Fragen zu Umgang / Aufteilung der Ferien / gerichtl. Beschluss

  • Hallo Luchsie, ok...Ernüchterung macht sich breit, aber schlimmer gehts ja momentan sowieso nicht :kopf
    Gebeten habe ich ihn nicht mal, ich habe ihm einen schriftlichen Vorschlag gemacht für seinen Urlaub und meinen. Darauf kam weder ja noch nein, nur der Jahresplaner 2018 mit SEINEN Umgängen inkl. seinem Urlaub.


    Nunja, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als die Elternberatungsstelle und Anwältin zu aktivieren, Jugendamt kann ich vergessen. Die Dame schwärmt ja so von diesem Charmeur, außerdem habe ich beruflich zu viel mit ihr zu tun.. :thumbdown:


    Die Eltern lehnen Kommunikation mit mir ab seit Neuestem, weil der KV das nicht möchte.


    Achso! In der Vereinbarung ist übrigens auch nur die Rede von den Sommerferien 2018! Das heißt ich könnte es jetzt so hinnehmen, wenn er sich nicht außergerichtlich bzgl. der kommenden Sommerferien einigen will und einfach hoffen, dass wir uns in einem Jahr irgendwie auf Augenhöhe bewegen, um 2019 außergerichtlich zu planen.


    Vielen Dank nochmals, ich halte Euch auf dem Laufenden.

  • Hm. Ohne Beratung würde ich auch nicht buchen.
    Ist schon blöd, aber falls es dich beruhigt, "früher" habe ich immer um Ostern rum gebucht, da gab es noch genug gute Angebote. Nur dieses Jahr war ich wirklich früh dran, weil ich wirklich wusste, was ich wollte (Fähre).
    Ich würde an deiner Stelle definitiv auf Abänderung der Vereinbarung drängen, nämlich dass DU auch ein Recht auf volle zwei Wochen hast. Alles andere wäre eine Farce und so, wie du deinen Ex beschreibst, ist das doch reine Schikane, dass er "deine" UmgangsWE will, seine aber nicht abtreten will. Ätzend.
    Aber wart's mal ab, wann kommt das neue Kind?! Wer weiß...

  • Hallo,
    Du hast hier zwei Aussagen:


    dann noch die:


    So wie Du das schilderst, ist gerichtlich aber nur der Urlaub der Kinder mit dem KV geregelt.


    Was ist die andere Regelung?


    Kannst Du den Beschluss mal anonymisiert einstellen, abtippen?


    Erscheint mir alles sehr merkwürdig...z.B. auch, dass das nur für 2018 gelten soll.


    Ansonsten nehme den Kalender von KV, sag, alles prima, bis auf der Urlaub von den Kindern mit Dir und die ferienaktivitäten der Kinder.
    Trage Deine Wochenenden über das Jahr ein.
    Teile Ihm mit, dass Du den Vorschlag bis auf die beiden Korrekturen gerne annimmst.


    LG Lotta, die das Gefühl hat, dass die Hälfte fehlt

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Guten Morgen Lotta, ich habe das wirklich sehr ungenau und verwirrend dargestellt.


    Wie meinst du das mit den Ferienaktivitäten und meinen Wochenenden in den Ferien? Ich solle seinen Urlaub wieder streichen oder verschieben?


    Hier der abgetippte Vergleich, dann wird es übersichtlicher:



    Die Eltern schließen nachfolgende Vereinbarung


    Dem Vater wird ein Umgang mit den gemeinsamen Kindern der Beteiligten XYZ, geb. XYA, XYZ, geb. XYA wie folgt gewährt.


    1. Der Vater holt die Kinder 1x im Monat am Fretag, beginnend am 03.11.17, von der Schule ab & bringt sie am Sonntag, dem 05.11.17, 18 Uhr zur Mutter.


    2. Die Kinder werden nicht persönlich übergeben.


    3. An den folgenden Wochenenden werden die Kinder im Wechsel betreut von: im Haushalt der Mutter, im Haushalt der Großmutter mütterl.seits, im HH der Mutter, im HH des Vaters, im HH der Mutter, im HH der Großeltern väterlseits, im HH der Mutter, im HH des Vaters usw.


    4. Die Eltern sind die dahingehend einig, dass in den Somm.rf.rien 2018 dem KV ein zusamm.nh.ngender Ferienumgang für zwei Wochen gewährt wird. Die KE werden sich bis spät. 31.12.17 über die konkreten Daten austauschen.


    5. Die Eltern sind sich weitergehend darüber einig, dass der 24.12. des jew. Jahres der Mutter vorbehalten bleibt, einen Umgang mit den Kindern zu pflegen. Hinsichtl. der weiteren Weihnachtsfeiertage wird festgelegt, dass dem KV die Gelegenheit eingeräumt wird, einen Umgang in der Zeit vom 26.12.-28.12. zu pflegen.


    6. Der KV verpflichtet sich, bis zum 30.11. des jew. Jahres der Mutter mitzuteilen, inwiefern der entsprechende Umgang zu den WFeiertagen wahrgenommen wird & in welchem Umfang.


    7. Die KE verpflichten sich auch weiterhin ein sogen. "P-ndelheft" zu führen und dies anlässlich der Übergaben auszutauschen.


    Die Kosten des Verfahrens.....


    Rechtschreibfehler und Abkürzungen sind Absicht, wegen der Googelei.


    Liebe Grüße

  • da szeht AUSTAUSCHEN


    Zitat

    Die KE werden sich bis spät. 31.12.17 über die konkreten Daten austauschen


    als nix "KV bestimmt.
    Ihr sollt euch absprechen.
    Schreib dem KV deinen Vorschlag mit Begründung, du musst keine Vorgaben diskussionslos akzeptieren.


    Sollte er keine Einigung wollen seh ich einem Gerichtsverfahren entspannt entgegen,


    Mima

  • Wie schon befürchtet, ist bei der Abfassung dieses Vergleichs wohl nicht zu Ende gedacht worden. Es gibt keine Regelung der Ferien für dich. Sondern eine durchlaufende Wochenendregelung und den Anspruch des Vaters auf eine Ferienregelung. Das ist misslich. Allerdings sind die Umgangstermine ja nicht durchgängig genau benannt. Ein Bruch kommt spätestens durch den mit dir unabdingbar abzustimmenden Urlaub des Vaters. Den kann der Vater nicht einfach festlegen. Er muss ihn zwingend mit dir abstimmen. Was bei Uneinigkeit geschieht, ist allerdings nicht festgelegt ...


    Nun gibt es die höchstrichterliche Rechtsauffassung, dass der Betreuungselternteil natürlich in Urlaub mit dem Kind gehen kann und dann die regelmäßige Umgangsregelung (ohne Ersatz!) dafür ausgesetzt wird. Aber das wäre schon gut gewesen, wenn das in diesem Vergleich erwähnt werden würde. Hier ist quasi jede Kleinigkeit erwähnt, aber eben nicht deine Ferienregelung ...


    Letztlich kann man nicht alles regeln, sondern der Umgang lebt von der Absprache der Eltern (und hier auch Großeltern) miteinander. Das ist ja unter Punkt 4 geklärt. Hier ist auch Dein Ansatzpunkt. Du kannst schon sagen: Ich stimme dem Urlaub beim Vater zum von ihm genannten Zeitpunkt zu. Die kommenden zwei Wochen (so war doch dein Vorschlag?) geht Kind in ein Ferienlager, anschließend ist Urlaub mit der Mutter. Am WE XY setzt der regelmäßige Umgang mit dem Umgang beim Vater wieder ein ... Und dann: Ich bitte um Zustimmung zu dieser Absprache oder konstruktive Gegenvorschläge. Sollte ich bis zum XX nichts anderes hören, gehe ich von der Gültigkeit des vorgelegten Terminplans aus."
    Ob es hilfreich ist, wenn du ex so anschreibst oder dein Anwalt, ist immer die Frage. Häufig regiert in solchen Konflikten nicht die Vernunft, sondern es sind Machtspielchen, die da passieren.


    Wäre es vielleicht eine Möglichkeit, die Großeltern mit einzubeziehen, indem man denen den Plan auch schickt und sagt, dass sei jetzt der Vorschlag (die müssen/sollen ja auch dann wieder wissen, wann sie Umgangswochenende haben und scheinen in der Sache gedanklich ja beweglicher zu sein als der Vater) ? Oder würden die in der Auseinandersetzung Öl ins Feuer gießen?


    Wenn es hart auf hart geht, seht ihr euch jedenfalls erneut vor dem Kadi. Dort wird mit hoher Wahrscheinlichkeit für dich entschieden. Ein Urlaub muss dir möglich sein.


    Deinem Anwalt solltest du schon deutliche Worte sagen. Er hat Erfahrung genug um zu wissen, dass dieser Vergleich viel zu viele offene Flanken (Interpretationsmöglichkeiten) hat, an denen ein Streit eskalieren kann. Das sollte einem Anwalt so nicht passieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hier der abgetippte Vergleich, dann wird es übersichtlicher:


    Danke. Ich kenne es auch eher so, dass Umgangsregelung explizit festlegen (bis auf den Tag genau), wann das Kind bei welchem Elternteil ist, und zwar nicht nur für das jeweils kommende Jahr, sondern längerfristig. Das mag zwar wie ein Korsett anmuten, aber es besteht dann zumindest Klarheit. Im Übrigen kann man sich, so man als Eltern dazu fähig ist, auf Basis solcher Vereinbarungen auch eine andere Regelung finden. Jedenfalls aus Erfahrung besser als ein Vergleich, welcher Tür und Tor offenlässt für unterschiedliche Auffassungen und a priori darauf baut, dass die Eltern sich einigen können (so wie in diesem Fall).


    Letztlich kann man nicht alles regeln, sondern der Umgang lebt von der Absprache der Eltern (und hier auch Großeltern) miteinander.


    Das wäre zumindest wünschenswert und würde zur Entspannung auch für das Kind beitragen. Aber eine gerichtliche Umgangsregelung darf nicht davon abhängen, ob diese Absprache überhaupt möglich ist. Sonst hätte man ja gar nicht vor Gericht ziehen müssen, wenn man sich direkt miteinander absprechen kann. Man hat ja das Gericht damit beauftragt, eine Regelung zu treffen (ob als Vergleich oder Beschluss), weil man es selbst (noch) nicht kann.