Ernüchterung beim Jobcenter

  • Dein Chef hat ne Kündigungsfrist. In der bekommst du weiterhin Gehalt sofern du nicht Grund für eine fristlose Kündigung gegeben hast. Das trennungsjahr ist due gesetzlich geregelte Kündigungsfrist für den Vertrag "Ehe".


    Richtig. Aber anstatt 4 Wochen zum Monatsende hätte ich auch gerne zwischen 1 und 3 Jahre. Unterschiede siehst du hier nicht, oder? :hae:



    Wenn der Arzt aber schön seine 12-15 Semester studiert und sich bei Frau durchgefressen hat und dann die Scheidung einreicht, was dann?


    Wie was dann? Ich rede von der Gesetzgebung die ich als unfair empfinde. Du redest von freiwilligen Geschenken unter Ehepartnern, die natürlich nicht zurückgefordert werden können und auch in keinem Zusammenhang mit TU stehen. Denn deine Argumentation ist unlogisch. Denn derjenige der das Studium des anderen finanzierte kann zudem derjenige sein der am Ende den TU leisten muss. Von daher verstehe ich deine Aussage nicht.


    Vernünftige Menschen haben auch ehevertäge, wenn ihnen die gesetzliche Regelung nicht passt.... Also hinkt deine Argumentation.


    Nein. Wenn man bedürftig ist werden solche Absprache gerne und ganz schnell als nichtig erklärt. Gerade in Unterhaltsangelegenheiten. Aber gut das du es nochmal ansprichst. Privater Darlehensvertrag scheint nicht möglich zu sein, aber dann Eheverträge ins Spiel bringen? :-)

    Einmal editiert, zuletzt von Tom Dooley ()

  • Wenn man die Ehe als Vertrag sehen will, dann ist sie das Paradebeispiel für Sittenwidrigkeit und gehört in der Form eigentlich verboten.

  • @ summerjam


    das ist das perfide daran. Richter entscheiden im Nachhinein, dass diese oder jene Vereinbarung im Trennungsfalle nicht stand hält, obgleich zum Zeitpunkt der Unterschrift beide damit einverstanden gewesen sind.
    Und die crux dabei ist, dass dann nicht der ganze Ehevertrag annuliert wird, so wie es eigentlich sein müsste. Nein, es wird einfach zu ungunsten für einen entschieden, obgleich dieser unter diesem Gesichtspunkt den Vertrag damals ja gar nicht
    eingegangen wäre.


    Ein vom Staat unterstützter Betrug!

  • Und die crux dabei ist, dass dann nicht der ganze Ehevertrag annuliert wird, so wie es eigentlich sein müsste.


    Das stimmt so nicht, was die Sache mit besser macht. Das Gegenteil kann der Fall sein.


    Der BGH hat zB entschieden, dass in Eheverträgen (auch notariell geschlossene) die salvatorische Klausel keine Berücksichtigung findet. Die Familienrichter streichen quasi komplette Teile des BGB, die ansonsten überall zuverlässig angewendet werden können. In dem Fall haben die Parteien einvernehmlich auf den Versorgungsausgleich verzichtet. Dieser Verzicht wurde rückwirkend als nichtig erklärt mit der Folge, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Also auch Absprachen in Bezug auf Gütertrennung, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, etc...


    Edit sagt: Das Familienrecht ist so dermassen pervertiert, dass eigentlich alle, die den Bund der Ehe schliessen Kandidaten für das Vormundschaftsgericht sein müssten. Zumindest bei Wiederholungstätern.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Hallo,


    hoffentlich tritt da mein Junior in meine Stapfen... keine Heirat...das ist ja unmöglich..


    (bevor es zu spät ist) Zusätzlich also Kind noch aufklären über:
    Vertrag Kinderkriegen: vorherige Aufklärung über ASR/GSR/UMGANG/BU to be continued....
    Vertrag Heirat: gibbet net


    Gebongt :daumen


    Und wehe, der hört ned auf die Muddi :lach

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • keine Heirat...das ist ja unmöglich..


    Ich vergleiche das immer gerne mit Roulette.


    Scheidung/Unterhalt ist (einer) der Hauptgrund für Insolvenzen und für Suizid (Frauen bringen sich primär während der Ehe, Männer danach um).
    Bei einer Scheidungsquote von fast 50% wäre das so, als würde man all sein Hab und Gut und all sein künftiges Einkommen auf Schwarz oder Rot auf einmal setzen. Wer sowas tut, heiratet auch. :tuedelue

  • Dieser Verzicht wurde rückwirkend als nichtig erklärt mit der Folge, dass der gesamte Vertrag nichtig ist.


    Ich sehe das noch etwas krasser als du. Wenn ein kompletter Vertrag nichtig ist, müsste eine Ehe annuliert und zurück gerechnet werden da der Ehevertrag unabdingbar zum Eheversprechen gehört und dies somit ein wichtiger Vertragsbestandteil war ohne diesen der Eingang der Ehe nicht erfolgt hätte.
    Wie bei anderen Privatverträgen auch. Da kann man auch später nicht einfach mal einen Passus herausstreichen und einer von beiden Vertragsparteien guckt in die Röhre.


    Das Problem könnte der Gesetzgeber ja auch umgehen, wenn ihm das zu viel Rechnerei im nachhinein ist. Ein Notar müsste im Vorfeld für den Staat fungieren und einen Ehevertrag auf Verstoß gegen Regularien oder Sitten prüfen. Wird dieser freigegeben, dürfte auch im nachhinein unter keinen Umständen mehr daran herumgedoktort werden. Klar, würde dann der ganze Zirkus mit dem gegenseitigen Verzicht etwaiger Unterhaltsleistungen weg fallen - nur wüsste dann eben jeder woran er ist. Und zwar im Vorfeld, ohne böse Überraschungen.

  • Ich sehe das noch etwas krasser als du. Wenn ein kompletter Vertrag nichtig ist, müsste eine Ehe annuliert und zurück gerechnet werden da der Ehevertrag unabdingbar zum Eheversprechen gehört und dies somit ein wichtiger Vertragsbestandteil war ohne diesen der Eingang der Ehe nicht erfolgt hätte.


    Du wirst lachen. So weit weg von der Annullierung der Ehe, war dieser BGH Entscheid gar nicht. Zumindest für die Ehefrau. Selbige war schwanger zum Zeitpunkt der Vertragsschliessung. Unser Familienrecht und in dem Fall der BGH gehen regelmäßig davon aus, dass Frauen, insbesondere schwangere Frauen in solchen Momenten nicht geschäftsfähig sind, weswegen der geschlossene Ehevertrag im Ganzen nichtig ist. Konsequent weiter gedacht, bedeutet das ja auch, dass zum Zeitpunkt der Eheschliessung die noch immer schwangere Frau ja auch nicht zurechnungsfähig war, weswegen es durchaus drin wäre, auch die Ehe zu annullieren. Das gilt freilich nur für Frauen, insbesondere schwangere Frauen. Der Mann ist immer im Besitz seiner geistigen Kräfte und weiss immer, worauf er sich einlässt, weswegen regelmäßig eine vom Mann gewünschte Annullierung nicht in Betracht kommt.


    Mit dem selben Argument der Unzurechnungsfähigkeit wird ja auch begründet, warum eine Mutter frühestens 6 Wochen nach der Entbindung in der Lage ist, sich über Dinge wie das GSR Gedanken zu machen. Ab positivem Schwangerschaftstest bis Wochen nach der Geburt kann sie das nicht.


    Ein Wunder, dass nicht alle Feministinnen laut aufschreien, wenn der BGH den Frauen und Müttern diese Unzurechnungsfähigkeit attestierten. Liegt aber vielleicht daran, dass ihnen diese Entscheidung zum Vorteil gereichen. :tuedelue


    Das Problem könnte der Gesetzgeber ja auch umgehen, wenn ihm das zu viel Rechnerei im Nachhinein ist. Ein Notar müsste im Vorfeld für den Staat fungieren und einen Ehevertrag auf Verstoß gegen Regularien oder Sitten prüfen. Wird dieser freigegeben, dürfte auch im Nachhinein unter keinen Umständen mehr daran herumgedoktort werden. Klar, würde dann der ganze Zirkus mit dem gegenseitigen Verzicht etwaiger Unterhaltsleistungen weg fallen - nur wüsste dann eben jeder woran er ist. Und zwar im Vorfeld, ohne böse Überraschungen.


    Du folgst dem falschen Ansatz. Unterhalt gehört komplett gestrichen. Selbiges gilt für Zugewinn, Altersvorsorge, Rentenausgleich, etc...Wenn die Gesellschaft Kinder haben will, damit deren blöde Rente nicht weg bricht, dann soll die Gesellschaft auch für Kinder zahlen, bis diese eigenes Einkommen generieren. Wer in der Zwischenzeit Kinder haben oder heiraten will, wird auf den Zivilweg verwiesen. Am besten Verträge vor Zeugung, bzw. Ehe aufsetzen und unterschreiben. Das funktioniert ja sogar bei jeder Form von Sex so. Zumindest ab Mitte nächsten Jahres in Schweden. Kommt auch bald in DE. Vor dem Akt muss sich Mann, bzw. Frau die Erlaubnis über das ob, wie, was, wo, wie lange, etc... einholen. Kann der Vertrag nicht gezeigt werden, fand eine Vergewaltigung statt (siehe Assange). Eine Gesellschaft, die den üblichen und alltäglichen Austausch von Körperflüssigkeiten im Vorfeld vertraglich regeln kann und will, sollte bei nicht alltäglichen und oftmals einmaligen Dingen wie Kinder in die Welt sitzen oder den Bund der Ehe eingehen keine Hürden sehen. Was spricht dagegen, wenn die Frau vor Eheschliessung und Absetzen der Pille dem Kerl ihren Forderungskatalog und die SEPA Vereinbarung vorlegt?