Rechtlicher Vater

  • Das Trennungsjahr ist schon seit Juni 2017 rum und wir sind trotzdem noch nicht geschieden.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, fehlen noch die Angaben deiner künftigen Ex zum Versorgungsausgleich.


    Und da du nicht anwaltlich vertreten bist, macht da halt auch niemand Dampf ! So ist das nun mal, wenn man Geld spart ... :D


    Ok, ok, ich hör ja schon auf mit meinem Gemaule ... hehehe ...

  • Scheidung steht seit heute. 3.5. :D


    Den Rest muss man dann schauen :thanks:

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Den habe ich noch immer nicht mitgeteilt bekommen. Ich habe ja April geschätzt aber wenn es Mitte Mai wird, bin ich auch nicht traurig. :-D


    Da heißt es jetzt abwarten und Daumen drücken dass sie auch am 3.5. auftaucht

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    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Das heisst ja nicht, dass die Ehe im Mai rechtsgültig geschieden ist. Bei ums hat es bis zur rechtsgültigkeit noch ein paar Wochen gedauert.


    Das Zauberwort heißt hier Fluranwalt und Rechtsmittelverzicht :)

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  • Bei plötzlicher Unpässlichkeit einer Partei kann sich trotz allem noch mal alles verschieben.

  • Das kann ich aber dann auch nicht ändern. Ich habe ja weiß Gott alles versucht.

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  • Was soll er noch machen, kann er Ex und Next zwingen? :frag
    FrauRausteiger hat doch in #121 den weiteren Ablauf skizziert.


    Lg

  • Ne, bin ganz bei dir. Das wird schon. Hebel oder Handlungsspielraum sind aktuell nicht gegeben. Kostet jetzt Zeit und vermutlich Geld.

  • Zum Glück leben wir in einem Zeitalter, wo sich Abstammung problemlos beweisen bzw die Vaterschaft widerlegen lässt. Keine Ahnung, was sich die Dame davon erhofft, aber außer kosten, wird sie nix davon haben. Sobald sie ne Klage für Unterhalt einreicht, kommt ja alles raus. Kommt Zeit, kommt vaterschaftsfeststellung und der Geldbeutel von Tom bleibt zu.

  • Abstammung problemlos beweisen bzw die Vaterschaft widerlegen lässt.


    Technisch betrachtet ja, aber zur Durchführung des Tests müssen heutzutage BEIDE Sorgeberechtigte zustimmen.
    Will KM das nicht, muss auch dafür ein Gericht bemüht werden.


    Früher war das deutlich einfacher. Da konnten Männer sich auch Klarheit verschaffen ohne vorher der Mutter erklären zu müssen, warum sie sich nach dieser Klarheit sehnen.

  • Und da sagen die Leute, es gibt kein Karma :-D


    Versorgungsausgleich erhalten. Es wurde ALLES zu meinen Gunsten berechnet und exchen muss mir sogar einen Punkt abgeben. Ich lach mich immer noch schlapp :lgh


    Ihre wurde zum Verhängnis, nach Ablauf der Elternzeit weder durch staatliche Unterstützung noch durch Arbeit zum gemeinsamen Unterhalt beigetragen zu haben und das fast ein Jahr lang. Auch ihre weit überschrittene Regelstudienzeit kam mir zu gute :D

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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