Verständnisfrage: Zuschüsse beantragen bei WM

  • N'abend,


    mal eine ganz dumme Frage:


    KM möchte den Hauptwohnsitz des Kindes auf ihre Adresse ändern (bei WM genau 50/50) mit der Begründung, dass sie dann Zuschüsse bekommen würde. Ich weiß dass der Wohnsitz weder Auswirkungen auf das WM also den Umgang bzw. das gSR hat, aber irgendwie will mir die Begründung nicht einleuchten.


    Das Kind abwechselnd bei KM und mir lebt/wohnt könnte man mittels Beschluss des Gerichts ja nachweisen und vor allem dürfte sie nach meiner Logik ja trotzdem nur Anspruch auf 50 % der Zuschüsse haben, da sie ja nicht "AE" ist! Ehrlich gesagt ich versteh es einfach nicht wirklich evtl. kann mir hier jemand Nachhilfe im Behördenschachsinn geben bzw. aus dem eigenen Nähkästchen plaudern.

  • Kommt darauf an um was es geht.


    Grundsätzlich braucht man einen Hauptwohnsitz für z.B. den Kindergarten/Schulplatz. Auch die Kindergartengebühren müssen von einem Konto überweisen werden, sonst ist da bei der Steuererstattung nichts machbar.
    Wer bezieht das Kindergeld?
    Über wen ist das Kind krankenversichert?


    Manchmal gibt es Zuschüsse für den Wohnraum - auch als Umgangselternteil mit 50 %.


    Da soll sie mal ganz genau dagen, was sie beantragen möchte - ggfls. reicht das Urteil da aus.

  • Das ist eben das was ich auch nicht verstehe:


    Kindergartenplatz ist vorhanden, Zwerg ist 4 also ist Schule noch in weiter ferne. Kindergartengebühren sind auch kein Thema weil die vollständig von mir bezahlt werden.


    Bei der Familienkasse bin ich noch gemeldet, aber das Konto der KM hinterlegt (hatten wir schon vor langer Zeit, also vor Trennung geändert), dass wird in der nächsten Zeit gerade gezogen. Beim Auszug der KM bin ich fast sämtlicher Unterlagen verlustig gegangen, so dass ich es nicht hätte ändern können.


    Krankenversicherung über die gesetzliche Kasse, familienversichert bei KM

  • Beim Auszug der KM bin ich fast sämtlicher Unterlagen verlustig gegangen, so dass ich es nicht hätte ändern können.

    Kindergeld orientiert sich am ersten Wohnsitz.
    Das wurde von unserer Kindergeldkasse sehr schnell und selbständig so geswitcht, als es denen bewusst wurde.
    Unterlagen brauchten die nicht dazu.


    Krankenversicherung: Achtung, auf der KV-Karte steht die Adresse des KV-Mitglieds.
    Im Zweifel geht also ärztliche Kommunikation dorthin.

  • Kann es sein, dass es um Wohngeld geht?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Mir fällt da "Kinderzuschlag" ein.
    Das bekommt der Kindergeldbezugsberechtigte (=erster Wohnsitz des Kindes), wenn Einkommen über H4 Satz liegt, aber unter einer Obergrenze (relativ komplizierte Konstruktion)