Umgangsverfahren von KV angeleiert - laufende Gewaltschutzanordnung für mich, für Kinder, derzeit noch begleiteter Umgang

  • Hallo,



    ich melde mich mal wieder wegen eines Problems.


    Kurze Stichdaten: Trennung Oktober 2013, Kinder 13 und 6. In den Sommerferien fuhr er mit den Kindern in sein Heimatland Kosovo. Dort drohte er, die Kinder nicht mehr wieder zu bringen, daraufhin Anzeige bei Polizei, "Leider" waren seine Morddrohungen mir gegenüber "nur" mündlich, ich bekam aber dennoch für mich und die Kinder eine Gewaltschutzanordnung mit vorläufigem Entzug Umgangssorge. Im November dann eine Gerichtsverhandlung (geht ja automatisch), dort wurde vereinbart, Erziehungsberatung sowie begleiteter Umgang. Es war sehr schwer durchzubringen, die Richterin sowie das Jugendamt, die Verfahrensbeiständin redeten 1 1/2 STunden auf KV ein, dass er dem zustimmt. Er hat die Zeit lieber genutzt, mich runterzumachen, aber ganz zum Schluss hat er unter Wuttränen (!) die Vereinbarung unterschrieben. Die ganzen Strafverfahren wegen Kindesentzug, Drohung etc. wurden eingestellt.


    Nun hat KV 3 mal im Dezember und 2 x im Januar begleiteten Umgang mit der Kleinen gehabt. Die Große hat abgeschlossen, spätestens nachdem KV ihr im Dezember (vor dem ersten begleiteten Umgang) eine Whatsapp schickte, in der er sie beschuldigte, sie hätte die Vater-Tochter-Beziehung kaputt gemacht. Das ist noch das Harmloseste, das er ihr geschrieben hat. Daraufhin hat sie ihm geschrieben, sie möchte keine Kontakt mehr haben. Er hat ihr die letzten Jahre immer wieder solche Dinge geschrieben, gesagt, sie wäre so sch... wie ich, hat sie beauftragt, mein Handy bzw. mich auszuspionieren etc.


    Jetzt ist es so, dass KV Antrag beim Familiengericht gestellt hat, der begleitete Umgang ist abzuschaffen und er möchte die Kinder jedes Wochenende sehen. Termin zur Anhörung wurde auch schon gesetzt, die Verfahrensbeiständin ist auch wieder dabei.


    Was kann mich da jetzt erwarten? Das Jugendamt hält ihn für sehr unzurechenbar und sieht im Moment keinen Weg für unbegleiteten Umgang. Erziehungsberatung lief auch noch nicht. Ich gehe ja schon seit Jahren da hin, weil ich nicht weiß, wie ich auf seine Vorwürfe und Verhalten mir bzw. der Großen gegenüber reagieren soll.


    Bei der Kleinen läuft es gut, sie freut sich, ihn zu sehen, aber alle Beteiligten sind sich einig, dass kein Aufeinandertreffen von uns Elternteilen gut ist. Ich selbst habe Angst vor ihm. Er ist krankhaft eifersüchtig. Das war auch der Grund, warum ich gegangen bin. Ich habe keine Beziehung seit dem, geschweige denn überhaupt Nerven dafür.


    Ich will ihm auf keinen Fall die Kinder wegnehmen, er soll halt einfach aufhören, die Paarebene an den Kindern auszulassen. Er lässt es halt an der Großen aus, sie ist schon "alt genug, das alles zu erfahren" und die Kleine genießt offensichtlich noch Welpenschutz bei ihm.


    Zwischenzeitlich hat er bei der Frau vom Kinderschutzbund sowie im Jugendamt angezweifelt, dass die Kinder überhaupt von ihm sind und jetzt kommt ein Verfahren wegen Umgangsrecht? Ich bin immer noch bei aller Angst bereit, eine Erziehungsberatung zu machen, obwohl ich weiß, dass das nichts bringt. Er hat sich so festgerannt in seinem Wahn, ich habe einen anderen, ich könnte alles machen, er glaubt es einfach nicht. Ich lasse ihn weiter die Kinder sehen, obwohl ich sagen könnte, nö, bis März darfst du nicht, du hast Kontaktverbot. Ich will ihm nichts Böses, nur die Kinder sollen nicht mit reingezogen werden.


    Noch bin ich nicht anwaltlich vertreten, aber ich habe Angst, dass ich ev. was vergesse bei der Verhandlung, mir eventuell ins eigene Fleisch schneide mit einer Umgangsregelung. Ich bin im Moment einfach so überfordert.


    Sorry für das lange Auslassen, aber momentan wächst mir wieder mal alles über den Kopf.



    LG

  • Ach so, das Jugendamt sieht es auch so, dass es besser ist, wenn meine Große den KV nicht sieht. Er ist ihr "tödlich beleidigt", weil sie ihn nicht sehen will und hat keinerlei Einsicht, dass es an seinem Verhalten liegt. (So der Satz der Jugendsamtmitarbeiterin).


    Die Begründung von seinem Antrag ist übrigens, dass der Umgang gut läuft (die Frau vom Jugendamt fände das auch, meint er) und eine Besprechung mit mir aufgrund der Gewaltschutzanordnung nicht möglich ist. Aber das wäre ja möglich, z.B. bei der Erziehungsberatung, er hätte der Frau im Jugendamt das sagen können, etc.


    Im Grunde habe ich sogar gegen unbegleiteten Umgang nichts, ich möchte halt keine direkte Übergabe. Das habe ich letzte Woche auch im Jugendamt gesagt, wo ich ja hindurfte, damit sie mir sagen konnte, dass jetzt bei ihm Zweifel an der Vaterschaft bestehen....

  • Ich würde mich grundsätzlich anwaltlich vertreten lassen, aber das ist nur meine persönliche Meinung.


    Ansonsten habe ich in meinem Freundeskreis und auch persönlich noch nie erlebt, dass sich ein Richter über die Empfehlung des Jugendamtes kategorisch und zu 100% hinweg setzt. Die sitzen ha für gewöhnlich als "Sachverständige" da, weil der Richter ja selbst nur eure Anträge etc hat.


    Wenn also das Jugendamt sagt: ist nicht, weil geht nicht wegen seinem Verhalten etc, dann wird der Richter entweder dem Vorschlag folgen oder ein Gutachten anleiern, wenn er "noch bessere Erkenntnisse" haben möchte.


    Finde es übrigens bemerkenswert, dass du nach einem kindesentzug kein Problem mit unbegleitetem Umgang hast. Ich persönlich hätte deswegen erhebliche Zweifel, dass er es nicht nochmal versucht.

  • Danke dir für die Antwort.


    Also ist meine Überlegung, einen Anwalt um Rat zu fragen, doch nicht so verkehrt. Ich habe halt Angst, dass das eventuell falsch rüberkommt, wenn ich einen Anwalt zu Gericht mitnehme.


    Bemerkenswert finde ich das nicht, wenn ich nach meinem Gefühl handeln könnte, würde ich ihn die Kinder nie, nie, nie wieder sehen lassen. Aber was soll ich machen? Die Kleine ist gerade 6, ich werde ja wohl kaum noch mindestens 6 Jahre begleiteten Umgang bekommen, fürchte ich.


    Offiziell ist es kein Kindesentzug gewesen: Ich war einverstanden und er hat die Kinder tatsächlich wieder heimgebracht, so die Begründung. Obwohl er mir mehrmals geschrieben hat, er bringt sie nicht wieder. Obwohl er sogar den Kinder gesagt hat, er bringt sie nicht wieder! Aber die 3 Wochen waren die schlimmsten in meinem Leben, ganz ehrlich. Und ja, ich traue ihm mittlerweile alles zu. Aber es läuft ja so gut im begleiteten Umgang und er ist sich keiner Schuld bewusst. War ja alles nur ein großer Spass!

  • Im Grunde habe ich sogar gegen unbegleiteten Umgang nichts, ich möchte halt keine direkte Übergabe. Das habe ich letzte Woche auch im Jugendamt gesagt, wo ich ja hindurfte, damit sie mir sagen konnte, dass jetzt bei ihm Zweifel an der Vaterschaft bestehen....



    dann wäre ja eine Vereinbarung von Freitags ab Schulschluß bis Montagmorgen zur Schule möglich?


    Fraglich ob man ein Verfahren vor Gericht benötigt - oder ob eine Elternvereinbarung vor Gericht reicht


    Anwälte und Gerichte müssen ja auch bezahlt werden

  • Zuerst einmal wird der Ex erklären müssen, warum er den erst im November vom Richter ausgehandelten Vergleich nicht erfüllen will. Da muss er schon sehr sehr gute Gründe nennen. Zumal ja zum Beispiel die Erziehungsberatung von ihm noch nicht wahrgenommen worden ist. Das heißt, er will die Voraussetzungen für den begleiteten Umgang nicht erfüllen, zeigt sich resistent gegenüber der ja wohl intensiven Beratung und Hinweise des Richters (und des Jugendamtes usw.) Das findet ein Richter im Normalfall ausgesprochen despektierlich und eine Missachtung seiner Person ...


    Hier von Ex jetzt zu fordern, mehr zu bekommen bei "weniger Leistung" ist etwas, was sich dem vernünftigen Menschenverstand nicht erschließt. Das soll er mal erläutern.


    Ob vor Gericht das Jugendamt immer so Stellung bezieht wie ein einzelner Mitarbeiter im persönlichen Gespräch, sei dahingestellt. Eine Aussage, der Vater sei "tödlich beleidigt", kann eigentlich nur als Meinungsäußerung gewertet werden. Das lässt sich nicht begründen, denn dazu müsste ein Gutachten erstellt werden. Also wird das Jugendamt sich in einer Verhandlung deutlicher zurück nehmen. Das muss man wissen ...
    Im vorliegenden fall kann es sogar sein, dass ein einigermaßen taffer Richter das Jugendamt nicht einmal befragen wird. Denn die Fakten liegen auf dem Tisch. Es gibt keine Interaktion zwischen Jugendamt und Ex nach dem Vergleich. Was das JA weiß, weiß der Richter auch. Da würde mancher Richter die Verhandlung schlicht abkürzen.


    Ob du einen Anwalt brauchst, hängt u.a. davon ab, ob dein Ex mit einem Anwalt arbeitet. Hat er ohne Anwalt geklagt, bist du auch ohne Anwalt absolut auf Augenhöhe.


    Wenn du es schaffst, dir deine Ziele zu setzen und nicht über die vorher von dir gesetzten Grenzen zu gehen, wirst du auch ohne Anwalt auskommen. Du musst aber auch stark genug sein, die Beleidigungen des Ex zurückzuweisen und dem Richter zu sagen: Schützen Sie mich hier in Ihrem Gerichtssaal vor diesen üblen Anwürfen.


    Nicht zu rechnen ist damit, wenn es keine anderen als die hier genannten Fakten noch zusätzlich gibt, dass der Ex mehr Umgang erzielen kann. Die Frage kann eigentlich nur sein, ob er bereit ist, den Vergleich zu erfüllen oder ob ihm das Gericht ein Kontaktverbot auferlegt. Letzteres vielleicht nur mit der älteren Tochter - wenn die das dem Gericht erzählt, was du hier geschrieben hast.


    Bei aller emotionalen Problematik in diesem Geschehen kannst du der Verhandlung selbst wohl relativ gelassen entgegen sehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.