Jobcenter Wohnung beantragen

  • Hallo


    Mein ex und ich haben uns vor 4 Wochen getrennt. Wir haben eine Tochter zusammen wo das alleinige Sorgerecht bei mir liegt. Ich erwarte das nächste aber bei dem zweifelt er die Vaterschaft an, weil Freunde von ihm sagen die hätten mich mit einem anderen gesehen was garnicht stimmt. Nun folgende Situation wir haben bzw wohnen noch in einer Wohnung, stehen beide im Mietvertrag. Ich bin jetzt aber zwischenzeitlich zu meiner Mutter geflüchtet da der Psychoterror so schlimm wurde. Ich muss jetzt beim Jobcenter ALG 2 beantragen. Da ich laut KV zu Hause bleiben sollte und mich um das Kind zu kümmern. Ich war auch schon beim Jobcenter gewesen und habe die alles erklärt, die Dame meinte dann zu mir ich könne zwar ALG2 beantragen allerdings wird sein Lohn mit angerechnet. Und mit Wohnung kann ich auch erst entweder wenn die 3 Monate Kündigungsfrist rum sind oder er zustimmt mich aus dem mietvertrag zu entlassen. Was er niemals tun wird. Oder ich gehe vor Gericht aber das kann dann auch Monate dauern. Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter. Ich kann auch langsam nicht mehr. Momentan bin ich so weit das ich alles aufgeben möchte und ihm die kleine überlassen will.


    Danke

  • Momentan bin ich so weit das ich alles aufgeben möchte und ihm die kleine überlassen will.

    ....und was ist mit Nr.2 ?
    Erstmal Kopf hoch! Mein kleiner konnte damals gerade so reden als ich so fertig war wie du "Papa...mutig und stark"! Du schaffst das auch.
    Würde dein Freund die Kinder denn wollen?
    Ein Beratungsschein für einen Anwalt wäre gut.
    Der/die muss ja erstmal nix machen sondern dir die Optionen ganz nüchtern und Sachlich erklären.
    Da ist vieles was man gar nicht wissen kann.
    Kannst du erstmal bei deiner Mutter bleiben?

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Ja eine Weile geht das noch das ich bzw wir bei meiner Mutter bleiben aber das Jugendamt hängt mir halt auch schon im Nacken. Ja die kleine will er ja unbedingt haben. Aber für das ungeborene interessiert er sich garnicht.
    Ich weiß auch momentan einfach nicht weiter. Die Trennung ist ja noch ganz frisch und tut ja auch noch extrem weh. Ich stehe auch gerade vor ner schwierigen Entscheidung, entweder ziehe ich in die Nähe von meiner Mutter, die 30 km entfernt wohnt, oder ich ziehe in die selbe Stadt wie er wohnt denn da ist mein Arzt, der Arzt von der kleinen und auch meine Hebamme. Ich habe aber auch keine Lust ihn mit seiner neuen zu sehen
    Sorry das müsste jetzt mal raus habe sonst niemanden mit dem ich reden kann.

  • Man kann auch in einer Wohnung als getrennt betrachtet werden, somit hast du ein Recht auf den vollen ALG II Betrag. Dafür müssen die Räume klar geteilt sein ebenso der Kühlschrank...lass dir nichts anderes erzählen, es ist dein Recht und dann darf sein Einkommen auch nicht mehr angerechnet werden. Wobei dein Mann dir und dem Kind unterhaltspflichtig ist...bis das ausgerechnet ist, hast du ein Recht auf ALG II. Kannst du dich bei deiner Mutter anmelden, dann wäre die Trennung amtlicher.


    Wegziehen? Pass auf, hier geht es um den Lebensmittelpunkt der Kinder - wobei 30 Km nicht so viel sind und ein Umgang gut machbar wäre

  • Alles gut dafür ist das Forum ja da.
    Ach das Jugendamt ist auch schon im Boot? Das ist wie Lotto spielen, meiner Erfahrung nach hängt das ausschließlich an den Leuten die für dich zuständig sind.
    Was sagen die denn so?


    Ein paar Dinge die mir durch den Kopf gingen:
    Wie will er denn das machen mit der kleinen?
    geht er arbeiten?Kümmert er sich denn bisher um die Kleine?
    Also Alltagsdinge Zähne putzen ins Bett bringen essen trösten usw.. Wo geht die kleine denn hin wenns eng wird und sie weint?
    Vielleicht mal in einem ruhigen Moment für dich selbst beantworten.

  • Man kann auch in einer Wohnung als getrennt betrachtet werden, somit hast du ein Recht auf den vollen ALG II Betrag. Dafür müssen die Räume klar geteilt sein ebenso der Kühlschrank...lass dir nichts anderes erzählen, es ist dein Recht und dann darf sein Einkommen auch nicht mehr angerechnet werden. Wobei dein Mann dir und dem Kind unterhaltspflichtig ist...bis das ausgerechnet ist, hast du ein Recht auf ALG II. Kannst du dich bei deiner Mutter anmelden, dann wäre die Trennung amtlicher.


    Wegziehen? Pass auf, hier geht es um den Lebensmittelpunkt der Kinder - wobei 30 Km nicht so viel sind und ein Umgang gut machbar wäre

    Ja klar kann ich mich erstmal bei meiner Mutter anmelden. Aber irgendwie will ich auch hier nicht herziehen denn ich kann nicht immer vor meinen Problemen weglaufen und muss mich ihnen stellen auch wenn es noch so weh tut im Endeffekt.
    Ja das Jugendamt meinte auch ob ich nicht herziehen also bei meiner Mutter in die Nähe ziehen möchte. Muss aber dazu sagen das sie da ihren lebensmittelpunkt hat. Und ich meinte auch zu denen es geht hier um die kleine und nicht um mich.

  • Wegziehen? Pass auf, hier geht es um den Lebensmittelpunkt der Kinder - wobei 30 Km nicht so viel sind und ein Umgang gut machbar wäre

    Da gab es bei uns die Aussage das innerhalb von 50 km umgezogen werden kann ohne das es groß Ärger seitens der Behörden gibt.
    Mal abgesehen davon hat ganz nüchtern gesehen Kind Nr2 aus seiner Perspektive gesehen einen recht mobilen Lebensmittelpunkt ;)
    Sollte Nr1 noch im Kiga sein dürfte das auch kein Problem werden. Das er die/kinder bekommt würde ich erstmal ganz entspannt sehen.
    Wenn er noch arbeiten geht muss er auch einen wasserdichten Betreuungsplan haben. Das ist oft auch schwierig wenn sie zuhause ist und sich kümmern kann.
    Das meinte ich mit dem Hinweis das eine kostenlose Beratung beim Anwalt vielleicht ganz nützlich sein könnte.

  • Ja das Jugendamt ist auch schon im Boot hätte vor ein paar Tagen einen Brief von denen drinn gehabt wo stand wenn ich mich nicht bei denen melde wollen sie mir das Sorgerecht entziehen lassen. Habe darauf in auch angerufen und der Dame erklärt das ich mir erstmal eine neue Nummer zulegen musste da mein ex die weitergegeben hatte, und das sowas auch nicht von heute auf morgen geht. Ich hatte aber mehr das Gefühl das sie auf der Seite von dem kv steht denn sie wollte gleich einen Termin machen zwecks Sorgerecht, was ich auch abgelehnt habe da er mir nur Steine in den Weg legen würde.
    Er arbeitet im Verkauf das heißt er müsste auch Abends bis um 21 Uhr arbeiten gehen und in der Zeit laut seiner Aussage würde seine Familie das Kind betreuen. Ich möchte ihm ja die kleine nicht überlassen aber mir wächst gerade alles über den Kopf. Ich hatte der Dame vom Jugendamt auch mitgeteilt das ich ersteinmal den begleiteten Umgang möchte da er seine Tochter seit 4 Wochen nicht einmal besucht hat und sie ihn bestimmt nich wiedererkennen würde das sie erst 1 Jahr alt ist. Und wir einen festen Tagesablauf hat und er ihn nicht kennt. Woraufhin sie meinte ihm stehen 2 Wochenenden im Monat mit Übernachtung zu

  • ohoh, da scheinst du eine "nette" Frau beim Jugendamt zu haben. Bei einem 1 jährigen Kind, alle 14 Tage mit Übernachtung geht schon mal gar nicht, oder hat er so eine feste Beziehung zum Kind? Wobei bei diesem Alter von öfters in der Woche für ein paar Stunden geredet wird. Daran kann man schon sehen, was Agrippa meinte...was man für eine Person beim JA bekommt. Und dir gleich mit Entzug des Sorgerechts droht...fängt ja schon mal gut an und ist aber nicht weiter zu beachten, da das nicht so schnell geht. Der Vater hat nun mal kein SR somit gibt es keinen Grund dir deines zu entziehen. Hier stellt sich schon die Frage, sollte man den Vorgesetzten kontaktieren, weil so eine Aussage einfach nicht geht. Ich rate, sofort zum Anwalt

  • ohoh, da scheinst du eine "nette" Frau beim Jugendamt zu haben. Bei einem 1 jährigen Kind, alle 14 Tage mit Übernachtung geht schon mal gar nicht, oder hat er so eine feste Beziehung zum Kind? Wobei bei diesem Alter von öfters in der Woche für ein paar Stunden geredet wird. Daran kann man schon sehen, was Agrippa meinte...was man für eine Person beim JA bekommt. Und dir gleich mit Entzug des Sorgerechts droht...fängt ja schon mal gut an und ist aber nicht weiter zu beachten, da das nicht so schnell geht. Der Vater hat nun mal kein SR somit gibt es keinen Grund dir deines zu entziehen. Hier stellt sich schon die Frage, sollte man den Vorgesetzten kontaktieren, weil so eine Aussage einfach nicht geht. Ich rate, sofort zum Anwalt

    Nein er hat momentan Gar keine Bindung zum Kind wie gesagt sie hat ihn ja seit 4 Wochen nicht gesehen. Obwohl ich ihm schon des öfteren angeboten habe das er sein Kind besuchen kommen kann. Aber unter der Voraussetzung das er kommt, was er jedes mal abgelehnt hat. Ich hatte auch schon überlegt zu diesem Vorgesetzten zu gehen. Und Anwalt naja müsste ja erstmal wissen wo ich hinziehen werde, werde aber Montag mal bei dem Anwalt meiner Mutter fragen ob er den Fall übernehmen würde. Ich hatte der Frau auch gesagt das ich begleiteten Umgang möchte denn er gibt sich mit Leuten ab die nicht mal vor das kind halt machen. Das war jetzt Donnerstag auch wieder so gewesen das ich beim Arzt war und die kleine ja mit hatte. Und einer von seinen Freunden Stress geschoben hat und mich auch bedroht hat vor dem kind und der kv stand daneben und hat nix gesagt. Das hatte ich der Dame auch erzählt und die hat es nicht mal interessiert.

  • Hallo Schatzi19927,


    derzeit hast du das alleinige Sorgerecht. Erste Tat sollte also sein, Kind1 und Dich umzumelden. Warum soll das nicht in der Wohnung der Mutter/Oma sein, wo Ihr Euch sowieso aufhaltet? Laut Meldegesetz ist man ja sowieso dazu verpflichtet und 30 km Entfernung ist jetzt nicht die Welt. Umgang und (falls eines Tages gewünscht) gemeinsame Elternschaft ist über diese Distanz möglich, aber man läuft sich jetzt in dieser Situation eben nicht immer wieder über den Weg und fühlt sich bedroht oder doch immerhin beobachtet. Eventuell könnte die Großmutter der Kinder dann auch behilflich sein, wenn das nächste Kind zur Welt kommt und/oder wenn Du eines Tages beruflich durchstarten möchtest?


    Wichtig ist ja, dass sich die Zuständigkeit des Jugendamtes / Gerichtes /Jobcenters nach dem Wohnsitz richtet. Falls Du Dich bei deiner Mutter anmelden solltest, kann sich diese Zuständigkeit ändern - was in Eurem Falle (die Korrespondenz des jetzigen JAs scheint befremdlich) ja vielleicht sogar von Vorteil sein könnte. Bevor der Wohnsitz nicht klar ist, lässt sich also nicht viel Ordnung schaffen in deinem Leben als getrennte Mutter. Sobald dann die Zuständigkeiten geklärt sind, solltest Du den Umgang zwischen Vater und Kind in geregelte Bahnen lenken, bzw eine Umgangsanbahnung in die Wege leiten. Dabei muss man sich übrigens nicht Sorgerecht etc. unterhalten, da man diese Anliegen glücklicherweise ja voneinander trennen darf/kann/soll. Parallel zur Umgangsanbahnung kannst Du dann auf Wohnungssuche gehen, Jobcenter klären, etc.


    Alternative zur Ummeldung hin zur Mutter wäre wohl die Überlegung, ob Du nicht eine Wohnungszuweisung für die bisherige Familienwohnung beantragst.


    Was ich in Deiner Lage wichtig finden würde: Bitte informiere dich über Sorgerecht, Umgangsrecht, etc.
    Wenn Du z.B. dem gemeinsamen Sorgerechte mit Kindesvater zustimmen würdest (was du nicht musst), bedeutet das noch lange nicht, dass das Kind/die Kinder dann auch bei ihm wohnen würden. Sobald klar ist, in welchem Gerichtsbezirk das sein wird, kannst Du beim Gericht einen Beratungsschein beantragen und dann einen Anwalt aufsuchen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo ja ich hatte dem ja auch mitgeteilt das ich mir und meiner Tochter erstmal eine Wohnung Behörden Gänge und ect klären bzw beantragen muss. Und dann hätte ich nix dagegen wegen eines Gespräches zwecks Umgang. Was sie aber nicht verstehen wollte. Klar soll er Umgang haben, ich habe da auch nix einzuwenden aber das Sorgerecht soll halt bei mir bleiben im Falle ich ziehe doch da weg. Mit der wohnungszuweisung hätte ich auch schon überlegt aber ich könnte es nicht ertragen dort zu wohnen wo wir einst so glücklich waren

  • Hallo Schatzi19927,


    um es nochmal auf den Punkt zu bringen:
    Zuerst musst du wissen, wo du wohnst und erst dann kannst/musst Du dich mit dem jeweilig zuständigen Jugendamt auseinandersetzen.


    Solange du diese Entscheidung nicht triffst, wohnen das Kind und Du in der gemeinsamen Wohnung. Mit aller Konsequenz, mit allen Pflichten und Rechten auch in Bezug auf Kind(er), die ihren Wohnsitz nun eben auch in dieser Wohnung haben und mit aller Konsequenz bzgl der Regelung Deiner finanziellen Verhältnisse.


    Je schneller du diese Entscheidung triffst, desto schneller wirst Du Gelder vom Jobcenter, Kindesunterhalt, Unterhalt für Dich beantragen können. Desto schneller wirst Du den Umgang zwischen Vater und Kind (mit oder ohne Hilfe) in geordnete Bahnen lenken können. Desto schneller wirst Du Ärzte suchen, soziales Umfeld schaffen können.


    Das Meldegesetz verlangt von Dir übrigens tatsächlich, dich dort zu melden, wo du nun einmal gerade wohnst.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()