Lohnsteuererklärung 2017

  • Hallo, es ist wieder Zeit sich evtl. zuviel gezahlte Geld wiederzuholen. Den alten Thread kann ich leider nicht wiederfinden.


    Bevor ich anfange mich durch den Papierkram zu arbeiten habe ich schon mal eine Frage bezüglich Kindergeld. Seit Juli bekomme ich für die Große zusätzlich UHV. Ist es richtig, dass ich dann für 17 für sechs Monate das halbe KG angebe und für die letzten sechs Monate keinen KG Bezug, da mit UHV verrechnet? An den ihrer Rechnung ist ja schon paradox, dass ich bei Mangelfall und halben KG angerechnet weniger Unterhalt für sie bekomme als im UHV , wo mir das ganze KG angerechnet wird.


    gibt es sonst noch Neuerungen, die Ich beachten muss? Ich lese gleich noch mal auf der Finanztipp Seite im www und frag dann mal an.....


    Edit : Die Überschrift kann ich nicht mehr ändern. Müsste natürlich 2017 heißen. :rotwerd Mod.-Mitteilung: geändert ;-)

  • Kann man denn schon die Formulare auf Elster runterladen?

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Die Belege habe ich schon länger nicht mehr abgegeben. das konnte man schon vorher wählen.


    Habe gerade die aktuelle Datei runtergeladen. Mit der Übernahme der Daten und vorher gesammelten Unterlagen ist die Erklärung bei mir immer recht fix fertig.


    muss gleich mal schauen wie ich das mit dem KG angeben kann.

  • Kann man denn schon die Formulare auf Elster runterladen?


    gibt´s das noch?
    also rein Online geht auf jeden Fall-


    zur Frage der TS-
    mEn. musst Du das volle KG angeben (ich gehe davon aus, dass Du es auch voll erhalten hast-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich meine das Ausfüllen Online.


    Ja, ich habe das volle Kindergeld bekommen, aber bei der Unterhaltsberechnung wird mir doch die Hälfte und beim UHV sogar das ganze KG angerechnet. Also habe ich es eigentlich nicht erhalten. Das hat das Programm jetzt auch geschluckt.


    Was es nicht wollte ist, dass ich keine Wegekosten angeben wollte, das Dienstwagen. Habe ich jetzt aber auch hinbekommen.


    Was ich jetzt nicht schnalle, ist die Nr.2 Anlage AV Angaben zur Begüstigungsart.

  • Luchsie,


    ich mach das immer über Elster und schick es dann online rüber, druck die zwei oder drei Pflichtzettel aus, unterschreib die und schmeiß es in den Briefkasten.
    In den letzten Jahren waren die Aktualisierungen immer erst im Februar da.
    Daher meine Frage.

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  • Elster könnte....
    aber bei mir fehlt noch die Datenübermittlung der KK, der Beihilfe und des AG :-(

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Das Kindergeld wird doch glaube vom Programm immer selbst errechnet. Also das musste ich noch nie manuell angeben.


    Du musst für 2017 das volle KG der 12 Monate angeben und dann eben die Höhe des erhaltenen UHV für 07/17 - 12/17.





    Mein Problem dieses Jahr ist, das ich meinen Umzug nirgends erfassen kann - bzw. finde ich nix dazu. ?-(

  • Ich musste schon immer die Höhe des KG angeben. Dafür fragt mich das Programm nicht nach der Höhe des UHV, sondern nur danach , ob ich welchen bekommen habe


    Den Umzug habe ich gefunden. Einmal Umzug allgemein und einmal berufsbedingt. man kann eine Pauschale eingeben oder die tatsächliche Höhe nachweißen.

  • Ach stimmt. UHV muss man ja die Höhe nicht eingeben. Ich hab auch immer nur den Zeitraum angegeben.


    Das Kindergeld gibst du aber so an, wie du es erhalten hast. Also in voller Höhe.



    Ich muss in meiner Software nochmal suchen wegen dem Umzug. Hab das sicher nur übersehen.

  • Ich muss jetzt auch mal nachfragen.... was ist der Unterschied zwischen Elster und online?


    Ich hab immer über Elster gemacht. Geht es noch einfacher?

  • mWn. gibt es ein Programm, das man sich auf den Rechner herunterläd, und dann quasi eine "normale" Steuererklärung macht-
    (ob es die jetzt noch gibt, weiss ich nicht)


    und Elster online mit Datenübernahme aus dem Vorjahr, und Datenübernahme aller elektronisch übermittelten Daten-
    also rein online auf der Plattform

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Man kann bei Elster auch offline ausfüllen und es dann rüberschicken. So mach ich das immer.

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  • Danke für die Info.


    Hab mich grad bei Elster- online angemeldet und jetzt muss ich auf den Registrierungscode warten.
    Dann kann ich loslegen.....

  • Ich mach das seit Jahren über QuickSteuer. Offline ausfüllen, online schicken und verkürzte Steuererklärung ausdrucken, unterschreiben und Richtung Briefkasten. Zusätzlich noch die Belege mit einreichen, die sie seid Jahren hinterherheulen und gut ist.

  • Hab da mal eine Frage.


    Hab die ganzen Jahre meine Steuererklärung immer online ans Finanzamt übermittelt mit einem Zertifizierungsschlüssel. Und da musste man dann immer nochmal was ausdrucken, unterschreiben und ans Finanzamt schicken.


    Ist das ab diesem Jahr nicht mehr so? Also das man das nochmal unterschrieben ans Finanzamt schicken muss?