Ernüchterung beim Jobcenter

  • Hallo liebe Leute,


    ich war nun heute beim Jobcenter um einen Antrag auf ALG2 zu stellen. Mir wurde nun mitgeteilt, dass ich vorläufig ALG2 beziehen kann.Leider müsste ich dies dann zurückzahlen, da Sie sich aufs Trennungsunterhalt und Unterhalt der Kids beziehen , sprich ich habe keinen Anspruch auf ALG2 mit den voraussichtlichen Unterhaltszahlungen meines EX. Er hat klar und deutlich kommuniziert, dass er für die Kids zahlen würde jedoch nicht für mich um keinen Preis. Also ohne Anwalt wird da nichts laufen. Eigentlich wollte ich dies vermeiden, um unnötigen Ärger zu umgehen. Kennt jemand die Situation?
    Ich könnte im Dreieck :kotz . Die Situation wird immer beschissener. Derweil bemühe ich mich um einen Job, das wäre ein Meilenstein für mich . Ich weiß weder ein noch aus. Wie soll ich weiter vorgehen ? Ich hab keine Lust mehr ....

  • Das JC hat die Unterhaltsansprüche für Dich und das Kind auf sich übergeleitet. Das heisst, sie kümmern sich darum und verklagen den Ex zur Not. Bis es soweit ist, wirst du erstmal ALG II erhalten. Spätere Zahlungen des Ex würden dann bis zur Höhe des gezahlten ALG II mit selbigem verrechnet. Was darüberhinaus übrig bleibt, fliesst dir zu.


    Die Situation ist doch weit besser, als hättest du kein vorläufiges ALG II und müsstest alles selber regeln.

  • So wie sie es mir erklärt haben muss ich zum Anwalt und es würde über den Anwalt laufen, den ich beauftrage. Also davon , dass Sie ihn mit Ihren Ansprüchen Belangen davon war nicht die Rede. Also ALG2 was ich jetzt beantrage würde dann verrechnet werden mit den Unterhaltsansprüchen ?

  • Ich hab das auch. Ist alles kein Problem.


    Als erstes gehst du zum Amtsgericht und holst dir einen beratungsschein. Damit beauftragst du einen Anwalt, deinen ex bzgl Unterhalt zu kontaktieren.


    Du beantragst das alg2 und bekommst das auch.


    Sobald dein ex irgendwas zahlt, teilst du das mit einer Kopie von Kontoauszug mit. Wird dann im nächsten Monat verrechnet.


    Weigert sich dein ex, beantragst du mit deinem Anwalt prozesskostenhilfe und klagst auf trennungs und Kindesunterhalt.


    Kostet dich alles keinen Cent. Musst nur immer schön dem jc mitteilen, wenn du Geld bekommen hast.


    Wird dein ex zu Unterhalt verurteilt, schickst du die Kopie an das jc. Due berechnen dann, was du ggf noch aufstockend bekommst und was du von den ggf kommenden Nachzahlung an das jc abgeben musst.


    Das jc rechnet nur tatsächlich geleisteten Unterhalt an. Solange nichts kommt, musst du auch nichts zurück bezahlen.


    Im Grunde leiht dir das jc jetzt das Geld, was dir drin ex eigentlich zahlen müsste.


    Lg

  • Zuerst einmal: Wichtig wäre, dass Du deinen Ex nachweisbar - also am besten schriftlich - aufforderst, die Unterhaltszahlungen für die Kinder und für dich zu leisten "ab sofort". Das solltest du noch in diesem Jahr, also vor dem 31.12. machen. Das wahrt deine Rechtsposition.


    Hat Ex bis zum 30./31.12. die Zahlung für die Kinder nicht geleistet, dann beantrage noch im Dezember Unterhaltsvorschuss für die Kinder bei der Unterhaltsvorschussstelle - normalerweise dem Jugendamt angegliedert.


    Beim Amtsgericht holst du dir einen Beratungsschein für einen Anwalt wegen Trennungsunterhalt/Kindesunterhalt. Dann kostet dich die erste Beratung nichts.


    Wenn du ALG-berechtigt bist, haben die zu zahlen. Ob dein Ex unterhaltspflichtig ist, müsste das Amt eigentlich erst einmal überprüfen. Die Sachen kannst du aber Schritt für Schritt in die Wege leiten. Wichtig ist jetzt, dass du an Geld kommst.


    Ansonsten: Lies dich "schlau" hier im Forum, zuerst im "Leitfaden" unter den für dich relevanten Stichworten, dann halt durch einige Threads zu deinen Themen. Im Moment ist wichtig, dass du dir die notwendigen Infos holtst, um zB mit dem Sachbearbeiter beim Jobcenter die Sachen richtig in die Wege zu leiten und nicht nach dessen Ideen und Vorstellungen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,
    Wenn Ihr verheiratet seid, muss Dir Dein Noch-Mann im Trennungsjahr Trennungsunterhalt bezahlen und natürlich Kindesunterhalt. Nach der Scheidung kann es sein, dass er Dir Betreuungsunterhalt/ nachehelichen Unterhlt zahlen muss. Das hängt von mehreren Faktoren ab.


    Im Trennungsjahr musts Du nicht arbeiten. Der Gesetzgeber sieht dieses Jahr als einen Übergang, währenddessen das Paar sich Gedanken macht, ob der Wille zur Scheidung auch gefestigt ist.


    Ich weiss, dass ich auf taube Ohren stosse, aber für Euch beide wáre eine Vereinbarung bei einem Notar über die Folgen Eurer Trennung (Geld, Finanzn, Rentenansprüche, Umgang ...) viel einfacher und billiger.


    Falls Dein Noch-Mann noch ansprechbar ist, könntest Du ihm diesen Vorschlag unterbreiten.


    VG,
    Tegami

  • Meines Wissens, ist mit Antrag auf ALG II die Unterhaltsforderung bis zur Höhe, in der das Amt leistet, übergegangen. Damit wäre das JC nunmehr Inhaber aller Rechte und auch Pflichten, wenn es um die Eintreibung der Gelder beim KV geht.


    Das JC wird von sich aus dem KV eine sogenannte Überleitungsanzeige nach §33 SGBII und § 60 (Auskunft und Mitwirkungspflicht Dritter) zuschicken.


    Rein rechtlich darfst du nunmehr den KV gar nicht mehr auffordern, Auskunft zu geben und an dich Unterhalt zu zahlen. Das wäre lediglich für TU/KU oberhalb des Betrages, den das JC derzeit an dich leistet, möglich.


    Beispiel: JC zahl €1200 an dich, du geht aber aufgrund der Zahlen des KV davon aus, dass du zB €2000 / Monat vom KV bekommen kannst. Dann darfst du die €800 zusätzlich einfordern.


    Was oftmals passiert:
    Das Amt stellt via Überleitungsanzeige sicher, dass es seinen Anspruch gegenüber KV sichert. Verlangt Auskunft und fordert den KV auf, entweder an dich direkt, oder an das Amt zu zahlen. Kommt der KV dem nach, ist alles in Butter.


    Stellt er sich quer, kommt in den meisten Fällen das JC auf dich zurück, leitet nunmehr seine Ansprüche zu Zweck der Geltendmachung temporär an dich zurück. Dann passiert das, was Volleybap schreibt. Du holst dir einen Beratungsschein und beantragst PKH, etc...


    ABER... Du kannst auch der zeitweisen Rückübertragung der Ansprüche auf dich widersprechen und das Amt muss dann den KV selbst vor Gericht zerren. Das machen die freilich nicht gerne, weil Arbeit!


    An deiner Stelle würde ich selbst nur aktiv werden, wenn du davon ausgehen kannst, dass mehr Geld an Unterhalt fliessen wird, als das, was das JC leistet.


    Davon ab, musst du eh UHV beantragen, weil ALG II nachrangig ist. Dort die Beistandschaft für Umme buchen und die machen lassen. Die versuchen auch, einen Titel zu erwirken.


  • Kann ich eindeutig widerlegen. Anspruch auf Unterhalt geht keineswegs über.


    Ich musste auch kein uhv beantragen. Zuerst zahlte jc, dann Vater und jc. Unterhaltsvorschuss bekommt man nur, wenn der Vater nicht zahlt.


    Das jc zahlt auf jeden Fall erstmal bis das vor Gericht geklärt ist.

  • Der

    Kann ich eindeutig widerlegen. Anspruch auf Unterhalt geht keineswegs über.


    Der Anspruch geht per Gesetz über, mit wenigen Ausnahmen, die auch in §33 SGB II genannt sind.
    Mag sein, dass du davon nichts mitbekommen hast.


    Edit: Würde der Anspruch nicht übergehen, könntest du die Rückwirkende Zahlung des Unterhalts ja für dich behalten. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Dann zahlt zunächst erstmal das jc komplett alles. Und selbst wenn sie einen Antrag auf uhv stellt, ist die Gerichtsverhandlung wahrscheinlich bevor der bewilligt abgelehnt wurde. Im Moment werden keine uhv Anträge von hartz4 bearbeitet...


    Nachtrag: das unterhaltsverfahren wird per einstweiliger Anordnung innerhalb von 6 Wochen durchgedrückt. Und wenn er sich vorher geweigert hat Unterhalt zu bezahlen bekommt er auch noch die Gerichts und Anwaltskosten aufgedrückt.


    Hat meinen nochmann 5000 Euro zusätzlich gekostet, seine bockigkeit.

  • Nachtrag: das unterhaltsverfahren wird per einstweiliger Anordnung innerhalb von 6 Wochen durchgedrückt. Und wenn er sich vorher geweigert hat Unterhalt zu bezahlen bekommt er auch noch die Gerichts und Anwaltskosten aufgedrückt.


    Und genau deswegen, sind vorher trotzdem die Ansprüche übergegangen. Sonst wärst "du" im 2. Monat (nach 6 Wochen) raus aus ALG II und müsstest nichts zurückzahlen und hättest doppelt kassieren können. ;)
    Die Ansprüche gehen (bis auf Ausnahmen) über [Punkt]

  • Nein, das jobcenter zahlt erstmal auf darlehnsbasis. Du musst das Geld, was du zu einem späteren Zeitpunkt bekommst dann zurück zahlen. Bei mir wurde das immer im nächsten Monat verrechnet und für einen größeren Betrag hatte ich eine Ratenzahlung vereinbart, weil ich das Geld akut für schuldentilgung gebraucht habe.


    Bei Interesse schicke ich dir gern meinen damaligen Bescheid.

  • Dann musst du das ALG II aber auch zurück zahlen, wenn kein Unterhalt fliessen sollte. War dann ja nur ein Darlehn.
    Und in dem Fall, müsste der KV auch dem Amt keine Auskunft erteilen.


    Ich habe TS erstmal so verstanden, dass sie ALG II regulär erhält und nicht als Darlehn wie bei einer Bank.

  • Nein das braucht man zum Glück nicht. Das wird umgewandelt in einen regulären Bescheid.


    Bei mir jetzt zb noch nicht, weil ich noch offiziell ein Haus habe. Sobald das verkauft ist muss ich das angeben und das was über dem schonvermögen ist, zurück bezahlen. Da wird aber nix übrig bleiben fürs Amt.


    Der Vater muss beim Amt für nix. Man selbst muss nur angeben, dass man Anspruch hat auf trennungsunterhalt und ku. Und eben, dass der nicht gezahlt wird und bei welchem Anwalt man ist. Dann zahlt das Amt erstmal.


    Ich hatte innerhalb von 2 Wochen mein Geld vom Amt und innerhalb von 6 Wochen dann auch Unterhalt. Das geht ratzfatz.


    Ach ja und nicht vergessen, falls nicht sowieso schon so ust, das Kindergeld zu beantragen. Lief bei uns nämlich auch über meinen Mann.

  • SO heute mit dem Ar*** gesprochen . Da hängt nun ein Riesen Rattenschwanz dahinter. Er will mir keinen Unterhalt zahlen nur den Kids.Sollte ich darauf bestehen will er seinen Job kündigen und den Rest schwarz arbeiten. Wie auch immer ,ihm wäre es zuzutrauen.Dies würde natürlich Kindesunterhalt auch mindern.ALG2 wenn ich es beantrage hat demnach die gleichen Folgen->sprich Kündigung seines Jobs und restlich Schwarzarbeit .
    Hat mir heute richtig gedroht .
    Jetzt sitze ich da und lese zwar viel hier im Forum , aber ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll.

  • SO heute mit dem Ar*** gesprochen . Da hängt nun ein Riesen Rattenschwanz dahinter. Er will mir keinen Unterhalt zahlen nur den Kids.Sollte ich darauf bestehen will er seinen Job kündigen und den Rest schwarz arbeiten. Wie auch immer ,ihm wäre es zuzutrauen.Dies würde natürlich Kindesunterhalt auch mindern.ALG2 wenn ich es beantrage hat demnach die gleichen Folgen->sprich Kündigung seines Jobs und restlich Schwarzarbeit .
    Hat mir heute richtig gedroht .
    Jetzt sitze ich da und lese zwar viel hier im Forum , aber ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll.


    Würde ich knallhart drauf ankommen lassen. Wenn er seinen Job kündigt um Unterhalt nicht zahlen zu müssen, bekommt er wahrscheinlich den Lohn als fiktives Einkommen angerechnet. Ändert an dem zu zahlenden Betrag nix, nur muss er zusehen wie er das zusammen gekratzt bekommt.


    Zudem würde ich ihm gleich sagen, dass du ihn beim Finanzamt anschwärzen wirst wegen Schwarzarbeit. Da würde ich ihm auch gleich sagen, dass du zu beweiszwecken für das Gericht wegen Unterhalt nen Detektiv beauftragen würdest. (Ob du das wirklich machst, musst du selbst wissen) aber ich glaube die Kosten dafür muss er im Endeffekt auch noch tragen.


    Die Sprüche haben sich wahrscheinlich schon die Hälfte der Muttis hier anhören dürfen, aber so einfach, wie er sich das vorstellt, ist es nicht. Lass dich ja nicht einschüchtern. Hol dir nen guten Anwalt, dann lass den das regeln. Spart enorm nerven.

  • Beistandschaft und Unterhaltvorschuss beim Jugendamt beantragen.
    Beratungsschein beim Amtsgericht zum Thema Trennungsunterhalt holen.
    Soll er drohen und jammern - bisher hat er auch für euer Leben gezahlt.
    So einfach geht das schwarz nicht - aber das sollen ihm andere erklären.

  • SO heute mit dem Ar*** gesprochen . Da hängt nun ein Riesen Rattenschwanz dahinter. Er will mir keinen Unterhalt zahlen nur den Kids.Sollte ich darauf bestehen will er seinen Job kündigen und den Rest schwarz arbeiten. Wie auch immer ,ihm wäre es zuzutrauen.Dies würde natürlich Kindesunterhalt auch mindern.ALG2 wenn ich es beantrage hat demnach die gleichen Folgen->sprich Kündigung seines Jobs und restlich Schwarzarbeit .
    Hat mir heute richtig gedroht .
    Jetzt sitze ich da und lese zwar viel hier im Forum , aber ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll.


    Dann ist doch alles klar: Er wird dir in der jetzigen Situation nur einen von ihm wohl festgelegten Kindesunterhalt zahlen und dir eine lange Nase drehen.


    Das gleiche kündigt er an, wenn du die Sache auf die rechtlich uebliche Ebene stellst.
    Mein Rat: Lass dich nicht erpressen. Du kannst finanziell nicht tiefer fallen als in den AlG- Bezug und in den Unterhaltsvorschuss. Wärst aber dann nicht abhängig von Ex. Gehst du auf seine Erpressung ein, wirst du an jedem Ersten bangen müssen, ob Geld da ist von ihm und wieviel. Und das bis zur Volljährigkeit der Kids. Ist das eine ernsthafte Perspektive, ein gangbarer Weg für dich? Ich hoffe, nicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.