Mietern kündigen

  • Halli hallo,


    wer hat Erfahrungen mit der Kündigung der Mietern wegen Eigenbedarf?
    Lese mich gerade im Inet durch und werde wohl auch einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Trotzdem würde ich mich freuen, wenn ich von euch Input bekomme, wie hieb- und stichfest zu kündigen...worauf besonders achten etc.
    Danke


    Lena

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Ganz ehrlich? Ich würde mir rechtlichen Beistand holen (Anwalt oder Rechtsberatung der Haus- und Grundbesitzervereine). Grundsätzlich ist es fast unmöglich, einem Mieter zu kündigen bzw. gibt es sehr enge Grenzen. Es gibt so viele Fallstricke - ich bin da vorsichtig geworden. Tut mir leid, dass ich dir nichts Besseres schreiben kann, ehrlich!

  • Gerade bei Eigenbedarf würde ich das ausschlißelich von einem RA mit Schwerpunkt Mietrecht machen lassen.


    Es gibt da viel zu viele Fallstricke. Es muss der Grund für den Eigenbedarf dargelegt werden (evtl. sogar Namen, Personenzahl, Verwandtschaftsverhältnis ...), ein Hinweis auf §"weiss ich grad nicht" muss drin sein ,damit der Mieter weiss ,dass er grundsätzlich eine Art Widerspruchsrecht hat u.s.w.


    Viele Mieter lassen sich bei einer Eigenbedarfkündigung beraten und warten dann bis zu letzt um Widerspruch einzulegen, weil die Kündigung aus irgendeiner Formalie nicht rechts ist.

  • Ich würde erstmal das Gespräch mit dem Mieter suchen.


    Möchte er unbedingt wohnen bleiben...ist er vielleicht eh gerade auf der Suche.


    Dann würde ich ihm den Auszug versüßen. 3 Monate Mietfrei und 1000€ Prämie, wenn er zum 1.5. auszieht oder so.


    Davon kann er den Umzug finanzieren und hat einen guten Anreiz.

  • Wir haben schon auf Eigenbedarf gekündigt.
    Mieter waren fast 20 Jahre in meinem jetzigen Haus und waren auch schon älter. Hatten eine lange Zeit auszuziehen - und sind aber früher gegangen als sie was gefunden hatten
    Haben uns aber Beratung beim Haus und Grundbesitzer Verein geholt.

  • Hi,


    hab nun schon 2mal Mietern auf Eigenbedarf gekündigt. Da gibt es eindeutige Vorlagen im Internet... weiss gerade nicht, ob ich hier links veröffentlichen darf.. aber die findet man, da sind alle "Fallstricke" behandelt. Beide haben darum gebeten früher raus zu dürfen, als Sie was Neues gefunden haben.. Sonst gab es keinen Streß.. RA.. würde ich mir da ehrlich sparen, den brauchst du erst wenn ein Widerspruch kommt.


    Schöne Grüße


    Christian

  • Ich weiß nicht ob die Antwort noch was bringt aber soweit ich weiß musst du deinem Mieter schriftlich mitteilen, dass du ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrags hast.


    Ich glaube du darfst den Mieter nur kündigen, wenn er durch sein eigenes Verschulden seine Pflichten (laut Mietvertrag) nicht nachkommt oder wenn du als Vermieter erhebliche Nachteile hast. Woher ich die Informationen habe kannst du hier https://www.mietrecht.com/eige…endigen_wegen_Eigenbedarf nochmal nachlesen. Echt hilfreich die Seite :)


    Hoffe du kannst damit all deine offenen Fragen beantworten. ;-)

  • Wozu Anwalt?


    Meines Wissens muss lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

  • braucht man auch nicht.. die einzigen Diskussionen, die es geben kann, sind ob der Eigenbedarf berechtigt ist.. also keine Eigenbedarfskündigung für die Hundetrainer der Hunde des Großneffen 5ten Grades.. :lgh



    Das sowieso.


    Aber eine fristlose Kündigung ist nicht möglich.