Ausweitung Umgangsrecht 1 Jähriger Sohn

  • Wozu ein Kurs zum Windelnwechsel lernen? Der TE hat bereits ein fast volljähriges Kind, da gehe ich davon aus, dass er das bereits kann.


    Aus meiner Sicht hilft jetzt nur eine Klage, die KM ist bindungsintolerant und will das Kind nur für sich. Die wird sich keinen Schritt auf den KV zubewegen, wenn sie nicht gezwungen wird.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wozu ein Kurs zum Windelnwechsel lernen? Der TE hat bereits ein fast volljähriges Kind, da gehe ich davon aus, dass er das bereits kann.


    Natürlich ist davon auszugehen, dass TS solche Dinge und vieles andere mehr kann, so wie ich das allen anderen Eltern auch zutraue. Indem er aber einen solchen Kurs absolviert, hat das ja eher taktische Gründe, um diejenigen, die ggf. an seiner Stelle zu entscheiden haben (wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt), zu überzeugen.


    An der Bindungsintoleranz der KM wird nichts etwas ändern können, so hart das klingt. Ob sie sich an regelmäßige, gerichtlich angeordnete Umgänge halten würde? Ich bezweifle das.

  • Hallo Haselmaus,

    Wozu ein Kurs zum Windelnwechsel lernen? Der TE hat bereits ein fast volljähriges Kind, da gehe ich davon aus, dass er das bereits kann.


    dem stimme ich ausdrücklich zu. Zumal ich noch kein einziges Umgangsverfahren erlebt habe, in dem ein umgangswilliger Vater nach so etwas gefragt worden wäre. Üblicherweise ordnet man 5-10 (neutral!) begleitete Umgänge an. Bei kleinen Kindern wird da durchaus auch mal ein Windelwechsel durchgeführt und gut ist's. Parallel finden üblicherweise Gespräche statt, in denen versucht wird, eine Einigung zwischen den Eltern zu erzielen. Sollte diese Einigung nicht erzielt werden, wird dann eben ein richterlicher Beschluss nötig. Ende der Diskussion. Mann müsste das nur endlich mal angehen.


    Zum Umfang: Angefangen wird gerne bei 2 mal pro Woche 1,5 Stunden und dann sukzessive gesteigert. Gerne wird als nächster Step z.B. ein dreistündiger Nachmittag alle zwei Wochen am Wochenende hinzugenommen und in der Folge dann die Dauer dieses Umgangs nochmal gesteigert. Nach einem Jahr kann man dann davon ausgehen, dass zumindest mal ein voller Tag am Wochenende (mit Mittagsschlaf) dann umgesetzt sein sollte.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Mann müsste das nur endlich mal angehen.


    ... und zwar ohne allzuviele (weil müßige) Gedanken an die (bindungsintolerante) Kindesmutter zu verschwenden. Dazu müsste TS allerdings ganz klar wissen, was er eigentlich möchte. Das ist mir noch nicht so ganz klar.

  • Hallo musicafides,

    Das ist mir noch nicht so ganz klar.

    wenn ich den Titel des Themensstrangs richtig verstehe, geht es um die "Ausweitung Umgangsrecht 1 Jähriger Sohn". Im Verlauf des Themenstrangs glaube ich zu erkennen, dass der Themeneröffner gerne unbegleiteten Umgang (ohne die Mutter) hätte und diesen dann gerne sukzessive steigern möchte.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Im Verlauf des Themenstrangs glaube ich zu erkennen, dass der Themeneröffner gerne unbegleiteten Umgang (ohne die Mutter) hätte und diesen dann gerne sukzessive steigern möchte.


    Gut, dann frage ich anders: Was tut der TS, um gegen die erheblichen Widerstände der KM genau dies erreichen zu können? Handelt es sich um ein Wunsch des TS (wie das halt so ist mit Wünschen, manche gehen in Erfüllung, andere nicht), oder gibt es tatsächlich auch einen Willen, das nun tatsächlich auch anzugehen? Von alleine wird sich da nichts ändern.

  • Hallo musicafides,


    du, ich glaube, genau das ist die Frage, bei der der Themeneröffner hier Rat bittet und von den (meisten) Schreiberinnen und Schreibern auch erhält.
    Ich selbst hatte z.B. geraten, einen Antrag bei Gericht zu stellen. Im Zuge dessen würden dann gleich (neutral) begleitete Umgänge angeordnet werden, bereits das wäre ja schon ein Fortschritt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger



    *edit wg. Gender und so.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • du, ich glaube, genau das ist die Frage, bei der der Themeneröffner hier Rat bittet und (von den meisten Schreiberinnen) auch erhält.


    Ratschläge wurden hier tatsächlich schon zur Genüge gegeben, und deswegen interessiert mich eben jetzt, was davon denn TS tatsächlich angeht. Eventuell gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die wir hier aus der Ferne gar nicht so gesehen haben. Wenn ich davon ausgehe, dass begleiteter Umgang immer zum Ziel hat, unbegleiteten Umgang (ohne die KM) zu ermöglichen, dann ist das wohl in diesem Fall - im Rahmen eines Umgangsverfahrens, wenn sonstiges nicht zum Erfolg führt - der einzige Weg, sich für das Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit seinem Vater einzusetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Hallo,
    ja, ich hatte bis zuletzt gehofft, dass es durch Mediation usw. außergerichtlich gehen würde.
    KM hat nach dem letzten Umgang im Cafe mir vor 2 Tagen schriftlich mitgeteilt, dass es keinen Umgang mehr mit ihr geben wird.
    Grund ist völlig aus der Luft gegriffen. Ich würde trotz ihrer Hinweise mit Spielzeug spielen, das eine Gefahr für ihn wäre. Lego Duplo 8 er Steine. Hallo ??
    Diesmal waren auch noch Mütter mit 13 Monaten alten Kindern da, die Mütter sassen auch daneben, so wie ich und die kleinen haben die auch bespielt.


    Habe nun alles vorbereitet für den Antrag. Anwalt bekommt morgen alles . War ja schon zweimal dort. Antrag geht dann diese Woche an das Gericht.
    Der Mitarbeiter des Jugendamtes mit dem ich seit 2 Monaten immer wieder in Kontakt stehe habe ich heute auch nochmal gesprochen.
    Der im Übrigen der Leiter des JA ist.
    Er hatte ja schon vor ein paar Wochen gesagt ich solle den Antrag stellen und heute auch wieder, nachdem ich ihn auf den neusten Stand gebracht habe.
    Begleitenden Umgang wird er nicht zulassen,da es keine Gefahren gibt, die von mir ausgehen. Sondern er wird bei Gericht befürworten, dass ich sofortigen alleinigen Umgang bekomme.


    Einen 1. Hilfekurs finde ich eine gute Idee. Der wird hier auch gerade angeboten für Babys und Kleinkinder. Ausserdem ein Kurs in Unfallverhütung, Verhalten bei Vergiftungen, Krampanfällen ( Krupp, wobei das hatte mein großer auch) und bei Verbrennungen und Verbrühungen bei Kleinkindern.
    Da melde ich mich auch an. Ist beides im Februar, also vor dem Gerichtstermin :-)
    Also, vielen Dank nochmal für eure ganzen Tipps.

  • Marlon12, es spricht für Dich, dass Du zunächst über außergerichtliche Maßnahmen versucht hast, eine Lösung zu finden. Das, was Du jetzt vorhast, klingt schlüssig, denn auf Kooperationsbereitschaft der KM kannst Du nicht zählen. Traurig, aber wahr.


    Einen Rat gebe ich Dir gerne noch mit: konzentriere Dich auf das Thema Umgang und lass die KM ihren Kampf gegen Dich alleine ausfechten. Sie wird nicht weit damit kommen.

  • Hallo,


    na endlich. Du hast jetzt lange genug den Kasper für die KM gemacht.


    Ich empfehle Dir auch an den zweiten Schritt zu denken. Jetzt schon.
    Will heißen: im Umgangsbeschluss sollte auch enthalten sein, was passiert, wenn trotz Beschluss kein Umgang stattfindet (Kind immer krank, Kind keine Lust, Kind weint usw.). Da sind manche auch ziemlich phantasievoll.
    Du wärst nicht der erste, der trotz Beschluß keinen Umgang hat. Und dann steht man da und fragt sich, wie es jetzt weitergeht. Und der ganze Mist fängt wieder von vorne an und Umgang hat man immer noch nicht.


    Ein Bekannter hat sein Kleinkind (war damals auch so in dem Alter) auch erst abholen können (trotz Beschluss), nachdem die Polizisten bei der Mutter aufgelaufen sind. Das bekommen die Kinder in dem Alter noch nicht mit, weil es diskreter abläuft. Das wird später schwieriger.
    Wie man es einführt, so hat man es auch.
    Das läuft jetzt seit Jahren super bei denen.


    Ich denke, Deine Ex wird auch trotz Beschluß das Kind freiwillig nicht rausrücken, nach allem was ich so lese. Die macht das ja aus irgendeinem Grund. Und die Spielsachen sind es schonmal nicht.


    Trotzdem finde ich auch, dass Du es richtig gemacht hast: erstmal im Guten versuchen. Diese Phase sollte aber jetzt vorüber sein.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo,


    Und ich möchte Dir noch auf den Weg geben, falls Dir ein Vergleich angeboten wird, Dir genau zu überlegen, ob Du einen Vergleich oder einen Beschluss willst. Bei einem Vergleich muss der Richter keinen Beschluss fassen, was für ihn Arbeit bedeutet und der Rechtsanwalt bekommt mehr Geld. Ein Vergleich ist schwer anzufechten.


    Bei dieser bindungsintoleranten Kindesmutter solltest Du das Recht des Kindes auf seinen Vater gut absichern und zwar mittelfristig. Die Bedürfnisse des Kindes ändern sich ja ständig. Du musst an Übernachtungen denken, an die Papazeitentage, an Wochenenden, auch, später an Ferien ... Das sollte alles Schritt für Schritt aufgebaut werden. Was wird gemacht, wenn Kind krank ist ? Werden Papazeiten, welche ausfallen, nachgeholt ?


    Die Behauptung, dass Kleinstkinder besser öfter, aber kürzere Papazeitenn "brauchen" ist eine Mär (ausser wenn gestillt wird selbstverständlich). So oft wie möglich und so lang wie möglich.


    VG,
    tegami.

  • Und ich möchte Dir noch auf den Weg geben, falls Dir ein Vergleich angeboten wird, Dir genau zu überlegen, ob Du einen Vergleich oder einen Beschluss willst.


    Danke, tegami, das hatte ich auch im Hinterkopf. Beim Familiengericht wird gerne immer wieder versucht, einen Vergleich zu erreichen - ich habe mich da auch selbst leider schon aufs Glatteis führen lassen, weil es ja an sich erst einmal gut klingt. Abgesehen mal vom zeitlich-ökonomischen Aspekt würde ich heute prinzipiell keinem Vergleich mehr zustimmen wollen, schon alleine aufgrund des einfachen Gedankens: wenn ich mich mit der Gegenseitige einigen könnte, dann hätte ich das schon längst außergerichtlich hinbekommen. Nur so als Gedanke für Marlon12.

  • Hallo zusammen,
    danke für die vielen Tipps von euch.
    Inzwischen war die Verhandlung. Ich habe per Beschluss 2 mal die Woche unbegleiteten Umgang für je 3 Std. der weiter ausgebaut wird.
    Da freuen sich Papa und der kleine Prinz.
    LG

  • Gratuliere! Welchen Eindruck hat die KM in der Verhandlung auf Dich gemacht? Akzeptiert sie den Beschluss oder wirst Du auch künftig kämpfen müssen, weil sie sich nach wie vor gegen den Umgang sträubt?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern