Ausweitung Umgangsrecht 1 Jähriger Sohn

  • Hallo FrauRausteiger,


    wie in deinem o.a. Zitat habe ich es so gemacht.
    Ich habe dem Berater vor dem Termin mit KM schriftlich mitgeteilt , dass ungeachtet der Vereinbarungen zum öfteren Umgang diese ab sofort ohne die KM stattfinden und dass ich auch mit 2 oder 3 begleiteten Umgängen (Jugendamt oder ähnliches) bei mir zuhause einverstanden bin. Aber eben ohne KM.


    Er hat mich nach dem Termin angerufen und mir den gemeinsamen ersten Termin genannt und das es dann noch weitere geben wird und dass bis dahin die alte "Regelung" so bleibt.
    Darauf fragte ich, ob er meine Nachricht bekommen hatte. Worauf er meinte er wäre ja nicht mein Anwalt und wir hätten ja diese Vereinbarung! ( einmal die Woche im Cafe mit Spielecke und unter Aufsicht der KM)
    Da habe ich ihm nochmal erklärt, dass diese Treffen nur unter Zwang stattfinden, da die KM ja sonst keine Treffen zulässt. Er bleib dabei, dass diese Vereinbarung da wäre und wir können dann ja besprechen ob die Treffen dann woanders stattfinden.
    Es klang nicht so, als wenn er 2- 3 Woche bei mir ohne Km richtig finde.


    Darauf ich, dass ich mich an Familiengericht wenden würde. Darauf er, das verzögert dann alles und sie landen dann wieder bei mir in 2 Monaten.


    Was haben diese Berater eigentlich für eine Qualifikation ? Ich habe im Nachgang erfahren, das er ganz neu dort arbeitet.
    Er sagte, das er soziale Arbeit studiert hat. Übrigens an der gleichen Hochschule wie die KM. Die hat auch soziale Arbeit studiert.
    Aber mit sozial hat dieses Verhalten ja nun nichts mehr zu tun.


    Nun ist der Termin in der 1. Januarwoche. Ich werde dann da meine schriftlichen Vorschläge zum Umgang darlegen. Und auch ab sofort auf Umgang ohne KM , ggf. eben mit Begleitung Jugendamt bestehen.
    Und ansonsten eben sofort Klage einreichen und das am Ende des Termin auch KM und Berater mitteilen.
    Und dann natürlich einen weiteren Termin ausmachen.


    Bis dahin meditiere ich dann noch etwas und atme tief durch.


    Grüße Marlon

  • Hallo juwi,


    naja, aber die Mutter hat den Umgang nur vorerst (bis zum Vermittlungsgespräch) ausgesetzt, weil Marlon den neutralen Ort nicht akzeptieren will...


    nein, das verstehe ich anders:

    abe mich dann schriftlich gemeldet und vorgeschlagen, dass der Kleine am 1. oder 2. Feiertag mich für 2 Stunden besucht. Zeit konnte sie auswählen. Ansonsten wäre von ihr der Mittwoch wieder irgendwo in einem neutralen Ort von ihr vorgeschlagen. Wobei ich den Ort aussuchen sollte.
    Ich habe geschrieben statt Mittwoch wäre es doch schön, wenn der Kleine zu Weihnachten zu mir käme. Alternativ dann eben auch am 27.12.
    Darauf teilt mir die KM lapidar mit, dass unsere Vorstellungen über Umgang überhaupt nicht zueinander passen und sie daher die Termine bis zum Beratungsgepräch aussetzt.


    So denn Kindesmutter das Mitnehmen zu Marlon12 nach Hause nicht akzeptieren möchte, kann sie reagieren mit "wir sehen uns am xx. um xx. im Café ZZ". Einfach Umgang aussetzen ist keine adäquate Reaktion auf diesen Vorschlag.


    Marlon12, Dir wurde mitgeteilt, dass es nicht nur dieses eine Gespräch geben würde, sodern mehrere. Soweit ich das verstehe, sieht der SB vom Jugendamt nicht die Option, parallel begleitete Umgänge stattfinden zu lassen (das sind übrigens nicht nur 2-3 und sie finden ganz sicher nicht bei Dir zu Hause statt!!). Es ist nun an Dir zu entscheiden, ob Du das so akzeptieren möchtest oder ob Du dafür sorgst, dass parallel zu den Gesprächen bereits Umgänge ohne Kindesmutter stattfinden. Es ist schon richtig, was SB vom Jugendamt sagt, ein Gericht wird Gespräche anordnen. Der Unterschied zum derzeitigen Status ist jedoch, dass ein Gericht üblicherweise das Recht des Kindes auf Umgang möglich macht und die Gespräche parallel stattfinden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Er sagte, das er soziale Arbeit studiert hat. Übrigens an der gleichen Hochschule wie die KM. Die hat auch soziale Arbeit studiert.

    Ob die Beiden sich von früher kennen ?

  • Ich würde jetzt eine EA stellen.
    Genau wie FrauRausteiger es schreibt.


    Das würde ich aber nur empfehlen, wenn die Mutter auch die (von der Mutter) begleiteten Besuche an einem neutralen Ort tatsächlich verweigert hat.
    Ich halte es immer noch für möglich, dass sie nur den unbegleiteten Besuchen nicht zugestimmt hat?


    Das Kind ist ja noch sehr jung

  • Das stimmt, den unbegleiteten Besuch verweigert sie. Und den von ihr begleiteten Besuch bei ihr und zuletzt auch bei mir.
    Als der Kleine noch so klein war und laufend gestillt wurde und wir auch beide einen sehr guten Umgang nach der Trennung hatten war dies für mich auch i.O.
    Wobei da wollte ich auch mal einen kleinen Sparziergang mit ihm alleine machen, was sie immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen ablehnte.
    Erst vor 2 Monaten hat sie, obwohl die Trennung schon 7 Monate her war, plötzlich mir Vorwürfe wegen der Trennung gemacht und mir jede Menge Schuldzuweisungen gemacht, schriftlich. Also aus heiterem Himmel sozusagen.
    Seit dem ist das nun immer schlimmer geworden und es ist einfach nicht mehr zumutbar, wenn sie dabei ist. Ich will auf das Verhalten gar nicht weiter eingehen.


    Also, ich mache es so. Schicke ihr eine Mail, indem ich mitteile, dass sie nun wiederholt Termine aussetzt, wenn ich darum bitte den Kleinen für 2 Stunden bei mir zu haben.
    Das ich mich zwar wiederhole, aber das es eben keinerlei Gründe gibt warum das nicht geht. Sie hat jedenfalls trotz meiner Bitte doch mal zu sagen was denn dagegen spricht aus ihrer Sicht nichts dazu gesagt oder geschrieben.
    Dann wollte ich anbieten, den begleitenden Umgang mit ihr zuzustimmen im Cafe nächste Woche. Aber das wird mir sicher wieder so ausgelegt, dass ich schwach bin und wir ja doch eine Regelung haben, an die ich mich nur widerwillig halte.
    Deshalb mache ich das nicht. Sie hat ja auch mir eine klare Absage erteilt.


    Dann erstelle ich eine schriftlichen Entwurf, wie meine Vorstellung des Umganges auszusehen hat (Tage und Zeiten nach Absprache, aber eben wie oft, dass ich ihn abhole, und wie die Feietertage usw. geregelt werden.
    Ach, übrigens die Beratung findet nicht beim Jugendamt statt. Sondern bei AWO.


    Ab Januar gibt sie den Kleinen 3 mal die Woche für je 5 Stunden zur Tagesmutter! Aber zu mir lässt sie ihn nicht. Dabei hatte ich angeboten ihn einmal die Woche auch vormittags zu nehmen, und dann nur 2 Mal zur Tagesmutter.
    Da ich freiberuflich tätig bin, ist das bei mir möglich. Das Angebot wurde natürlich ohne weiteren Kommentar abgelehnt.
    Das werde ich in dem Vorschlag auch nochmal einbringen.


    Jedenfalls, wenn in dem Gespräch, was ja schon in 2 Wochen ist, nichts rauskommt, dann wird mein Anwalt sofort tätig. ( ich war da auch schon)


    Ich bin mir inzwischen sicher, dass sie das alles nur macht, um mich zu provozieren und zu ärgern, bzw. zu bestrafen. Und das alles auf dem Rücken des Jungen.
    Traurig...
    Aber auch das geht irgendwann vorbei und alles wird gut.


    Jetzt feier ich trotzdem erstmal Weihnachten mit meinem großen Sohn. Das neue Jahr wird schon viel neues und auch gutes bringen.

  • Das stimmt, den unbegleiteten Besuch verweigert sie. Und den von ihr begleiteten Besuch bei ihr und zuletzt auch bei mir.


    Dann würde ich erstmal den begleiteten Besuchen an einem neutralen Ort zustimmen
    und bei der AWO über unbegleitete Besuche "verhandeln"...

  • Ab Januar gibt sie den Kleinen 3 mal die Woche für je 5 Stunden zur Tagesmutter! Aber zu mir lässt sie ihn nicht. Dabei hatte ich angeboten ihn einmal die Woche auch vormittags zu nehmen, und dann nur 2 Mal zur Tagesmutter.
    Da ich freiberuflich tätig bin, ist das bei mir möglich.


    Warum bietest Du nicht 3 Mal die Woche je 5 Stunden an ?
    Dann könnte sie auch nicht mit "Kontinuität" usw. argumentieren um das zu verweigern.

  • Warum bietest Du nicht 3 Mal die Woche je 5 Stunden an ?
    Dann könnte sie auch nicht mit "Kontinuität" usw. argumentieren um das zu verweigern.


    Das hatte ich als, sie mir sagte dass sie ihn zur Tagesmutter gibt auch für dreimal die Woche angeboten. Würde ja ihr auch noch das Geld sparen.
    Das wurde nur mit einem Kopfschütteln beantwortet und das er da ja auch den Umgang mit 2 weiteren Kleinkindern hätte. das wäre besser für ihn. Darufhin habe ich einmal die Woche statt Tagesmutter vorgschlagen. Wurde auch abgelehnt.
    Sie will einfach nicht das der Kleine eine tiefere Bindung zu mir behält , bzw. ausbaut.


    Das habe ich nach dem ganzen Theater der letzten Wochen verstanden.


    Aber kann ich natürlich im Gespräch erneut anbieten. Danke für den Hinweis.

  • Hallo Marlon12,


    Ab Januar gibt sie den Kleinen 3 mal die Woche für je 5 Stunden zur Tagesmutter! Aber zu mir lässt sie ihn nicht. Dabei hatte ich angeboten ihn einmal die Woche auch vormittags zu nehmen, und dann nur 2 Mal zur Tagesmutter.
    Da ich freiberuflich tätig bin, ist das bei mir möglich. Das Angebot wurde natürlich ohne weiteren Kommentar abgelehnt.
    Das werde ich in dem Vorschlag auch nochmal einbringen.


    ich habe nun einige Beschlüsse gelesen in den letzten Jahren. Und ich kann Dir sagen: Derartige Angebote wurden noch nie gut geheißen. Im Grunde genommen bedeuten sie einen Eingriff in die Alltagssorge der Mutter (für alle, die ein Problem mit dem Wort Mutter haben: des betreuenden Elternteils).


    Bleibe realistisch in dem was du forderst und vor allem beachte, dass die Vergangenheit nicht wirklich interessiert. Beachte auch, dass Rom nicht an einem Tag erbaut wurde.


    Wäre ich an Deiner Stelle, wäre mein Antrag wäre wohl 5 begleitete Umgänge (die vermutlich auf 10 ausgedehnt würden), um von neutraler Seite dokumentieren zu lassen, dass eine Beziehung zum Kind existiert. Danach dann sollten zwei Mal die Woche zwei Stunden stattfinden. Zwei Monate nach Beginn dieser Regelung sollte zusätzlich alle zwei Wochen Wochenendumgang von ca 4-5 Stunden vor oder nach dem Mittagsschlaf stattfinden. Ab dem zweiten Geburtstag dann eine Ausweitung des Wochenend-Umgangs auf 9-17 Uhr. Vor dem dritten Geburtstag sollten dann Gespräche bei einer vermittelnden Einrichtung stattfinden.


    Aber das Wichtigste ist nach wie vor, dass Du beginnen solltest, nicht mehr die Qualifikation anderer Menschen zu hinterfragen, oder ob sich AWO-Mitarbeiter und Kindesmutter kennen und welche Hintergründe ihr Verhalten haben könnte und was Du schon alles angeboten hast und welche Erfahrungen du hast und welche ... bla bla blaaaa ... laaaber rabaaaba... Positoniere Dich, definiere realistische Ziele und verfolge diese konsequent und ohne Nebenschauplätze zu bedienen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Das würde ich aber nur empfehlen, wenn die Mutter auch die (von der Mutter) begleiteten Besuche an einem neutralen Ort tatsächlich verweigert hat.
    Ich halte es immer noch für möglich, dass sie nur den unbegleiteten Besuchen nicht zugestimmt hat?


    Das Kind ist ja noch sehr jung


    Die Mutter will keine Vater-Kind-Bindung. Sie ist bindungsintolerant.




    Vor Gericht würde ich auf die Bindung, welche Kind bereits mit Dir hat hinweisen und welche die KM durch ihr Verhalten gefährdet.
    Auch dass die Tagesmutter kein Problem für die KM darstellt.


    Zwei weitere Kleinstkinder im Alter von einem Jahr sind natürlich eine "grosse Bereicherung" für den Sohn, aber eine vertrauensvolle und in sich ruhende Bindung zu seiner zweiten Bezugsperson ist bei weitem wichtiger. Er hat ein Recht darauf.


    VG,
    Tsubame.

  • [quote='tegami','index.php?page=Thread&postID=2116980#post2116980']Vor Gericht würde ich auf die Bindung, welche Kind bereits mit Dir hat hinweisen und welche die KM durch ihr Verhalten gefährdet.
    Auch dass die Tagesmutter kein Problem für die KM darstellt.


    Zwei weitere Kleinstkinder im Alter von einem Jahr sind natürlich eine "grosse Bereicherung" für den Sohn, aber eine vertrauensvolle und in sich ruhende Bindung zu seiner zweiten Bezugsperson ist bei weitem wichtiger. Er hat ein Recht darauf.



    Vielen Dank für eure Ideen

  • Hallo noch einmal,


    Ich weiss nicht, ob Ihr das GSR habt.


    Ich bin mir nicht so sicher, dass das Anmelden bei einer Tagesmutter (genau wie Kita, Schule ....) tatsächlich unter die Alltagssorge fällt. Eine kurze Recherche ergab einige Treffer, dass es sich wie bei Schule etc. um eine Entscheidung von "erheblicher Bedeutung" handelt. Das würde heissen, dass Du ein Mitspracherecht hast.


    Die Aussage der KM : es wäre besser für das Kind, wenn es dreimal die Woche mit anderen Kindern "spielt", als von seinem Vater betreut zu werden, ist eine Wertung. Ich würde darauf hinweisen, dass beide Situationen nicht zu vergleichen sind : das eine ist nicht besser oder schlechter als das andere. Es ist etwas ganz anderes.


    Der die Alltagssorge ausübende Elternteil hat übrigens rechtlich die Pflicht, den Umgang" zu fördern und ihm nicht zu schaden.


    Informiere Dich vielleicht auch über solche Aspekte.


    VG,
    Tsubame

  • Wäre ich an Deiner Stelle, wäre mein Antrag wäre wohl 5 begleitete Umgänge (die vermutlich auf 10 ausgedehnt würden), um von neutraler Seite dokumentieren zu lassen, dass eine Beziehung zum Kind existiert. Danach dann sollten zwei Mal die Woche zwei Stunden stattfinden. Zwei Monate nach Beginn dieser Regelung sollte zusätzlich alle zwei Wochen Wochenendumgang von ca 4-5 Stunden vor oder nach dem Mittagsschlaf stattfinden. Ab dem zweiten Geburtstag dann eine Ausweitung des Wochenend-Umgangs auf 9-17 Uhr. Vor dem dritten Geburtstag sollten dann Gespräche bei einer vermittelnden Einrichtung stattfinden.


    Vielen Dank für deinen Kommentar. Bei den Nebenkriegsschauplätzen gebe ich dir noch Recht.
    Aber mit bis zu 10 begleiteten Umgängen werde ich es nicht machen.
    Ich habe eine große Tochter, die hat 3 Kinder. Ihr Mann ist 5 Jahre im Gefängnis gewesen wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung und hat meine Tochter fast totgeschlagen.
    Da läuft das jetzt so mit den Umgängen. Die Kinder ( meine Enkel) sind in 3 verschiedenen Pflegefamilien. Hier hatte ich beim Jugendamt schon vorgesprochen. Aber 3 Kinder von 2-6 Jahre das kann ich nicht leisten.


    Aber ich werde mich garantiert nicht auf auf dieses Spielmmit begleitenden Umgang für mich und meinen Sohn einlassen.
    Denn ich bin ein fürsörglicher Vater. Ich habe einen Sohn, der ist 17 und lebt seit 3 Jahren bei mir. Und dass weil er das so wollte. Alles prima.
    Da muss ich mich gegenüber dem Jugendamt wohl nicht beweisen als fürsörglicher Vater.


    Trotzdem Danke. Aber diese ganzen Diskussionen im Netz sind einfach zu oberflächlich. Und zu viel Bla Bla.

  • Hallo Marlon12,


    hattest Du in den letzten Monaten eigentlich Erfolg mit Deinen Strategien und Einstellungen? Nein?
    Wurde womöglich stattdessen Dein Umgang mit dem Kinde immer weiter reduziert? Ja?


    Bei allem Respekt (den ich vor Deinem Lebenswerk durchaus habe) sieht es doch nicht so aus, als würdest Du für Deine Haltung Zustimmung finden? Meinst Du wirklich, du wärest derzeit in der Position zu entscheiden, ob Du Dich auf irgendetwas einlässt? Weil Dein Sohn seit dem 14. Lebensjahr bei Dir wohnt und Dein Schwiegersohn im Knast ist und du nicht die drei Kinder leisten kannst?


    Mein letzter Rat an Dich, da ich mich aus diesem Themenstrang zurückziehen werde: Konzentriere Dich auf das Wesentliche und auf machbare (!) Ziele, bei denen ein Familienrichter zustimmend mit dem Kopf nickt statt dich in Phantastereien und netten aber leider unpassenden Anekdoten aus Gegenwart und Vergangenheit zu verlieren. Tust Du das nicht, wirst du in der Folge das fette Q in den Akten wiederfinden oder eben im bisherigen fremdbestimmten Zustand verbringen müssen.


    Hallo tegami,


    es geht im Moment um Umgang. Umgang, den Marlon12 während der/statt der Betreuungszeiten bei der Tagesmutter fordert. Sei so nett und verlinke hier einen einzigen Beschluss, der einem derartigen Anliegen (Betreuung durch Vater statt Tagesmutter) Gehör schenkt und diese Themen (Sorgerecht und Umgang) miteinander verquickt. Sicher ergibt Deine kurze Recherche (bei Dr. Google?) hier passende Resultate?


    Fragende und durchaus weihnachtliche Grüße
    FrauRausteiger

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo FrauRausteiger,


    Meine kurze Recherche bei Tante Google, welche ich oben erwähnte, galt der Entscheidung der KM das Kind an bestimmten Tagen von einer Tagesmutter betreuen zu lassen. Sie ergab, dass diese Entscheidung offensichtlich nicht zur Alltagssorge gehört.


    Hier wird das Kind noch nicht von einer TM betreut. Die Eingewöhnung hat noch nicht stattgefunden.


    Die Beschlüsse zu "Betreuung durch KV statt Tagesmutter" betreffen Fälle, wo der Vater die gesamte Betreuung des Kindes beansprucht, das ABR beansprucht oder ein Wechselmodell will. Hier möchte der Vater "nur" das Recht des Kindes auf kindgerechten Umgang ohne die Mutter durchsetzen.


    Dass der KV sich ärgert, kreide ich ihm nicht an, dass er die Kompetenz des SB in Frage stellt auch nicht, dass er diesem gegenüber freundlich und sachlich bleibt, obwohl letzterer zu ihm nicht nur unhöflich ist, sondern auch von einer "Vereinbarung" spricht, welche keine ist, ist selbstverständlich.


    Dass er begleiteten Umgang in Abwesenheit der KM akzeptieren sollte, steht ausser Frage. Denn bei dieser bindungsintoleranten Mutter wäre dieser kleine Schritt schon ein grosser Sprung.


    Dass die Mutter nach einem eher gelungenem Start ins Leben, dem Kind jetzt das Leben schwer macht, ist unverständlich und traurig.


    Sollte ich die Zeit haben in den Beständen der einschlägigen Gerichte zu suchen und einen Beschluss finden, welcher dem KV helfen könnte, verlinke ich ihn selbstverständlich.


    Fröhliche Grüsse und ein besinnliches Fest wünscht,
    tegami.

  • Hallo,


    ich denke, die abwartende Haltung des TE und dass er diesen Firlefanz überhaupt nur eine Zeitlang mitgemacht hat, hat ihn in diese Position gebracht.
    Die Mutter hier hat sich doch schon längst dran gewöhnt, dass sie mit dem Vater ihres Kindes machen kann, was sie will.


    Bei Bindungsintoleranz hilft nur, dass man eben durch das Gericht durchgreifen lässt. Von selber lernt die das nicht.
    Die kann das nicht so machen, wie es ihr beliebt. Das Kind ist nicht ihr Besitz.
    Und da hätte ich sehr wohl gerne mal eine richterliche Meinung dazu gehört. Vor allem die Aussage der Mutter vor Gericht, womit sie denn eigentlich ein Problem hat.
    Andere wären froh, wenn sie nen Vater für ihr Kind hätten. Ich verstehe sowas nicht.


    Begleitete Umgänge? Ja wenn das so weitergeht und er da immer mitmacht mit Spielecke in einem Cafe....dann braucht es diese wohl auch, weil Kind den Vater nicht mehr kennt.
    Betreute Umgänge sollten nur stattfinden, wenn Vater und Kind sich annähern müssen. Noch muss dies nicht der Fall sein.
    Warum sollten begleitete Umgänge (vom Steuerzahler finanziert) stattfinden, nur weil es dann nach dem Willen der Mutter geht? Alles was recht ist...


    Hier wird eindeutig auf Zeit gespielt.
    Und nein, man muss dem anderen nicht alles durchgehen lassen. Auch wenn Weihnachten ist.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo tegami,
    danke für deinen Beitrag.


    Stimmt , die Eingewöhnungsphase bei der Tagesmutter ist ja noch gar nicht eingetreten.
    Da der kleine ja auch erst ab der 2. Januarwoche dort hin kommt.


    Wenn du da noch was findest, gerne reinstellen.


    Allen ein frohes Weihnachtsfest.