Dein Chef hat ne Kündigungsfrist. In der bekommst du weiterhin Gehalt sofern du nicht Grund für eine fristlose Kündigung gegeben hast. Das trennungsjahr ist due gesetzlich geregelte Kündigungsfrist für den Vertrag "Ehe".
Richtig. Aber anstatt 4 Wochen zum Monatsende hätte ich auch gerne zwischen 1 und 3 Jahre. Unterschiede siehst du hier nicht, oder? :hae:
Wenn der Arzt aber schön seine 12-15 Semester studiert und sich bei Frau durchgefressen hat und dann die Scheidung einreicht, was dann?
Wie was dann? Ich rede von der Gesetzgebung die ich als unfair empfinde. Du redest von freiwilligen Geschenken unter Ehepartnern, die natürlich nicht zurückgefordert werden können und auch in keinem Zusammenhang mit TU stehen. Denn deine Argumentation ist unlogisch. Denn derjenige der das Studium des anderen finanzierte kann zudem derjenige sein der am Ende den TU leisten muss. Von daher verstehe ich deine Aussage nicht.
Vernünftige Menschen haben auch ehevertäge, wenn ihnen die gesetzliche Regelung nicht passt.... Also hinkt deine Argumentation.
Nein. Wenn man bedürftig ist werden solche Absprache gerne und ganz schnell als nichtig erklärt. Gerade in Unterhaltsangelegenheiten. Aber gut das du es nochmal ansprichst. Privater Darlehensvertrag scheint nicht möglich zu sein, aber dann Eheverträge ins Spiel bringen?