Teile des Sorgerechts übertragen.

  • Liebes Forum,


    ich stehe wieder einmal vor einer neuen Situation. Der KV wird ab Sommer auswandern.
    Es ist jetzt schon fast unmöglich zeitnah eine Antwort zu bekommen und ich frage mich wie es sein wird, wenn er erstmal ganz woanders ist. Er hat weder Smartphone, noch dass er auf andere Weise gut zu erreichen ist. (Auf die letzte Mail von mir, hat er erst 3 Wochen später geantwortet. Manchmal bekomme ich auch einfach garkeine Antwort)
    Die Frage für mich ist nun, ob es sich lohnen würde, Teile des Sorgerechts auf mich zu übertragen, damit ich bei wichtigen Unterschriften nicht so abhängig bin. Geht das überhaupt und wie wäre da der Weg.
    Ich denke da nur z.B. an den Schulvertrag und an die Gesundheitssorge.
    Oder sind es so wenige Unterschriften, dass sich der Aufwand nicht lohnt?
    Gerade sind es noch Gedankenspiele, mit dem Vater habe ich darüber noch nicht gesprochen und kann auch nicht einschätzen, wie er darauf reagieren würde.
    Er kann die Teile des Sorgerechts auch gerne "wiederhaben" sollte er wieder dauerhaft in Deutschland leben. Es geht mir nicht um Macht oder etwas in der Art. Ich frage mich nur, ob es für mich nicht eine Erleichterung wäre.


    Vielleicht war ja schon mal Jemand in einer ähnlichen Situation.


    Vielen Dank.

  • Frage ihn doch einfach, wie er sich das künftig vorstellt, Unterschriften zeitnah leisten zu können.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo,


    ich denke, das rentiert sich nicht. Zwingend erforderlich wäre bei uns nur bei der Girokontoeröffnung die Unterschrift gewesen. Jedenfalls wollten die dann die Negativbescheinigung (so ein doofes Wort). Ansonsten niemand. Junior wird 15.


    Kindergarten, Schule(n), Arzt (außer Psycho), Krankenhaus, Passwesen.....ne die brauchen die Unterschrift nicht wirklich. Falls doch mal jemand fragt: Vater ausgewandert, nicht erreichbar. Reicht.


    Für den Fall der Fälle (Psychologe, Bank): setze ein Schreiben auf, das Dir die alleinige Entscheidungsfreiheit in allen Dingen gewährt, so lange er "außer Gefecht ist". Datum, Unterschrift. Fertig. Das kannst dann u.U. vorlegen.


    Geld dafür ausgeben würde ich nicht.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Manche Behörden, Organisationen und Sonstige kann man mit einem Blatt Papier zufrieden stellen: "Ich bin da, wo der Pfeffer wächst. Deshalb kann ich mich ums Kind nicht kümmern und bin mit allen Entscheidungen vom anderen Elternteil einverstanden ..." Wenn das funzt, ist es prima. Man kommt in der Sache vorwärts. Rechtlich jedoch hat so ein Geschreibsel keine Bedeutung. Da würde einzig eine notariell beglaubigte Erklärung helfen, um den die Unterschrift - hier des Vaters - Verlangenden rechtlich wirklich sicher zu stellen.


    Während ja im Notfall - also bei akuten Dingen beim Arzt etc. - eh alles anders läuft, hilft bei den anderen Bereichen nur, sich jedes Mal vom Gericht die Erlaubnis zu holen, allein eine Entscheidung treffen zu dürfen. Wenn dies mehrfach notwendig war und der andere Elter beständig und zukünftig nicht greifbar ist, dann bekommt man irgendwann vom Gericht das alleinige Sorgerecht übertragen. Vorher muss man sich halt allein durchlavieren und kann dabei natürlich zu so Sachen wie eine Bestätigung des anderen Elternteils greifen. Man kann es aber auch mit treuem Augenaufschlag probieren und der deutlichen Ansage: "Bin alleinerziehend. Keine Ahnung, wo Ex hängt. Wenn Sie wollen, klage ich mal wieder ... Sie werden dann allerdings als Zeuge geladen ..., dass es wirklich notwendig ist, hier das Sorgerecht zu delegieren ... "

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist jetzt schon fast unmöglich zeitnah eine Antwort zu bekommen und ich frage mich wie es sein wird, wenn er erstmal ganz woanders ist. Er hat weder Smartphone, noch dass er auf andere Weise gut zu erreichen ist.


    Ist zwar irre altmodisch, aber hast Du seine Adresse, d. h. könntest Du ihm einen Brief schreiben, in dem Du ihn bittest, sich zu erklären, wie er sich bei erforderlicher Zustimmung seinerseits (gibt ja nur ganz wenige Situationen, wo dies erforderlich ist) verhalten möchte? Ich würde ihm (als Entwurf) ein kurzes Schreiben aufsetzen, dass er sich bereiterklären kann, dass Du dort, wo gemeinsames Einverständnis nötig ist, alleine handeln kannst. Ob dann die jeweiligen Stellen das auch so akzeptieren, wird man nicht antizipieren können. Und für solche Angelegenheiten würde ich ihn dann einbeziehen, indem Du ihn informierst, sobald das möglich ist. Ob er das dann liest oder nicht, ist seine Entscheidung.


    Wichtiger als die Frage, ob das rechtlich bindend ist oder nicht finde ich, dass er aktiv eingebunden ist, damit die Wahrscheinlichkeit, dass er sich verweigert, so gering wie möglich ist. Siehst Du denn Gründe, die dafür sprechen könnten, dass er sich verweigert?

  • Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. An eine Vollmacht oder ähnliches habe ich garnicht gedacht, das wäre natürlich der unkompliziertestes Weg.


    Ich bin selber etwas altmodisch und ohne Smartphone unterwegs und kann es deswegen auch gut verstehen. Und es wäre auch mit ein schwieriges Unterfangen. Es liegt, glaube ich, weniger an den Mittel, als an dem Willen oder der Wichtigkeit.


    Ich weiß bis heute auch nicht viel über seine Pläne. Er hat es mir in einer kurzen Mail mitgeteilt. Details habe ich keine.


    So oder so werde/muss ich ihn drauf ansprechen.


    Danke!