• Hallo ihr Lieben,


    hoffentlich kann mir jemand helfen.


    Ich würde sehr gerne mich von meinem Mann trennen. Es geht einfach nicht mehr. Mein Kind 15 und ich leiden hier unter der Häuslichen Situation(keine körperliche Gewalt).


    Wir würden sehr gerne irgendwo komplett neu anfangen. Weiß aber nicht wo ich Hilfe bzw Unterstützung bekommen kann. Wir leben isoliert. Habe kein Auto. Busfahrgeld ist auch nicht da, da mein Haushaltsgeld sehr niedrig ist. Ich kann mir noch nicht mal Friseur, oder was zum anziehen erlauben. Er kontrolliert uns extrem, dass sogar die Frau vom Jugendamt keine Worte gefunden hat. Sie selbst meint auch ausziehen. Auch meine Hausärztin ist der gleichen Meinung. Seit November muss ich Beruhigungstabletten nehmen. Da meine Mutter im Dezember gestorben ist und ich zu meinen Geschwister keinen Kontakt mehr habe, haben wir niemanden mehr.



    In Moment hänge ich irgendwo unten in einem tiefen schwarzen Loch und weiß einfach nicht mehr weiter.


    Meine Frage:
    Wo bekomme ich Hilfe? Bekomme ich irgendwo eine Unterstützung um das bisschen was wir haben hier raus zu bekommen? Wie sieht das mit neuer Wohnung in einem anderen Bundesland aus, was muss ich da beachten?


    Wäre super lieb wenn mir einer weiterhelfen kann.


    Viele Grüße und mega Danke.

  • Wie sieht das mit neuer Wohnung in einem anderen Bundesland aus, was muss ich da beachten?


    Sofern vorhanden muss das gemeinsame Sorgerecht beachtet werden. Deine Situation hört sich nach ordentlichen Baustellen an. Da willst du vermutlich nicht auch noch auf der Hochzeit tanzen.

  • Huhu,


    oh ja da sind sehr viele Baustellen. Nach der Trennung soll ich das Alleinige Sorgerecht einfordern, das Jugendamt steht hinter mir.
    Der Vater zeigt null Interesse an sein Kind. Er möchte aber auch keinen Kontakt mehr zu seinen Vater haben. Was ich sehr schade finde.
    Um erstmal zur Ruhe zu kommen müssen wir hier raus. Dann gehts in eine Klinik weil beide psychisch angeschlagen sind.
    LG

  • Hallo Bima73,


    zuerst solltest du beim zuständigen Amtsgericht vorbei gehen und dir beim dortigen Rechtspfleger einen so genannten "Beratungsschein" holen. Der kostet nur wenige Euro und du kannst damit eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Da du offenbar verheiratet bist, wirst du spätestens für die Scheidung sowieso einen Anwalt benötigen.


    Prüfen könnte man im Zuge dieser Beratung z.B. ob dir die jetzt eheliche Wohnung zugewiesen werden kann (zumindest vorübergehend), damit du und das Kind Euch in Ruhe neu orientieren könnt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Wenn Du jetzt weiter weg ziehen solltest, dann würde sich die Zuständigkeit des Jugendamtes ändern, was sicher nicht so gut wäre, wenn Du dort schon vorstellig wurdest und sie Deine Situation kennen.


    Ich würde auch zum Anwalt gehen oder zu einer Beratungsstelle bei Caritas, AWO etc.(je nachdem was es bei Euch gibt).

  • Nach der Trennung soll ich das Alleinige Sorgerecht einfordern, das Jugendamt steht hinter mir.
    Der Vater zeigt null Interesse an sein Kind. Er möchte aber auch keinen Kontakt mehr zu seinen Vater haben.


    Bitte informiere Dich sorgfältig - es gibt so viele falsche Informationen in diesem Themenbereich.

    Mit welcher Begründung wurde Dir denn geraten das alleinige Sorgerecht zu beantragen ?


    Alleiniges Sorgerecht zu bekommen ist wahrscheinlich sehr aufwändig - und wird bei einem 15 jährigen Jugendlichen nicht mehr viel Effekt haben.
    Ich kann mir nur wenige Situationen vorstellen in denen das Sorgerecht noch wesentlich ist - Schulwechsel könnte z.B. eine solche Situation sein.
    Falls aber z.B. ein Elternteil eine notwendige Unterschrift verweigert, kann diese vom Gericht ersetzt werden.
    Dabei würden Gründe einer Weigerung wahrscheinlich hinterfragt.


    Umgangsrecht ist aber unabhängig vom Sorgerecht. Ob also Umgang Vater/Sohn stattfindet oder nicht, hat mit dem Sorgerecht erst mal nichts zu tun.
    Wenn ein 15-Jähriger sich weigert das andere Elternteil zu sehen, dann wird er kaum dazu gezwungen werden.

  • Hallo,


    der Rat, das mit dem alleinigen Sorgerecht zu vergessen, ist gut. Das hat nämlich mit der anstehenden Trennung nichts zu tun.


    Du solltest dich kurzfristig an das Jugendamt wenden und dort deinen Fall vortragen. Dort wird man dich fachkundig beraten. Außerdem kannst du dort die "Beistandschaft" beantragen. Dann kümmert sich das Jugendamt um die Wahrnehmung deiner Rechte.


    Wenn du die Ehe wirklich für gescheitert erachtest, dann solltest du die Trennung erklären. Das Jugendamt wird deinen Mann zur Unterhaltsauskunft auffordern und dann Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt einfordern. Damit bist du dann erst einmal finanziell abgesichert.


    Entweder gelingt es dir und deinem Kind die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Oder das Jugendamt wird dir bei der Beschaffung einer neuen Wohnung behilflich sein.


    Theoretisch ist es möglich das Trennungsjahr auch gemeinsam in der Ehewohnung zu verbringen. Aber das scheint mir in diesem Fall aufgrund der massiven Konflikte nicht angeraten zu sein. Außerdem ist das Kind nicht automatisch der Mutter zugeordnet. Auch der Kindesvater könnte das Kind zu sich nehmen. Aber auch das scheint mir hier nicht zuzutreffen.

  • Hallo Bima,


    neben den bereits hier genannten guten Ratschlägen schau doch einmal in unseren "Leitfaden" (oben in der Leiste anklicken).


    Ein Teil deiner Fragen/grundlegende Infos für deine/eure Situation bekommst du da recht ausführlich unter den Stichworten


    Aufenthaltsbestimmungsrecht
    Beratungshilfe
    Existenzminimum
    Kindergeld
    (Scheidung)
    Trennungsunterhalt
    Unterhalt
    Wohngeld


    Es sind halt viele Dinge zu beachten. Und du wirst nicht alles gleichzeitig angehen können. Aber es ist hilfreich, ungefähr zu wissen, was man irgendwann noch aufgreifen muss oder sollte. Anschließend wirst du sicherlich einige ganz konkrete Fragen oder Bitten um "Erfahrungswerte" haben. Manchmal findet man dazu Antworten in anderen Threads hier. Aber du kannst die dann auch gern hier im Thread stellen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Du solltest dich kurzfristig an das Jugendamt wenden und dort deinen Fall vortragen. Dort wird man dich fachkundig beraten. Außerdem kannst du dort die "Beistandschaft" beantragen. Dann kümmert sich das Jugendamt um die Wahrnehmung deiner Rechte.


    Wenn du die Ehe wirklich für gescheitert erachtest, dann solltest du die Trennung erklären. Das Jugendamt wird deinen Mann zur Unterhaltsauskunft auffordern und dann Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt einfordern. Damit bist du dann erst einmal finanziell abgesichert.


    Entweder gelingt es dir und deinem Kind die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Oder das Jugendamt wird dir bei der Beschaffung einer neuen Wohnung behilflich sein.


    Das Jugendamt kümmert sich bei einer Beistandschaft um den Kindesunterhalt. Nicht aber um Trennungsunterhalt oder die Wohnungszuweisung.


    Da Dein Einkommen gering ist, kannst Du einen Beratungsschein bekommen, dann kostet der Anwaltsbesuch nur wenig. Den bekommst Du im Amtsgericht, auch der Anwalt beantragt ihn mitunter. Wichtig ist, dass Du den Anwalt bereits vor dem ersten Gespräch informierst, dass Du einen Beratungsschein hast/brauchst.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das Jugendamt kümmert sich bei einer Beistandschaft um den Kindesunterhalt. Nicht aber um Trennungsunterhalt oder die Wohnungszuweisung.

    Die Beistandschaft betrifft tatsächlich nur die Geltendmachung des Kindesunterhalts. Inwieweit das Jugendamt darüber hinaus tätig wird, hängt vom Engagement des jeweiligen Sachbearbeiters ab. Vor allem in Fällen wie diesem, wo die Wohnverhältnisse unerträglich sind und die Konflikte eskalieren könnten, wird das Jugendamt meist schon versuchen die Situation zu entschärfen.



    Da Dein Einkommen gering ist, kannst Du einen Beratungsschein bekommen, dann kostet der Anwaltsbesuch nur wenig.

    Ein Beratungsschein kostet m.W. derzeit 15 Euro. Damit kann eine kostenlose Erstberatung bei einem Fachanwalt der eigenen Wahl in Anspruch genommen werden.


    Aber, ob man zusätzlich zum Jugendamt jetzt schon einen Anwalt einschaltet, das sollte man sich gut überlegen. Denn damit werden erfahrungsgemäß die Fronten verhärtet.


    Deshalb würde ich empfehlen, zunächst die Beistandschaft in Anspruch zu nehmen und erst dann einen Anwalt einzuschalten, wenn man die Scheidung einreicht.

  • Wir würden sehr gerne irgendwo komplett neu anfangen. Weiß aber nicht wo ich Hilfe bzw Unterstützung bekommen kann.


    Ich weiß nicht, inwieweit Dich das beruhigen kann, aber die meisten Dinge kannst Du für Dein Kind im Rahmen der Alltagssorge entscheiden. Es gibt nur ganz wenige Angelegenheiten, bei denen die explizite Zustimmung beider Elternteile erforderlich ist, als da wären: Schulwechsel (bei der weiterführenden Schule - aber Dein Sohn ist ja schon auf einer weiterführenden Schule ... da würde ich ihn auch belassen, wenn er da gut integriert ist), medizinische Eingriffe, Beantragung von Ausweisdokumenten (Reisepass), finanzielle Angelegenheiten (Versicherungen / Bausparverträge / Konten), An- und Ummeldung am Wohnort.


    Wenn der KV damit einverstanden wäre, dass das alleinige Sorgerecht auf Dich übergeht, dann könntest Du das schon beantragen. Ansonsten würde ich eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermuten, die häufig einen sog. Rosenkrieg zur Folge hat, dessen Folgen für Dich und das Kind nicht absehbar sind.


    Welche Auswirkungen hat denn das Verhalten des KV Dir gegenüber auf Euren Sohn? Welche Beziehung hat Euer Sohn zu seinem Vater? Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens würde er mit ziemlicher Sicherheit auch angehört werden. Das bringt aber m. E. weder Dir noch Eurem Sohn etwas, weil es ganz ungewiss ist, welchen Ausgang es haben würde. Gegebenenfalls würde ein Gutachten in Auftrag gegeben (sehr aufwändig, sehr teuer, Qualität sehr unterschiedlich), was den gesamten Prozess nochmals verlängert. Bist Du bereit, Eurem Sohn und auch Dir das zuzumuten?


    Ich würde versuchen, mich mit professioneller Hilfe mit dem KV zu einigen auf die wirklich wichtigen Dinge. Denn Umgangsrecht hat Euer Sohn so oder so, er wird immer der Vater bleiben, egal wie schäbig er sich benimmt.


  • Aber, ob man zusätzlich zum Jugendamt jetzt schon einen Anwalt einschaltet, das sollte man sich gut überlegen. Denn damit werden erfahrungsgemäß die Fronten verhärtet.


    Deshalb würde ich empfehlen, zunächst die Beistandschaft in Anspruch zu nehmen und erst dann einen Anwalt einzuschalten, wenn man die Scheidung einreicht.


    Der Mann gibt ihr nicht mal ausreichend Geld für den Haushalt, von Taschengeld ganz zu schweigen. Meinst du, der zahlt freiwillig Trennungsunterhalt? Ich sehe da keine Fronten, die man noch verhärten kann. Auf das Geld verzichten kann sie auch nicht, dann muss sie - wenn sie nicht berufstätig ist - ALG II beantragen. In diesem Fall wird das Amt den Mann anschreiben - ob er davon begeisterter ist als vom Anwalt?


    Einen Sachbearbeiter bei der Beistandschaft, der sich über die Berechnung von des Kindesunterhalts und ggf. des Mehrbedarfs hinaus einsetzt, dürfte selten sein. Es kann aber sein, dass sich da eine andere Abteilung vom JA mit drum kümmert.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich glaube auch kaum, dass die Frauen, die dort anrufen , eine Lobby haben.


    Es gibt wahrscheinlich einfach eine größeres Selbstorganisationspotential bei Frauen in Notsituationen, genau wie bei manchen Gruppen,die gesellschaftlich eher lobbylos sind.


    Wenn dir so daran liegt Löwe, mach doch mal eine Männergruppe auf, hetero, ohne Migrationshintergrund, und lass dein Hilfetelefon glühen.

  • Wenn dir so daran liegt Löwe, mach doch mal eine Männergruppe auf,

    Ohne jetzt diese Thread sprengen zu wollen:


    Du siehst aber schon, dass diese Hotline vom Bund organisiert ist und vermutlich mit Steuergeldern betrieben wird. Nicht Selbstorganisationspotential.


    Und auf der anderen Seite gibt es Artikel 3 Grundgesetz - Gleichheitsrecht.





    :tuschel Und vielleicht gäbe es weniger Gewalt durch Männer, wenn es Anlaufpunkte und Hilfestellungen für sie gäbe.

  • Tatsächlich sind die Mitarbeiter beim Hilfetelefon direkt beim Bundesministerium angestellt.
    Es ist eine Bundeseinrichtung. Das ist vielleicht auch ein Vorteil ggü. anderen Hilfsangeboten,
    weil die mehr Möglichkeiten uns Stellen kennen als andere Anlaufstellen.


    Für mich als Laie klingt es ais wäre ein Auszug in ein Frauenhaus und von dort aus Klärung der (rechtlichen) Situation die beste Lösung.


    Vielleicht gibt es hier ja Frauen, die im Frauenhaus waren und ihre Erfahrungen dazu schreiben können.