Wohnort im anderen Bundesland

  • Moin,


    aktuell geht mir das JA auf den Kecks (fremdgesteuert durch meine Ex).
    Ich lebe und arbeite mit meinem Kind in Hessen.


    Jetzt habe ich eine 2. Wohnung in Sachsen.


    Jetzt kann ich mich ja dort, ohne dass ich dort wohne, anmelden mit der Adresse, bleibe aber in Hessen in der "Zweitwohnung"


    Welches JA ist nun für uns zuständig? Das JA von dem Ort, wo ich offiziell gemeldet bin, oder das JA von dem Ort, wo wir zzt. wohnen?


    Grüße


    Oli

  • wie lange bist du und die Kinder denn schon hier in Hessen gemeldet?
    Da gibts Übergangsfristen

  • das JA, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat....
    Ausnahme wäre, wenn es darum geht, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz haben soll- dann wäre das JA zuständig, wo das Kind bis zum strittigen Zeitpunkt seinen Hauptwohnsitz hatte-
    wo Du persönlich gemeldet bist, ist irrelevant

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das Jugendamt ist zuständig, an dem das Kind gemeldet ist. Und da setzt das Problem bei deinem Konstrukt ein.


    Wenn ihr als Eltern das gemeinsame Sorgerecht habt, dann kann das Kind nur in Absprache mit der Mutter umziehen. Kommt es hier zum Streit, ist klar, dass das jetzige Jugendamt weiter die Zuständigkeit behält, bis eine Klärung herbeigeführt ist.


    Anderer "Pferdefuss": Guckt einer genauer hin, dann müsste am ersten Wohnsitz das Kind eingeschult werden. Wenn du also hier arbeitest und die Woche über wohnst, kommt ein gewisses Problem auf dich zu.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Jugendamt ist zuständig, an dem das Kind gemeldet ist. Und da setzt das Problem bei deinem Konstrukt ein.


    Wenn ihr als Eltern das gemeinsame Sorgerecht habt, dann kann das Kind nur in Absprache mit der Mutter umziehen. Kommt es hier zum Streit, ist klar, dass das jetzige Jugendamt weiter die Zuständigkeit behält, bis eine Klärung herbeigeführt ist.


    Anderer "Pferdefuss": Guckt einer genauer hin, dann müsste am ersten Wohnsitz das Kind eingeschult werden. Wenn du also hier arbeitest und die Woche über wohnst, kommt ein gewisses Problem auf dich zu.


    Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt, sehe ich da kein Problem. Hat man nicht eh freie Schulwahl? Es gibt Kinder, die in BW wohnen und in Bayern zur Schule gehen.

  • Öh ich steh aufm Schlauch, wenn das Kind seit 12 Jahren bei ihm gemeldet ist geht es doch schon seit mindestens 5 Jahren in die Schule oder nicht?

  • aktuell geht mir das JA auf den Keks (fremdgesteuert durch meine Ex).


    Das JA ist für die Kinder da, nicht für Deine Befindlichkeiten oder die Deiner Ex. Wenn Du es vermagst, lösungsorientiert mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, dann verstehe ich nicht ganz, was Du damit meinst, dass das JA Dir auf den Keks geht, und was ich mir unter einer Fremdsteuerung durch die Ex vorzustellen habe. Bei entsprechender Kompetenz der Mitarbeiter sollte so etwas gar nicht möglich sein.


    Und wenn Dinge passieren, die Du problematisch findest, würde ich zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, anstatt zu fliehen.


    Also: Was ist da faul?


  • Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt, sehe ich da kein Problem. Hat man nicht eh freie Schulwahl? Es gibt Kinder, die in BW wohnen und in Bayern zur Schule gehen.


    Schule fällt nicht unter das ABR, sondern unter das Sorgerecht. Damit darf die Mutter bei gemeinsamer Sorge mitbestimmen.
    Und wenn es über das zuständige Jugendamt Streit gibt, wird nach dem Lebensmittelpunkt geguckt. Wenn also Kind die Woche über in Hessen in die Schule geht und du nicht jedes Wochenende in Sachsen bist und das Kind dort durch Familie und Freundeskreis absolut verwurzelt ist, dann nimmt dir den Lebensmittelpunkt des Kindes in Sachsen keiner ab.


    Agrippa: eingeschult/beschult. Erst einmal ist das Bundesland des ersten Wohnsitzes Kostenträger der Beschulung. Für alles andere braucht es eine Sondergenehmigung. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. In Hessen hat man schon Probleme, eine Genehmigung zu bekommen, wenn Kind in einer anderen Stadt, einem anderen Kreis beschult werden soll.
    Nebeneinander liegende Bundesländer haben manchmal Regelungen für die Grenzgebiete. Aber ob es einen Standard Hessen - Sachsen gibt, sollte man sich erst einmal erkundigen.


    Alles kein Ding. Aber alles ein Zeichen dafür, dass die Zuständigkeit des Jugendamtes nicht flugs zusammen mit allen Akten von Hessen nach Sachsen fließt, wenn die Mutter (oder das JA) muckst. Und wenn die mitbekommen, dass du "tricksen" willst, weil die dir auf den Senkel gehen, dann hast du ganz schnell ein richtiges Problem.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo ollif,


    es geht vermutlich um den Sohn, der jetzt ca. 12/13 Jahre alt sein dürfte.

    Ich lebe und arbeite mit meinem Kind in Hessen.


    Jetzt habe ich eine 2. Wohnung in Sachsen.


    Jetzt kann ich mich ja dort, ohne dass ich dort wohne, anmelden mit der Adresse, bleibe aber in Hessen in der "Zweitwohnung"


    Offenbar geht der Sohn weiterhin in Hessen zur Schule, hat also seinen Hauptwohnsitz in Hessen, nicht in Sachsen. Ich als Frau Jugendamt in Hessen würde mich zwar nun ein bisschen dafür interessieren, ob dein Sohn alleine in der Hessen-Wohnung wohnt oder wie er versorgt und betreut wird unter der Woche, aber ich würde nicht meine Zuständigkeit in Frage stellen. Diese richtet sich nach dem Erstwohnsitz des Kindes.


    Kleine Anmerkung, die mit dem Sohn nichts zu tun hat, aber melderechtlich relevant sein dürfte: Da du selbst laut eigenem Bekunden in Hessen arbeitest und der erste Wohnort normalerweise über denjenigen Ort definiert ist, von dem man aus zur Arbeit geht, dürfte auch Deine Entscheidung, Dich nach Sachsen umzumelden nicht ganz rechtskonform sein (Ausnahme: Man meldet dem Einwohnermeldeamt taggenau im Kalender nach, dass man sich trotzdem überwiegend im gewünschten Erstwohnsitz aufhält).
    Diese Anmerkung ist dann im Umkehrschluss übrigens wieder wichtig, wenn es darum geht, ob und wie der Sohn während deiner Abwesenheiten versorgt wird.


    Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt, sehe ich da kein Problem. Hat man nicht eh freie Schulwahl? Es gibt Kinder, die in BW wohnen und in Bayern zur Schule gehen.


    Hier mag ich dich informieren über einen wichtigen Sachverhalt: Das ABR zu haben bedeutet nicht, mit dem Kind nun Freizügigkeit zu genießen. Es bedeutet, dass dir bei Eurem Konflikt vor einigen Jahren das Recht zugesprochen wurde, damals und unter den Bedingungen, die damals gegeben waren, über den Aufenthalt des Sohnes zu bestimmen. Das war salopp erklärt eine einmalige Sache. Selbstverständlich würde die mitsorgeberechtigte Mutter hier ein erneutes ABR-Verfahren anstrengen können, sollte sie einen Umzug des Sohnes nach Sachen verhindern wollen. Die Entscheidung des Gerichts würde von verschiedenen Faktoren abhängen: Erziehungsfähigkeit, Wille des Kindes, vor allem aber auch Kontinuität für das Kind.


    Zum Thema "freie Schulwahl": Auch das ist in Eurem Falle eingeschränkt. Falls der Status sich nicht verändert hat und falls dir nicht inzwischen auch die erzieherische Sorge für das Kind übertragen wurde (neben der Gesundheitssorge), dann ist "freie Schulwahl" das Recht beider sorgeberechtigter Eltern. Bedeutet, sie entscheiden gemeinsam über einen Schulwechsel - unabhängig davon, ob dies im gleichen Ort oder womöglich länderübergreifend ist.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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