Jobcenter und Auskunft

  • So, nach langem Hin- und Her hat das Jobcenter nun letzte Woche einen Brief geschrieben dass es (seit wann weiß ich nicht) Leistungen für meine Kinder zahlt.


    Deswegen will das JC nun von mir eine Auskunft über Vermögen und Einkommen, dafür habe ich nun eine Fristverlängerung für weitere 6 Monate bekommen, diese Auskunft werde ich leisten.



    Frage in die Runde:


    Aktuell ist der ständige Aufenthalt der Kinder bei der KM.
    Ich als Vater habe weder von den Leistungen noch von dem Antrag der KM etwas mitbekommen, zumindest habe ich jetzt erstmals schriftlich davon erfahren dass auch die Kinder Leistungen nach SGB II beziehen...


    Beide Kinder haben, wie ja hier bekannt ist, Vermögen, Sparkonten usw...


    Ich gehe davon aus dass die KM diese im Antrag NICHT angegeben hat.


    Punkt 1:


    Ich bezahle seit Geburt des Sohnes 348€ auf einen Fondsparplan. Inhaber des Kontos ist der Sohn, Verfügungsberechtigt bin ich bis zum Vertragsende (Das ist der 21. Geburtstag des Sohnes). Mittlerweile ist da einiges an Geld drin.


    Mache ICH mich Strafbar wenn ich dieses Konto NICHT angebe ?
    Soll ich das JC darüber Informieren und macht sich die KM dadurch strafbar ? (Der KM ist der Umstand bekannt dass dieses Konto existiert)



    Punkt 2:

    Ist es rechtens, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dass die KM den Antrag beim JC auf Leistungen für die Kinder alleine unterschreibt?


    Ist das nicht eine Entscheidung von erheblichem Belange die beide Eltern unterschreiben müssten?


    lg Thomas

  • Den Antrag kann sie alleine stellen und sie muss dich auch nicht informieren.


    Interessant finde ich den Umstand das dein Unterhalt plus Kindergeld nicht den Bedarf der Kinder decken.


    Es kann sein das die Mutter durchaus die Verträge angegeben hat - das Amt prüft dann das Schonvermögen und die Zugriffsmöglichkeiten,
    das ist ja nicht immer möglich z.B. bei Riestersparplänen usw.

  • Ich weiß ja nicht was sie an Unterhalt angegeben hat...
    In der Vergangenheit war es ja durchaus so dass ich neben dem Unterhalt auch noch weitere Leistungen der Kinder übernommen habe, Kleidung, Vereine, Klassenfahrt, Schulbücher, Spielsachen etc...


    Auf Fragen bezüglich dieser Sparverträge usw habe ich ja niemals eine Antwort bekommen.
    Das Amt hat übrigens keine Möglichkeit diese Verträge bei der Mutter zu prüfen, die Unterlagen liegen alle bei mir, ich gehe davon aus dass diese einfach nicht angegeben wurden....


    Ich hab jetzt echt Angst davor dass die Sparkonten der Kinder an das JC fallen und die nächsten Jahre das Geld aufgebraucht wird um Leistungen zu gewähren.


    Ist für mich ne blöde Situation,


    Theoretisch könnte ich alle Konten auflösen und damit den Unterhalt für die nächsten 8 Jahre bedienen, es ist aber nicht Sinn der Sache, ich hätte schon gerne dass die Kinder zum 21. Geburtstag etwas Startkapital haben...



    Da es mit der KM keinerlei Kommunikation darüber gibt muss ich diese Entscheidung alleine treffen...


    lg Thomas

  • Das Amt wird deine Angaben und ihre gegenchecken, klingt etwas nicht schlüssig wird das Amt nachforschen ggfls. durch einen Kontenabrufverfahren.
    Vielleicht sind sie aber auch schon mit deinen Unterhaltsangaben zufrieden. Die Vergangenheit interessiert nicht.


    Geld & Geschenke an die Kinder ist durchaus möglich - wenn sie sachbezogen sind.


    Fraglich, ob du überhaupt über dein Vermögen Auskunft erteilen mußt - siehe hier


    Ich würde mich im ersten Schritt auf den Unterhalt beschränken.

  • Wo ist Dein Problem zahle genug Unterhalt dann fallen die Kinder aus ALG2 raus.


    Es ist nicht Sinn der Sache das Leistungen gezahlt werden , wo kein wirklicher Bedarf ist. :kopf


    Das ist Missbrauch von Sozialleistungen und ja da hoffe ich das das JC genau hinguckt.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Fraglich, ob du überhaupt über dein Vermögen Auskunft erteilen mußt - siehe hier


    In dem Fall bekam das Kind aber Wohngeld und kein ALG2.
    Hier sind die Kinder im Leistungsbezug und mir wäre es neu das Vermögen was über das Schonvermögen und bestimmte Dinge wie Riester u.ä. hinausgeht da nicht genutzt werden muss.


    Liebe Grüße


    Ute

  • In dem Fall bekam das Kind aber Wohngeld und kein ALG2.
    Hier sind die Kinder im Leistungsbezug und mir wäre es neu das Vermögen was über das Schonvermögen und bestimmte Dinge wie Riester u.ä. hinausgeht da nicht genutzt werden muss.


    Liebe Grüße


    Ute


    Ich bin mir gar nicht sicher, ob die Kids im Leistungsbezug sind, oder ob dieser nur festgestellt werden muss.
    Der TS zahlt doch wahrscheinlich ordentlich KU plus KG ???
    Außerdem hat er sicher einen guten Anwalt der nur die nötigsten Worte übermitteln wird.

  • Was ich bekommen habe nennt sich

    "Mitteilung an Unterhaltspflichtige gemäß §33 SGB II"


    Darin steht:


    Ich gewähre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II für


    Kind A


    Kind B


    ...Der Unterhaltsanspruch ist nach §33 SGBII an mich übergegangen...


    Dass sie bereits laufenden Unterhalt regelmäßig und tatsächlich leisten ist uns bekannt.


    Es wird eine Unterhaltsprüfung fällig, da zu ermitteln istz ob der von ihnen erbrachte Unterhalt noch aufgrund des Einkommens und der derzeitigen Lebenssituation angemessen ist




    Das ist der Inhalt des Schreibens...



    lg Thomas

  • Kann es sein, dass da einfach nur Dein Einkommen in Hinblick auf die Höhe des KU überprüft wird ?


  • Von wann ist denn die letzte Berechnung bzw. wer hat die gemacht?

  • allein-erziehend.net/index.php?attachment/31460/


    Das ist die Mitteilung...



    Von wann ist denn die letzte Berechnung bzw. wer hat die gemacht?


    Es gab niemals eine Berechnung...


    Vor etwa 3 Jahren forderte der damalige Anwalt der Ex auf Auskunft zu erteilen.


    Dann habe ich diese Auskunft erteilt (ca 36 Leitz Ordner, alle Bilanzen, AFA, Summen und Saldenlisten etc vorgelegt)


    Später hat sie dann den Anwalt gewechselt und seitdem habe ich in diesem Verfahren nichts mehr gehört...


    Vermutlich kann der Anwalt die Unterlagen nicht auswerten, ich gehe davon aus dass der Anwalt kein Fachanwalt für Wirtschaftsrecht ist, mithin also völlig überfordert war diese Unterlagen auszuwerten...



    lg Thomas

  • Ich bin mir gar nicht sicher, ob die Kids im Leistungsbezug sind, oder ob dieser nur festgestellt werden muss.
    Der TS zahlt doch wahrscheinlich ordentlich KU plus KG ???
    Außerdem hat er sicher einen guten Anwalt der nur die nötigsten Worte übermitteln wird.


    So, nach langem Hin- und Her hat das Jobcenter nun letzte Woche einen Brief geschrieben dass es (seit wann weiß ich nicht) Leistungen für meine Kinder zahlt.


    Sie beziehen Lesitungen.


    Ich rechne mal Kind ab 6 JahreRegelbedarf 296 plus anteilig Kosten der Unterkunft , da kenne ich die Höhe nicht .
    Sollte der Anteil 250 € betragen müsste ein Unterhalt von 360 € gezahlt werden dann wäre das Kind raus aus dem ALG2 Bezug



    Da wäre dann jedes Sparbuch egal.


    Liebe Grüße


    Ute


  • Aktuell ist der ständige Aufenthalt der Kinder bei der KM.
    Ich als Vater habe weder von den Leistungen noch von dem Antrag der KM etwas mitbekommen, zumindest habe ich jetzt erstmals schriftlich davon erfahren dass auch die Kinder Leistungen nach SGB II beziehen...


    Beide Kinder haben, wie ja hier bekannt ist, Vermögen, Sparkonten usw...


    Ich gehe davon aus dass die KM diese im Antrag NICHT angegeben hat.


    Das ist alleine Sache der Mutter. Allerdings, wenn diese Vermögen die Schongrenzen überschreitet, muß das Kind die möglichen Folgen ausbaden, denn im SGB II haften alle nach dem Individualprinzip. Die Mutter müsste das Kind im Innenverhältnis in Regress nehmen.



    Punkt 1:


    Ich bezahle seit Geburt des Sohnes 348€ auf einen Fondsparplan. Inhaber des Kontos ist der Sohn, Verfügungsberechtigt bin ich bis zum Vertragsende (Das ist der 21. Geburtstag des Sohnes). Mittlerweile ist da einiges an Geld drin.


    Mache ICH mich Strafbar wenn ich dieses Konto NICHT angebe ?
    Soll ich das JC darüber Informieren und macht sich die KM dadurch strafbar ? (Der KM ist der Umstand bekannt dass dieses Konto existiert)


    Meines Wissens ist es nicht strafbar, Sozialbetrug nicht anzuzeigen. Gegenüber dem Jobcenter mußt du dein Einkommen darlegen, nicht das Vermögen der Kinder. Die leben in einem anderen Haushalt. Das ist nicht deine Baustelle. Für die Mutter sollte § 263 Abs. 1 StGB greifen, wenn sie es unterlässt, Vermögen anzugeben. Dummerweise wird man sich aber wegen der Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Leistungen dann an das Kind halten. Die schicken auch Inkassoleute und Gerichtsvollzieher zu Kindern und die Eltern dürfen dann für das Kind die Vermögensauskunft (Offenbarungseid) abgeben.


    Schaust du hier:


    https://www.bundestag.de/blob/…/wd-7-156-06-pdf-data.pdf



    Punkt 2:

    Ist es rechtens, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dass die KM den Antrag beim JC auf Leistungen für die Kinder alleine unterschreibt?


    Ist das nicht eine Entscheidung von erheblichem Belange die beide Eltern unterschreiben müssten?


    Das regelt §38 Abs. 2 SGBII i. V. m. §36 SGB II. Du hast mit der Antragstellung auf SGBII-Leistungen nichts zu tun. Hier ist nur die Mutter zuständig.


    Allerdings ist es so, daß meines Wissens gegenüber dem Jobcenter keine Auskunft über Einkommen erteilt werden muß, wenn offensichtlich ist, das die Kinder mit Kindesunterhalt und Kindergeld auskömmlich leben können. Ich würde den Berechnungsbogen für die Kinder vom Jobcenter verlangen, um solche Ansprüche zu prüfen. Wer ausreichend Unterhalt zahlt, ist sozialrechtlich auch nicht auskunftspflichtig.

  • Ich hatte ab März 2017 604 € Monatlich überwiesen. Hinzu kamen folgende Zahlungen von mir:
    348€ für den Sparvertrag, dann habe ich die beiden Unfall und Haftpflichtversicherungen der Kinder von meinem Konto weiter bezahlt,
    Schulbücher (435€) und Verein übernommen, die Kids für 1640€ eingekleidet (Ex übergibt ja keine Kleidung für die Kinder)


    Strittig ist derzeit der Unterhalt für den Zeitraum der Unterbringung des Sohnes (3 Monate) in der Psychatrie und derzeit die Tagesgruppe in der er Untergebracht ist.


    (Davon wusste auf telefonische Nachfrage das JC auch nichts)


    Zuvor hatte ich zwischen 750 und 1000€/ Monat bezahlt, je nachdem was ich im Monat übrig hatte...


    lg Thomas

  • Das Thema hatten wir doch in gewisser Weise schon mal.....


    Bei Deinen Lebensumständen sind 604,- € für zwei Kinder nicht wirklich viel.... die anderen Sachen sind ja entweder freiwillig oder könnte man zu Sonderbedarf zählen.


    Wieso Haftpflichtversicherung für die Kinder? Die sind doch mit den Eltern mitversichert.....


    Kleidung für bei Dir ist auch nicht relevant, denn die nehmen die Kinder dann auch nicht mit nach Hause.

  • Doch, die Kleidung ging nach und nach wieder zur Mutter, ab und zu kam ne Nachricht von der Mutter dass neue Schuhe oder Kleidung benötigt wird, dann bin ich mit den Kids einkaufen gegangen und hab diese Klamotten den Kids mitgegeben...
    Leider ist alles noch ungeregelt, eine Unterhaltsberechnung gab es nie, Auskunft wurde erteilt bzw. seit 3 Jahren ruht das Verfahren...


    Das was bisher an Unterhalt geflossen ist war alles freiwillig und ohne Berechnungsgrundlage...


    Zumal mein Einkommen von mir selbst festgelegt wird, d.h. das was ich entnehme ist mein Einkommen...


    lg Thomas

  • Das was bisher an Unterhalt geflossen ist war alles freiwillig und ohne Berechnungsgrundlage...


    Da wäre ich mir aber sehr unsicher .....
    KU ist Pflicht - und die Höhe ist eigentlich leicht abschätzbar.




    Möglicherweise gab es bisher keinen Konsenz zur Berechnungsgrundlage.
    Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es aber mindestens eine Berechnungsgrundlage, wahrscheinlich zwei.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Ich hatte ab März 2017 604 € Monatlich überwiesen.


    Das rechtfertigt natürlich schon das Interesse an Auskunft über das unterhaltsrelevante Einkommen. Dann noch 384 Euro mtl. auf das Sparbuch. Das ist dann ja schon ein Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich der Steuerzahler, die den Vermögensaufbau der Kinder aus deinen Zahlungen über die öffentliche Hand mittragen. Verharzte Leute müssen alles über den Vermögensfreigrenzen für den eigenen Unterhalt einsetzen, was ihnen materiell zufließt.

  • Als Unterhalt zählt, was du an Barunterhalt für die Kinder an die Mutter leistest.
    Kleidung, Sparkonto - all das hat keine Relevanz bezüglich des Unterhalts, den du leistest.


    Liegst du unter 698,- Euro (incl hälftiges Kindergeld, also den Mindestunterhalt), zahlst du zu wenig und das Jobcenter darf Auskunft über dein Einkommen verlangen.


    Der kürzeste Weg des Nachweises wäre: Die Kopie des Titels über den Unterhalt vorlegen sowie den Nachweis der Zahlungen und wann die letzte Berechnung erfolgt ist.


    Hast du keinen Titel, dann ist dir das zuzurechnen und du musst alle Unterlagen wie gefordert vorlegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.