


    Das mit dem Ortszuschlag hab ich ja noch nie gehört.... wieviel ist das?


    Das gibt es nicht bei jedem Arbeitgeber, aber manche zahlen einen Bonus für Kinder. Oft im öffentlichen Dienst, ist aber in den letzten Jahren vielerorts abgeschafft worden.


    Spielt das Kindergeld irgendeine Rolle für den KU, den ich von meinem Ex bekomme, da wird doch auch Kindergeld anteilig verrechnet, ich bekomm zwar zweimal ausgezahlt, aber eigentlich wird es ihm bei der KU-Berechnung einmal gutgeschrieben, hab ich gehört...?


    Für das Geld, das Du bekommst ist es egal, ob ihr zusammen wohnt oder nicht. Es ist aber so, daß das halbe Kindergeld vom Unterhalt abgezogen wird, wenn Du also 6€ mehr Kindergeld bekommst, bekommst Du 3€ weniger Unterhalt. Das geht nach Alter, also für die beiden jüngsten Kinder.


    Wenn für die doppelte Haushaltsführung eigentlich nur bei den
    Nebenkosten die Müllgebühren höher werden, ist das sehr wenig.


    Es gibt teilweise Zweitwohnsitzsteuern...


    Monsterkrümel warum habt ihr 3 Anläufe gebraucht, gab es Schwierigkeiten?


    Aaaaaalso, wir haben bei Geburt der gemeinsamen Tochter Kindergeld beantragt und wollten das erhöhte Geld fürs Dritte bekommen, da ist aufgefallen, daß wir für den Großen kein Kindergeld bekommen ( fragt nicht!!!) das haben wir dann 4 Jahre rückwirkend beantragt und wurden auf Herz und Nieren geprüft und die Mutter hat dann ordentlich Ärger bekommen, weil sie das Kindergeld kassiert hat, dieses aber vom Unterhalt abgezogen hat.


    Wir haben dann das Geld rüvkwirkend bekommen, damals aber beim Mann nicht "öffentlicher Dienst" angekreuzt. ERhöhten Beitrag gab es nicht, da das erst ab Hochzeit geht.


    Als wir dann geheiratet haben, hab ich die Ehebescheinigung hingeschickt und um Zusammenlegung gebeten. Aber wir hatten 2 Akten und der Mann musste dann was ausfüllen. Hat er gemacht, aber diesmal das Kreuz bei öffentlicher Dienst gemacht. Daraufhin war die Familienkasse nicht mehr zuständig, sondern das Land. Da sind dann die Unterlagen vom Mann hin, die haben dann nochmal Unterlagen zu uns geschickt, die haben wir ausgefüllt. Dann wurde bei ihm Kindergeld für ein Kind genehmigt, aber so funktioniert das nicht mit dem erhöhten Beitrag, also musste er seinen ANtrag auf Kindergeld zurück ziehen, die Akte musste wieder zur Familienkasse geschickt werden und ich musste dann einen Antrag auf Kindergeld für alle 3 Kinder stellen und der Mann musste unterschreiben, daß er damit einverstanden ist.


    Das Ganze hat jetzt seit Juni 2017 gedauert und es kam letzte Woche der BEscheid, daß AB JETZT der erhöte Betrag ausgezahlt wird.



    Deswegen sag ich, den erhöhten Beitrag bekommt man NUR, wenn EINER für alle Kinder Kindergeld beantragt.

  • C = Zählkind, ach so :lach

    Es ist aber so, daß das halbe Kindergeld vom Unterhalt abgezogen wird, wenn Du also 6€ mehr Kindergeld bekommst, bekommst Du 3€ weniger Unterhalt.

    Wahrscheinlich ist es dabei egal, ob ich das Kindergeld ausgezahlt bekomme oder mein Partner? Also natürlich er für alle Kinder.
    Mein bald Ehemann zahlt ja keinen KU an seine Ex, da es sich im WM mit ähnlichem Gehalt ausgleicht

    Es gibt teilweise Zweitwohnsitzsteuern...

    da muss ich mich dann wohl beim Finanzamt erkundigen

    Das Ganze hat jetzt seit Juni 2017 gedauert und es kam letzte Woche der BEscheid, daß AB JETZT der erhöte Betrag ausgezahlt wird.

    Oje..... ich hoffe wir bekommen das schneller geregelt :wow


    Genug blöde Fragen gestellt für heute ;-)


    Ich könnte natürlich auch googeln, aber eure persönlichen Erfahrungen sind mir irgendwie lieber. Zusätzlich mit den Infos von euch, werde ich mich auch noch bei den Ämtern erkundigen.
    Einen schönen Abend :winken:

  • Wahrscheinlich ist es dabei egal, ob ich das Kindergeld ausgezahlt bekomme oder mein Partner?

    Jau, wer das Kindergeld erhält spielt dabei keine Rolle.


    Mein bald Ehemann zahlt ja keinen KU an seine Ex, da es sich im WM mit ähnlichem Gehalt ausgleicht

    Das kann man so nicht allgemein sagen. Der Barunterhalt ist ein eigenständiger Anspruch des Kindes. Und der wird dann beim WM pro Elternteil berechnet. Damit können sich durchaus unterschiedliche Zahlbeträge ergeben, die NICHT gegeneinander aufgerechnet werden können. Aber wenn die Zahlbeträge etwa gleich hoch sind, dann können sich die Eltern einvernehmlich darauf einigen, dass gegenseitig keine Zahlungen erfolgen.

  • Grundsätzlich entscheiden die Eltern immer, wo das Kind lebt und wie sie die Kosten finanzieren. Der Gesetzgeber schreibt einzig vor, dass dieses Kümmern in einem "normalen", das Kind nicht schädigenden Rahmen verläuft. Also können sich Eltern beim Praktizieren des Wechselmodells auch darauf einigen, dass niemand dem anderen etwas zahlt. Auch wenn absolut unterschiedliche finanzielle Verhältnisse vorliegen. Nur wenn entweder ein Elternteil mit dieser Regelung nicht einverstanden ist oder aber zumindest ein Elternteil oder das Kind Sozialgelder beziehen, dann wird ggfls. von staatlicher Seite (Behörde/Gericht) überprüft, gerechnet und ggfls. ein Geldfluss von Elternteil A zu Elternteil B festgelegt.


    Beim Kindergeld mit Zählkindern im Patchwork ist es etwas komplizierter. Normalerweise einigen sich die leiblichen Eltern auf den Bezieher. In der Konstellation hier funktioniert die höhere Auszahlung durch Zählkinder nur, wenn Jepps Partner das Kindergeld bezieht. Dann reicht der formlose Antrag von Jepp und Partner. Würde aber Jepp beziehen wollen und das Zählkind mit dazu haben wollen, müsste eine Übertragung der Ex vom Partner vorliegen und das Kind im Haushalt Jepp/Partner aufgenommen sein.


    Heißt in der Praxis: Das erhöhte Kindergeld funktioniert nur gesichert, wenn der Partner von Jepp als Bezieher angegeben wird für das Kindergeld der im (neuen) Haushalt lebenden Kids von Jepp.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn sich die Eltern einig sind, dann können sie natürlich ihre Angelegenheiten so regeln wie sie wollen. Solange die Belange des Kindes dadurch nicht gefährdet sind.


    Nur wenn kein Einvernehmen besteht, dann muss das halt notfalls gerichtlich festgelegt werden. Und dann ist das eben nicht so - wie oft vermutet -, dass sich beim Wechselmodell die Ansprüche gegenseitig aufheben. Sondern der Unterhaltsbedarf wird berechnet auf Basis der Summe der bereinigten Einkommen und dann quotiert. Dafür gibt es ein entsprechendes Berechnungsverfahren.


    Hinsichtlich des Abzugs des hälftigen Kindergelds vom Barzahlungsbetrag ist es egal, wer das Kindergeld erhält.


    Aber es ist nicht egal, hinsichtlich der Anzahl der Zählkinder. Hier kommt es darauf an, dass bei einem Bezieher möglichst viele Kinder gemeldet sind. 2 x 2 Kinder sind eben nicht das Gleiche wie 1 x 4 Kinder. Aber das hat der TE ja wohl schon verstanden.