Hallo, es ist wieder Zeit sich evtl. zuviel gezahlte Geld wiederzuholen. Den alten Thread kann ich leider nicht wiederfinden.
Bevor ich anfange mich durch den Papierkram zu arbeiten habe ich schon mal eine Frage bezüglich Kindergeld. Seit Juli bekomme ich für die Große zusätzlich UHV. Ist es richtig, dass ich dann für 17 für sechs Monate das halbe KG angebe und für die letzten sechs Monate keinen KG Bezug, da mit UHV verrechnet? An den ihrer Rechnung ist ja schon paradox, dass ich bei Mangelfall und halben KG angerechnet weniger Unterhalt für sie bekomme als im UHV , wo mir das ganze KG angerechnet wird.
gibt es sonst noch Neuerungen, die Ich beachten muss? Ich lese gleich noch mal auf der Finanztipp Seite im www und frag dann mal an.....
Edit : Die Überschrift kann ich nicht mehr ändern. Müsste natürlich 2017 heißen. :rotwerd Mod.-Mitteilung: geändert