Ausweitung Umgangsrecht 1 Jähriger Sohn

  • Hallo,


    Sehr schön.


    Falls aber die KM keinem gemeinsamen Termin im Januar zustimmt, dann solltest Du den Brief mit Fristsetzung sofort abschicken.


    Vielleicht ist es im Augenblick auch nicht schlecht, wenn Du das Kind an einem neutralen Ort siehst in Gegenwart der Mutter. Man weiss nie.


    Es gibt übrigens auch "Beratungsspielchen", wo die KM oder der KV zuerst krank ist, dann das Kind und dann der Mitarbeiter im Urlaub ist. Nach Hin-und Herüberlegen, dann Jugendamt und Gerichtstermin und Einspruch ist das Kind dann plötzlich volljährig.

  • Es gibt übrigens auch "Beratungsspielchen", wo die KM oder der KV zuerst krank ist


    Vielleicht ist es gerade auch deshalb wichtig, wenn Du einen Plan B hast, etwa das Ergebnis des Termins bei der AWO abwartest (wie wird Dir das mitgeteilt, wenn überhaupt?) und dann - abhängig davon, ob sich etwas bewegt oder nicht, darum bittest, dass die AWO den derzeitigen Stand an das Jugendamt rückmeldet (bzw., falls da nichts passiert, Du selbst das tust.) Vielleicht überlegst Du Dir eine passende Strategie und besprichst die mit dem zuständigen SB des Jugendamts.


    Ob und wie Du weiter vorgehst, sollte nicht davon abhängen, ob die KM sich kooperativ zeigt und dies auch ist.

  • Wenn sie sich krank melden sollte zu dem Termin, folgt sofort Plan B wie von tegami angeraten.
    Über den Inhalt des Gespräches werde ich nicht informiert, ebenso wenig wird die KM über den Inhalt des Gespräches mit mir informiert.
    Ich werde danach angerufen, ob und wann es einen gemeinsamen Termin geben wird.
    Sollte sie nicht gleich einem gemeinsamen Termin zustimmen, folgt auch sofort Plan B.
    Einschreiben mir Fristsetzung.
    Nach Ablauf Klage
    Ich lasse es auf keinen Fall weiter zu, dass sie den alleinigen öfteren Umgang ablehnt.

  • Ich lasse es auf keinen Fall weiter zu, dass sie den alleinigen öfteren Umgang ablehnt.

    :daumen Guter Vorsatz


    sonst gilt man doch recht schnell als desinteressiert oder es entstehen Gegebenheiten, an denen nicht mehr gerüttelt werden soll.


    Ganz deutlich: Im Moment der Trennung einigen sich Eltern auf den Verbleib der Kinder - und auch wie umfangreich Umgang gepflegt wird.
    Wenn die dabei entstehende Regelung 6 Monate relativ statisch ist, dann wird von einer einvernehmlichen Einigung ausgegangen.
    Es wird dann deutlich schwieriger einen anderen Status zu erreichen.


    Vor Gericht muss man dann nachweisen, dass eine andere Regelung einen wesentlichen Vorteil für Kindes Wohl darstellt.

  • Wie die anderen bereits geschrieben haben, solltest du schnell aktiv werden. Jeder Monat der verstreicht kann hinterher als Desinteresse gedeutet werden. Wenn du die finanziellen Mittel hast, würde ich sofort einen Anwalt nehmen und nicht den Umweg über das JA machen. Ist einfach effektiver.


    Ich finde vor allem das Verhalten der KM merkwürdig. OK, eure Regelung am Anfang war schon überzogen, ich meine, man frühstückt doch nicht zusammen wenn man sich getrennt hat. Und badet auch nicht das Kind gemeinsam, es sei denn vorher waren eher freundschaftliche Gefühle vorhanden. Ich nehme an sie hat sich dadurch Hoffnungen gemacht, dass ihr wieder zusammen kommt. Und als sie verstanden hat, es wird nicht der Fall sein, wollte sie sich nur noch von dir abgrenzen, so weit es geht. Da ihr gleich nebeneinander wohnt, macht die Sache nur schwieriger. Und vielleicht hat sie sich mittlerweile einfach da reingesteigert.


    Die räumliche Nähe hat jedoch auch einen Vorteil - der Anwalt könnte sehr wohl auch auf eine Übernachtung pochen. Das Kind kennt dich, du verbringst Zeit mit ihm, durch die Nähe kannst du argumentieren, dass du ihn jederzeit zurück bringen kannst. Viel Erfolg!

  • Ich nehme an sie hat sich dadurch Hoffnungen gemacht, dass ihr wieder zusammen kommt. Und als sie verstanden hat, es wird nicht der Fall sein, wollte sie sich nur noch von dir abgrenzen, so weit es geht.


    Hallo, ja das denke ich auch. Dabei haben wir dass auch immer klar kommuniziert. Und deswegen nun dieses Verhalten.


    Jetzt findet ja diese Woche wieder mein Treffen mit dem Jungen im Cafe unter ihrer Aufsicht statt. Sie lässt ja nichts mit sich reden darüber. Übernächste Woche ist ihr Gespräch mit der AWO und dann erfahre ich, wie es weiter geht und dann haben wir vorr. erst Ende Januar, wenn sie einverstanden ist, einen gemeinsamen ersten Termin bei der AWO. Das würde dann bedeuten , dass ich meinen Sohn weiterhin auf jeden Fall bis Ende Januar nur einmal die Woche 2 Stunden im Cafe sehe unter Ihrer Aufsicht. Das geht einfach nicht. Wenn ich nun schon gleichzeitig an das Gericht mich wende, dann ist das denke ich etwas daneben. Erst rege ich eine Mediation an und gleichzeitig geht eine Klage per Gericht ein. Das harmoniert nicht richtig.


    Oder ich teile ihr per Einschreiben mit, wann und wie oft ich meinen Sohn bei ihr abhole. Also eben 3 x Woche. Da habe ich einen genauen Plan erstellt, inkl. Urlaubszeit, Feiertage, Geburtstag des Jungen usw.


    Was meint ihr ?

  • Ich würde die harte Tour fahren. Wenn sie es darauf anlegt, kann es noch Monate dauern, bis du dein Kind öfters sehen kannst. Ich würde ihr einen Brief über deinen Rechtsanwalt zu kommen lassen und in diesem mitteilen, wie du dir den Umgang ab nächster Woche vorstellst. Aber auch mit Angabe, dass du das notfalls vor Gericht durchsetzen willst.

  • Hallo Marlon12,


    zuallererst solltest Du dich für eine Methode entscheiden. Nachdem Du nun viele Monate recht geduldig warst, würde Dich "Schießen aus allen Rohren" ganz sicher nicht weiter bringen. Mediatoren arbeiten nicht, wenn parallel ein Antrag bei Gericht gestellt wird. Gerichte verweisen zurück an Jugendamt und Beratungsstellen wenn man dies nicht zuvor selbst auf diesem Wege versucht hat. Jugendamt und Beratungseinrichtungen bedanken sich ganz arg herzlich, wenn man zuvor die Elternebene vergiftet hat mit Briefen á la "ab sofort vier mal die Woche zzgl. ganz viel Wochenende" und das als Verhandlungsbasis zur Verteilung der Masse Kind betrachtet - alles schön nach dem Motto "überzogene Forderungen beleben das Geschäft". Alle diese Instanzen reagieren normalerweise absolut erfreut (Sarkasmus) wenn Du weitgehende Analysen der Beweggründe und Diagnosen der Kindesmutter präsentierst. Sich ganz fest vorzunehmen, nicht schlecht über Kindesmutter zu reden, wird am irritierten (gelangweilten) Gesichtsausdruck des Gegenübers dann auch nichts ändern.


    Mein Rat: Konzentriere dich auf das Wesentliche. Du möchtest häufiger und unbegleiteten Umgang, dabei hast Du recht realistische Vorstellungen. Bleibe dabei! 2x2-3 Stunden die Woche möchtest Du derzeit haben und du möchtest das sukzessive steigern.


    Wenn ich Dich richtig verstehe, stehen im Moment 3 Alternativen zur Debatte:


    1. Du verkündest via Einschreiben die neuen Umgangszeiten.
    -> mit Verlaub, das ist so ziemlich die sicherste Methode, wenn man sich lächerlich machen möchte. Kindesmutter erscheint einfach nicht zu den Terminen oder verweist Dich der Tür. Damit hat sich das erledigt. Schade um's Porto. Und falls Du die Tour mit der Abholung öfters fährst, wird sie sich vollkommen zurecht juristischen Beistand suchen und Hilfe erhalten.
    2. Du suchst Vermittlung
    -> diese Idee hast du bereits weiterverfolgt. Kindesmutter stimmt dem zu, die recht weit auseinanderliegenden Termine sind der Verfügbarkeit des Vermittlers und den Feiertagen geschuldet Dumm ist, dass es dann sehr lange dauern wird, bis unbegleiteter Umgang beginnen kann.
    3. Du gehst vor Gericht
    -> hier hat Dich das Jugendamt bereits vollkommen richtig informiert: Man würde Dich an Beratungsstellen verweisen. Bevor ein Gericht einen Beschluss verkündet, müssen erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein.


    Marlon12, ich an deiner Stelle hätte vermutlich den Antrag bei Gericht gestellt. Einfach nur deswegen, weil dann während der Mediation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits begleitete Umgänge angeordnet worden wären (also von neutralen Dritten begleitet, nicht von der Kindesmutter). Da Du nun aber den Weg über die Beratung gehst, würde ich der beratenden Organisation mit auf den Weg geben, dass Du nicht auf gemeinsame Gespräche im Januar warten möchtest. Ziel des ersten Einzelgesprächs mit der Mutter soll sein, sie von der Notwendigkeit von BU zu überzeugen (z.B. beim Kinderschutzbund oder einer anderen Organisation) begleitend zur Mediation. Sollte das nicht klappen, würdest Du über die Jahreswende dann doch lieber den Antrag bei Gericht stellen.


    Entscheide dich für einen Weg und gehe diesen. Richte den Blick auf's Kind, nicht auf Kindesmutter und warum sie etwas tun könnte oder nicht oder was ihre Gesinnung oder welche Gefühle sie wegen Trennung irgendwohin projeziert und oder wohin trägt oder .. oder .. oder... laaaberrabaaba.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • dass ich meinen Sohn weiterhin auf jeden Fall bis Ende Januar nur einmal die Woche 2 Stunden im Cafe sehe unter Ihrer Aufsicht. Das geht einfach nicht.

    Sehe ich auch so, dass das einfach nicht geht..
    Möglicherweise beansprucht KM während dieser Zeit auch noch irgendwelche Aufmerksamkeit. So wird das nichts mit einer entspannten Vater - Kind Beziehung.


    Wie sind denn die Feiertage geplant ?

  • Hallo,


    Nur zum besseren Verständnis. Ein Einschreiben mit Fristsetzung mit einem Vorschlag zur Organisation der Papazeiten macht Dich sicherlich nicht lächerlich. Bei der freundlichen und sachlichen Formulierung kann man Dir hier auch behiflich sein.
    Es ist ein Versuch mit der Mutter wieder zu kommunizieren. Sie "spricht" ja nicht mehr mit Dir. Die Möglichkeit besteht aber, dass sie Dir schriftlich antwortet und Dir einen anderen Vorschlag macht. Vielleicht könntet Ihr Euch auf diese Weise ohne Dritte einigen, wie es sehr viele getrennte Paare machen. Das hat den Vorteil, dass Ihr beide Euch auf Zeiten einigt ohne dass ein Dritter die Entscheidung für Euch trifft, wie ihr als Eltern mit Eurem gemeinsamen Kind umgehen solltet.


    Dass Du nach dem Abschicken des Briefes nicht zu den von Dir vorgeschlagenen Terminen vor der Haustür der Kindsmutter auftauchst, sondern ihre Reaktion abwartest, ist selbstverständlich und muss nicht erst angesprochen werden. Der Brief ist eine schriftliche Verhandlungsgrundlage.


    Der Brief vergiftet die Elternebene nicht. Die Kindesmutter hat das schon durch ihr Verhalten gut hingekriegt. Er ist der letzte Versuch ohne Dritte eine Lösung zu finden.
    Deshalb solltest Du auch etwas mehr an Papazeiten verlangen. Nicht weil das Kind Verhandlungsmasse ist. Verhandlungsmasse ist die Zeit. Es geht um entspannte Stunden, welche das Kind mit Dir verbringen kann. Zweimal zwei bis drei Stunden in der Woche ist für ein einjähriges Kind (fast) nichts. Es muss Dich jedesmal wieder mehr oder weniger neu kennenlernen.
    Das Kind kommt bald zu einer Tagesmutter, welche es sicherlich nicht nur zweimal in der Woche für zwei oder drei Stunden sehen wird, weil man sonst Angst haben muss, dass es dem Kind schadet. Die Papazeiten schaden im Moment leider nur der Kindesmutter.


    VG,
    tegami

  • Hallo tegami,


    das hier war von Deinem Rat angekommen:

    Oder ich teile ihr per Einschreiben mit, wann und wie oft ich meinen Sohn bei ihr abhole.

    Gut, dass Du das nun näher erläuterst wie du das gemeint hattest. Welchen Sinn das aber haben soll (noch dazu mit Einschreiben und Fristsetzung... wofür...?) wenn doch die beratende Organisation nun am Zuge ist, ist trotzdem recht offen.


    Marlon12, behalte das Wesentliche im Auge. Verzettele Dich nicht, setze Ziele und verfolge diese.


    Argumentiere nicht, dass Kindesmutter die Bildung einer Bindung verhindert oder sonstiges. Sondern argumentiere mit der Bindung, die Du bereits hast und die Du vertiefen möchtest. Du bietest einige begleitete Umgänge an damit sich neutrale Dritte ein Bild machen können, danach dann sollte der Umgang unbegleitet stattfinden dürfen. Die Veranstaltung bei der vermittelnden Einrichtung dürfen nicht zum Selbstzweck und zur Laberrunde über Befindlichkeiten und psychische Beschaffenheiten werden. Sie dürfen aber gerne parallel zu einer Anbahnung unbegleiteten Umgangs stattfinden und du würdest dich natürlich freuen, wenn Ihr dadurch dann zu einer Elternebene finden könntet.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • hi Marlon,


    Oder ich teile ihr per Einschreiben mit, wann und wie oft ich meinen Sohn bei ihr abhole. Also eben 3 x Woche. Da habe ich einen genauen Plan erstellt, inkl. Urlaubszeit, Feiertage, Geburtstag des Jungen usw.


    genausowenig wie die KM dir diktieren kann wann du euer Kind siehst kannst du obiges durchdrücken.


    Du kannst ihr einen Umgangsvorschlag geben mit Frist für Gegenvorschläge.


    Kommt ihr auf keinen gemeinsamen Nenner geht es zum Familiengericht.


    Mima


  • Du kannst ihr einen Umgangsvorschlag geben mit Frist für Gegenvorschläge.


    Kommt ihr auf keinen gemeinsamen Nenner geht es zum Familiengericht.


    Hallo Mima,


    so meinte ich das ja auch.


    Natürlich soll sie dann gerne Gegenvorschläge machen. Allerdings hatte ich in den letzten Wochen ja schon eine freundliche Mail gesendet mit dem Vorschlag zweimal die Woche und zwei Tage vorgeschlagen und dann bald auch alleine den Umgang zu haben. Wurde ignoriert.

  • Hallo,


    krasse Nummer...kommt aber öfter vor, als man denken mag. Manche Mütter sitzen noch auf ihren Kindern, da sind die schon flügge.


    Da die Mutter durch die Trennung irgendwelche Ängste/Probleme entwickelt hat, weiß natürlich niemand, wann diese überwunden sind. Dass kann noch ewig dauern, drauf warten kann man da nicht, sonst ist das Kind groß. Ist auch ihr Problem.


    Leider wird es auch zu Deinem, weil sie Dein Kind betreut und es freiwillig nicht rausrückt.
    Ich denke, du hast genug gebauchpinselt und das Kasperletheater mitgemacht. Den Goodwill hast somit gezeigt. Meiner Meinung nach aber viel zu lange.
    An solche Gemschmeidigkeiten kann man sich gewöhnen.


    Wenn sie jetzt nicht reagiert auf Umgangsvorschläge von Dir, dann würde ich das Familiengericht anrufen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Wenn sie jetzt nicht reagiert auf Umgangsvorschläge von Dir, dann würde ich das Familiengericht anrufen.


    Ich würde aber alles dokumentieren, was von Deiner Seite aus geschehen ist, um regelmäßig Umgänge mit Deinem Sohn zu haben. Begleiteter Umgang ist auch nicht solcher, bei dem der andere Elternteil immer dabei ist - natürlich orientiert sich dann das einjährige Kind an dem Elternteil, das ihm vertrauter ist, und das ist in diesem Fall die KM.


    Aus Sicht der KM hat sich das vermutlich schon als bewährtes Arrangement etabliert. Wenn Ihr Eltern Euch auch mit fremder Hilfe nicht einigen könnt, dann fürchte ich, gibt es keine Alternative zum Familiengericht. Noch ist das Zeitfenster offen, in dem Dein Sohn zu Dir relativ leicht eine vertrauensvolle Bindung entwickeln kann, aber die Zeit vergeht schnell, so dass jetzt nicht mehr viel Zeit ist. Trotzdem kein Grund, jetzt in Panik zu verfallen.


    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Nun brauche ich nochmal euren Rat.
    KM hat weiterhin die Treffen mit ihr und dem Jungen auf neutralem Boden verlangt, bis bei der AWO eine neue Regelung vereinbart wird. Der von der AWO sprach ja auch davon, das wir eine Regelung hätten. Das stimmt nicht, da Km nur hier den Umgang unter Ihrer Aufsicht für 2 Stunden die Woche zulässt. Ich habe dem nur 3 Mal zugestimmt, damit ich ihn überhaupt sehe und habe auch zum Ausdruck gebracht, dass es so von ihr erzwungen ist.


    Nun war ich diese Woche krank und der Termin musste von mir abgesagt werden. Habe mich dann schriftlich gemeldet und vorgeschlagen, dass der Kleine am 1. oder 2. Feiertag mich für 2 Stunden besucht. Zeit konnte sie auswählen. Ansonsten wäre von ihr der Mittwoch wieder irgendwo in einem neutralen Ort von ihr vorgeschlagen. Wobei ich den Ort aussuchen sollte.
    Ich habe geschrieben statt Mittwoch wäre es doch schön, wenn der Kleine zu Weihnachten zu mir käme. Alternativ dann eben auch am 27.12.
    Darauf teilt mir die KM lapidar mit, dass unsere Vorstellungen über Umgang überhaupt nicht zueinander passen und sie daher die Termine bis zum Beratungsgepräch aussetzt.
    Sie unterbindet damit bis dahin jeglichen Umgang und das obwohl wir fast nebeneinander wohnen.


    Ich bin einfach fassungslos.

  • Ich bin einfach fassungslos.

    Das kenne ich .... habe das auch so erlebt, mit allem Drum und Dran.


    Wut und Unverständnis und ganz einfach Trauer, das eigene, eng verbundene Kind nicht sehen zu können.


    Leider bleibt Dir nichts anderes übrig als Ruhe zu bewahren und die zugehörigen Emotionen weg zu atmen.



    Ich bin mir ganz sicher, dass weder die Beratungsstelle noch das Familiengericht Verständnis für dieses Verhalten der KM haben werden. Auch wenn es jetzt hart ist: Bleibst Du jetzt vernünftig, friedlich und besonnen, dann wird Dich diese schwere Zeit sehr schnell sehr weit darin bringen regelmäßige unbegleitete Zeiten mit Deinem Kind zu haben.
    KMs Verhalten ist jetzt objektiv mangelhaft - sei Du jetzt der gütige und Gute.


    Ich wünsche Dir viel Kraft - und viel Erfolg. :strahlen

  • Hallo Loewe_63,


    Danke für deine Nachricht. Ja ich bleibe besonnen. Habe mich wieder beruhigt und erstmal einen langen Spaziergang unternommen.
    Ich werde ihr nur per Mail freundlich mitteilen, dass ich dies nicht gut finde und fragen, ob sie Ihre Entscheidung nochmal überdenken möchte.
    Wird sie eh nicht annehmen, aber dann habe ich das nochmal geschrieben.

  • Hallo Marlon12,


    ich mag mich einfach mal selbst zitieren:

    Marlon12, ich an deiner Stelle hätte vermutlich den Antrag bei Gericht gestellt. Einfach nur deswegen, weil dann während der Mediation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits begleitete Umgänge angeordnet worden wären (also von neutralen Dritten begleitet, nicht von der Kindesmutter). Da Du nun aber den Weg über die Beratung gehst, würde ich der beratenden Organisation mit auf den Weg geben, dass Du nicht auf gemeinsame Gespräche im Januar warten möchtest. Ziel des ersten Einzelgesprächs mit der Mutter soll sein, sie von der Notwendigkeit von BU zu überzeugen (z.B. beim Kinderschutzbund oder einer anderen Organisation) begleitend zur Mediation. Sollte das nicht klappen, würdest Du über die Jahreswende dann doch lieber den Antrag bei Gericht stellen.


    Nun, du hast zwar die Wünsche bei der beratenden Organisation bezüglich der Ziele des ersten Gesprächs mit der Mutter nicht mitgegeben, trotzdem würde ich nun den Antrag bei Gericht stellen. Immerhin hat Kindesmutter nun den Umgang komplett ausgesetzt. Dieses Verhalten würde meiner Meinung nach sogar einen Antrag auf einstweilige Anordnung rechtfertigen. Dem Antrag wird ohne Anhörung von KM zwar nicht entsprochen werden, aber die Anhörung wird in solchen Fällen dann üblicherweise recht zügig terminiert. So könntest Du mit viel Glück bereits im Januar aus der Rolle des Bittstellers heraustreten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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