Ok...
Zur Kleidung:
Eine Absprache unter den Eltern ist also nicht möglich ? D.h. die KM hat z.b. in einem Monat wenig Geld zur Verfügung weil z.b. ihr Auto in der Reparatur war, bittet den Vater Kleidung anzuschaffen.
Der Macht dies und zieht einen kleinen Betrag vom Unterhalt ab.
Ich muss also den normalen Unterhalt bezahlen und darf diese Kleidung, obwohl sie notwendig ist NICHT anschaffen ? Die Kinder müssen also warten bis die KM wieder Geld hat um Kleidung anzuschaffen?
Sparkonto:
Wie läuft das mit den Zahlungsverpflichtungen?
Es besteht ja seit dem 1. LJ des Sohnes ein Vertrag der zu erfüllen ist.
D.h. ich kann die Zahlungen einstellen und es ist Sache der KM wie sie diese Verträge (die sie damals mit unterchrieben hat) weiter führt da die Kinder bei ihr leben?
Unterhaltstitel gibt es nicht, eine Berechnung gab es ebenfalls niemals, wie gesagt, vor 3 Jahren habe ich die Unterlagen eingereicht, seitdem ist nichts mehr passiert...
Liegst du unter 698,- Euro (incl hälftiges Kindergeld, also den Mindestunterhalt), zahlst du zu wenig und das Jobcenter darf Auskunft über dein Einkommen verlangen.
Dachte der Zahlbetrag wäre für 2 Kinder 604€/Monat ?
lg Thomas