Hallo zusammen,
kurz zur Information über uns und unsere Situation. Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, die 7 Jahre alt sind. Ich bin berufstätig (30 Std.Woche) und wir bekommen Geld aus der Unterhaltsvorschusskasse und ergänzendes SGBII. Ich reiche regelmäßig meine Unterlagen ein und bekomme heute einen Bescheid, woraus hervorgeht, das wir 2016!!!! geringere Ansprüche auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die Bedarfsgemeinschaft hatten. Nun meine Frage... kann das seine Richtigkeit haben, das ich jetzt das Geld für 2016 zurückzahlen muss? Ich will mich sicherlich nicht an irgendwas bereichern, aber hätte das ggf. nicht eher auffallen müssen? Gibt es da nicht Urteile, die besagen, das ich mich auf die Bescheide verlassen können muss? Das das Amt dann keinen Anspruch auf Rückvorderung hat?!
Über eure Infos freue ich mich sehr.
Danke
Nina