Kindergeldfrage

  • Hallo,


    mein Sohn (19) ist derzeit ausbildungssuchend gemeldet.
    Ab 1.2 beginnt er jetzt einen Vollzeitjob ( quasi bezahltes Praktikum) und wenn es ihm gefällt kann er dann ev. im Sommer eine Ausbildung beginnen oder einfach erst mal weiter dort arbeiten.


    So jetzt zu meiner Frage:


    Solange er ausbildungssuchend gemeldet ist steht uns ja Kindergeld zu...
    Warte ich jetzt noch ab oder melde ich direkt der Kindergeldstelle, das er nun arbeitet?
    Laut goo..le gibt es keine Einkommensgrenze mehr;


    Ich habe wenig Lust auf ein hin und her und aufgrund der schwierigen gesundheitlich Situation wissen wir erst in ein paar Wochen, ob er das kräftemäßig packt oder nicht.
    Übergangsweise hat man 4 Monate Zeit bzw. muss er sich alle 3 Monate auf dem Arbeitsamt melden um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren. Bewerbungen kann er natürlich weiter schreiben bzw. kann er das auf dem Arbeitsamt auch so erklären, die kennen die Situation und der derzeitige Sachbearbeiter scheint kompetent...
    Sonst bekommt weder er noch ich irgendwelche Gelder...
    Ich möchte natürlich nicht irgendwas ungerechtfertigt erhalten, aber auch nix verschenken...Rückzahlung ist auch doof, wenn es dann zuviel war.... :hae:


    lg duechesse :strahlen

  • Ab 1.2 beginnt er jetzt einen Vollzeitjob ( quasi bezahltes Praktikum)


    er fällt aus der Kindergeldzahlung raus-


    gugst Du hier
    ich würd es auf jeden Fall sofort melden (die erfahren es später eh, da er ja vermutlich auch Steuern zahlen wird, und eventuell sogar selber KV sein muss), da die ansonsten zurückfordern, und das geht dann böse ins Geld :-(


    wenn es sich um ein "gering" bezahltes Praktikum handelt, und dieses für die geplante Ausbildung "förderlich" (also notwendig, oder zwingend erforderlich) sein kann-
    dann gibt es Ausnahmen-


    das entfallende Kindergeld wird er dann ja an Dich zahlen können ;-)
    und- keine Sorge.... wenn er es wieder schmeisst, dann "lebt" der Kindergeldanspruch wieder auf, so lange er seine Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweisen kann-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)