Unterhalt : Kind 16 in Ausbildung mit eigener Wohnung

  • Ihr Lieben,
    irgendwie kann ich im Internet einfach nicht genau das passende Beispiel finden.


    Meine Tochter beginnt im nächsten Jahr eine Ausbildung, dann ist sie 16 Jahre alt.
    Ihre Ausbildungsstelle ist ca 100 km entfernt von unserem Wohnsitz, sie müsste also in eine WG ziehen oder wir haben vielleicht das Glück und finden eine kleine bezahlbare Wohnung für sie.


    Im Moment ist es so , das der Vater 417,- Euro Unterhalt zahlt für sie und wir Kindergeld bekommen.
    Wenn sie ihre Ausbildung beginnt wird sie trotzdem hier ihr Zimmer behalten und jedes Wochenende hier bei mir Zuhause verbringen, Umgang mit dem Vater findet seit über zwei Jahren nicht mehr statt.


    Wie berechnet sich der Unterhalt dann? Sie ist ja noch nicht 18. Um eine Wohnung zu suchen müssten wir natürlich wissen wie viel Geld zur Verfügung steht.
    Es gibt noch ein Kind, volljährig in Schulausbildung das ebenfalls nächstes Jahr eine Lehre beginnt. Hier wird der Unterhalt geteilt Vater zahlt 325,00, ich 330,00 ( wobei ich das nicht bar an meinen Sohn zahle, sondern seine Kosten für Wohnen, Auto, Klassenreisen etc trage)


    Kann mir hier vielleicht einer helfen und mir eine Beispielrechnung machen für meine Tochter?
    Und das Pendeln ist tatsächlich von hier zur Ausbildungsstätte nicht zu machen, das würde erst gehen wenn sie 18 ist und ein Auto hat. Mit den Öffentlichen beträgt der einfache Arbeitsweg von hier aus 3,5 Stunden, mit dem Auto wären es nur 45 Minuten, aber das kann sie ja noch nicht fahren. Moped geht nicht, weil die Arbeitsstelle mitten im Hamburger Hafengebiet liegt , wo mehr LKWs als alles andere unterwegs sind, da bekommt man im normalen PKW schon fast Beklemmungen....

  • Hallo, es ist so:


    Erhält das minderjährige Kind eine Ausbildungsvergütung und lebt bei seinen Eltern bzw. einem Elternteil, wird diese auf seinen sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsanspruch ebenso wie das hälftige Kindergeld angerechnet. Von der monatlichen Ausbildungsvergütung werden aber 90 Euro für den ausbildungsbedingten Mehrbedarf abgezogen, die dem Kind verbleiben. Dies gilt ebenso bei volljährigen im Haushalt der Eltern lebenden Kindern, bei denen sich das Kindergeld jedoch in voller Höhe bedarfsmindernd auswirkt.


    Hat das Kind einen eigenen Hausstand und/oder studiert es, beträgt sein Unterhaltsanspruch 735 Euro monatlich, sofern die Eltern in dieser Höhe leistungsfähig sind. Auch hier werden eine etwaige monatliche Ausbildungsvergütung unter Berücksichtigung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfes sowie das Kindergeld bedarfsmindernd berücksichtigt.


    LG

  • Ich hab mit 16 meinen Führerschein zur Ausbildung gemacht.
    Wieviel Gehalt bekommt sie?


    Führerschein mit 16 für einen PKW? Das wäre natürlich toll, habe davon noch nicht gehört.
    Ich kenne es zwar das sie anfangen kann mit dem Führerschein, zum 17. Geburtstag eine Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren bekommt, aber das nützt uns ja nichts, ich kann ja nicht mitfahren, ich muss auch arbeiten.


    Ich weiss nicht wieviel Gehalt sie bekommt, wir haben den Vetrag noch nicht, nur eine schriftliche Zusage. Kauffrau für Büromanagment vielelicht so um die 600 netto??? Keine Ahnung....

  • Hallo, es ist so:


    Hat das Kind einen eigenen Hausstand und/oder studiert es, beträgt sein Unterhaltsanspruch 735 Euro monatlich, sofern die Eltern in dieser Höhe leistungsfähig sind. Auch hier werden eine etwaige monatliche Ausbildungsvergütung unter Berücksichtigung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfes sowie das Kindergeld bedarfsmindernd berücksichtigt.


    LG


    Zu meinem Verständnis noch mal:
    735,00 ist der Anspruch, vorausgesetzt sie verdient 600 netto ( ich weiss das Gehalt leider noch nicht) wird das angerechnet und so bleibt ihr nur ein Anspruch von 135 euro???
    als ich meine Ausbildung gemacht habe, musste ich ebenfalls mit 16 in eine eigene Wohnung ziehen ( das war 1987 :brille ) ich habe damals von meinem Vater den vollen Unterhaltsbetrag von 550 DM bekommen bis ich 18 war und er hätte es sicher nicht gezahlt wenn er nicht musst hätte.


    735 Euro hört sich so viel an, aber Miete und Nebenkosten......da bleibt ja kaum was zum leben.....

  • Die Berechnung ist in etwa Folgende:


    Anspruch des Kindes bei Auszug: 735 Euro
    abzgl. Kindergeld: -192 Euro
    bleiben: 543 Euro
    Einkommen: 600 Euro abzgl. 90 Euro bleiben 510 Euro
    somit Unterhaltsanspruch an beide Eltern 33 Euro, und hier dann entsprechend %tual verteilt nach EK
    (über den Daumen)


    dass sie an WE weiter bei Dir wohnt bleibt unberücksichtigt, da dies als nicht notwendig angesehen wird-
    Das Kindergeld müsste direkt ans Kind weitergegeben werden

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die Berechnung ist in etwa Folgende:


    somit Unterhaltsanspruch an beide Eltern 33 Euro, und hier dann entsprechend %tual verteilt nach EK
    (über den Daumen)


    dass sie an WE weiter bei Dir wohnt bleibt unberücksichtigt, da dies als nicht notwendig angesehen wird-
    Das Kindergeld müsste direkt ans Kind weitergegeben werden


    Danke Luchsie,
    das sieht ja echt bitter aus.
    der Vater wird freiwillig keinen Cent zahlen damit sie über die Runden kommt, der ist gegen alles was sie macht und anstatt ihr zu gratulieren zum Ausbildungsplatz hat er ihr am Telefon gesagt das sie sowieso scheitern wird.... :kopf ein richtiges Schätzchen also.


    Natürlich werde ich sie finanziell unterstützen wo ich kann, bin aber seit letztem Jahr Witwe, muss mein Haus abzahlen und muss auch noch 450 Euro Unterhalt an meine Schwiegermutter zahlen, wo ich leider nicht drumrum komme, weil mein verstorbener Mann einen Erbvertrag geschlossen hat, den ich mitgeerbt habe..


    Das trübt nun ein bischen die Freude über die Ausbildungsstelle.....
    Vielen dank für Eure Antworten. Ich hatte gehofft das sie zumindest bis sie volljährig ist noch vollen Anspruch auf Unterhalt hat.

  • Bei uns auf dem Land gibt es immer wieder Kinder die mit 16 den Führerschein machen durften und dann allerdings nur die Strecke zum Ausbildungsbetrieb fahren dürfen. Ob es das aktuell noch gibt, weiß ich allerdings nicht. Es muss aber nachweislich der Ausbildungsbetrieb nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

  • Das mit dem Führerschein wäre total super, wo kann ich mich da erkundigen?


    Wir wohnen tatsächlich ganz weit draussen, sogar zur nächsten Buchaltestelle sind es ca 3 KM und der Bus fährt nur zur Schulzeit, das heisst der erste in Richtung Bahnhof geht um 7,06 Uhr, der letzte vom bahnhof zu uns kommt um 16.30 Uhr.
    Wenn sie die Strecke zum Ausbildungsort fahren dürfte und zurück würde das ja vollkommen reichen.....

  • Das mit dem Führerschein wäre total super, wo kann ich mich da erkundigen?

    müsste Dir jede Fahrschule sagen können, und auch Euer zuständiges Strassenverkehrsamt-
    Hat mein Neffe auch gemacht- man darf dann eine exakt festgelegte Strecke (alleine) fahren-
    also z.B. von zu Hause zur Schule/Ausbildungsstätte-


    wobei 200 km am Tag schon ne Hausnummer sind für nen Fahranfänger

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Vielen Dank.
    BAB kannte ich gar nicht, habe gerade mal im Internet nachgesehen.


    Ich habe jetzt unsere Frau vom Jugendamt nach einem Termin gefragt, vielleicht kann sie uns beraten was den Unterhalt angeht.