Zustimmung für Urlaubsreisen

  • Guten morgen,


    2 Fragen hätte ich mal zum geplanten Sommerurlaub



    1.
    Im Sommer möchten wir 1 Woche mit der Tochter (lebt bei mir) nach Portugal (Freunde heiraten), brauch ich die Zustimmung der Mutter dafür?


    2.
    Damit Sohni (lebt bei KM) auch einen schönen Urlaub bekommt, hatten wir geplant alle zusammen nochmal 1 Woche nach Südfrankreich zu fahren, hier hat KM allerdings schon durchblicken lassen das sie damit nicht einverstanden ist. Kann ich das dann vergessen? Er hat noch
    keinen Reisepass, sie kann das also ohne Probleme blockieren, ich habe auch keine große Lust deshalb einen Anwalt zu bemühen... Lieber fahre ich, allein um Frieden zu haben, an die Seenplatte oder Ostsee und gut is.


    :thanks:

  • Gerade das europäische Ausland sollte kein Problem sein - ich denke das Jugendamt vermittelt da gerne zwischen den Elternteilen.
    Sogar den Paß muss sie besorgen - das hatten hier schon einige User.


    Was spricht aus ihrer Sicht dagegen? Habt ihr ein Beatmungsgerät das nur im deutschen Wlan läuft ?

  • Liegt beides in der EU, sollte also zustimmungsfrei sein. Reisepass brauchen die Kinder nicht dafür, der Personalausweis reicht aus. Hat ein Kind bisher noch keinen, solltest Du die Kosten dafür tragen (würde ich so anbieten, da sie ja derzeit nicht wegfahren will). Beantragen muss ihn der Elternteil, bei dem das Kind lebt.


    Wenn jetzt bereits erkennbar ist, dass sie sich sträubt, würde ich baldmöglichst ein Gespräch beim JA darüber anleiern, so dass auch noch rechtzeitig geklagt werden kann, wenn sie weiter stur bleibt.


    Sie damit durchkommen lassen würde ich nicht, sonst werden ihre Allüren immer schlimmer.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Er hat keinen Perso... Die Kosten würde ich übernehmen, das erwarte ich von ihr schon nicht.


    Was dagegen spricht? Keine Ahnung, wahrscheinlich das sie selbst nicht nach Frankreich in Urlaub fahren kann :rolleyes2:

  • Er hat keinen Perso... Die Kosten würde ich übernehmen, das erwarte ich von ihr schon nicht.


    Besorg ihm einfach einen Personalausweis. Das ist zwar unüblich, kann vielleicht auch zu Rückfragen beim Einwohnermeldeamt führen, aber ich habe das auch einmal so durchziehen müssen, um mit den Kindern in den geplanten Urlaub fahren zu können.
    Bitte das Jugendamt um Vermittlung. Es geht darum, dass der Sohn grundsätzlich einen Ausweis bekommt, der dann beim Sohn verbleibt. Anlass mag die geplante Reise sein, aber ich finde, den Versuch einer außergerichtlichen Einigung solltest Du schon wagen.


    Gibt es denn für Dich einen Plan B zu 2.? Warum kann Sohn nicht nach Portugal mitkommen, wenn er ja sowieso bei Dir lebt? Liegt das an den unterschiedlichen Sommerferien? Urlaub kann doch auch im Inland stattfinden, warum muss es immer das Ausland sein? Vielleicht könnt Ihr Euch in diesem Sinne einigen?


    (ReKo, Du hast natürlich recht. Ich habe meinen Beitrag entsprechend angepasst, weil es bei gemeinsamem Sorgerecht natürlich das Einverständnis beider Eltern braucht)

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • War mit meiner (gleicher Nachname) schon in Schweden, alle kanarischen Inseln, Italien, Österreich - und mußte wirklich noch nie etwas vorzeigen. Egal ob Flug- oder Autoreise.

  • musicafides
    Och ich habe kein Problem mit inlandsurlaub, fahre gern an die Seenplatte, liebe Zingst und die Ostsee allgemein.


    Aber, Sohni möchte auch vielleicht mal was von der Welt sehen, und verdammt nochmal ich wollte schon immer mal nach Südfrankreich, das muss ich auch nicht rechtfertigen.


    TinaG: ich weiss, die Chance kontrolliert zu werden ist gering, aber ich möchte sicher sein, Arbeitskollege musste neulich 1000km mit dem Auto zurück weil kein perso fürs Kind vorhanden war und die den da halt doch mal sehen wollten...

  • Zustimmung zum Urlaub braucht es nicht.
    Aber du brauchst Ausweisdokumente für den Sohn. Und die laufen nur über die Mutter.


    Will die Mutter das nicht, könntest du - falls die mögliche Vermittlung des Jugendamtes scheitert - den juristischen Weg einschlagen. Der ist aber - je nach Argumentationslinie der Mutter und Frühstück des Richters ungewiss. Einerseits hast du das Recht auf den Urlaub im europäischen Ausland. Vor allem aber auch das Recht, mit Sohn und Tochter unterwegs zu sein. Und beide Kids, gemeinsam unterwegs zu sein ...
    Aber es gibt immer wieder Richter, die sich die streitige Auseinandersetzung angucken und dann sagen: Wenn die Mutter hier per Beschluss gezwungen wird, die Ausweisdokumente zu beantragen, dann stört das das elterliche Klima immens. Diese mutmaßlich nachhaltige Störung ist ein (reiner) Urlaub nicht wert. Und schon ist dein Antrag abgelehnt. Du trägst die Kosten und bist auch noch so richtig abgewatscht worden.
    Den juristischen Weg solltest du nur anstreben, wenn es denn wirklich richtig wichtig wäre und du mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen kannst, dass du obsiegst.
    Diese zurückhaltende Botschaft sollte aber nicht zwingend vorab bei der Mutter platziert werden. Wenn jemand weiß, dass man im Falle eines Falles am Ende Druck nachgibt, muss er schon Gutmensch sein, um einen Kompromiss anzubieten. Ansonsten zieht das die Mehrheit eiskalt durch. Man weiß ja, dass ...


    Es ist halt so: Das Betreuungselternteil ist bei so Sachen immer in der deutlich stärkeren Position. Und Recht haben und Recht bekommen bleiben zwei paar Schuh'.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na ihren Reisepaß hab ich schon immer mit dabei

    Siehst du, und den hab ich ja nicht.


    8 Jahre ist der Kurze


    Danke, jetzt weiss ich woran ich bin, Stress möchte ich nicht, Geld verbrennen auch nicht. Werde nochmal das Gespräch mit KM suchen, vielleicht findet sich ein Weg, glaube aber nicht daran. Ein Gericht werde ich wie oben schon erwähnt auf keinen Fall bemühen.


    Und einen Presentkorb gibt's auch nich, den hat sie nicht verdient :bldgt:

  • Der erfahrene Grenzbeamte sieht an deinen roten Ohren und dem nervösen Augenzucken, dass du keine Ausweisdokumente dabei hast. Und pickt dich unter 100 Reisenden raus. Das ist "Murphys Gesetz". Was schief gehen kann geht schief. Und rutscht dir das Butterbrot von der Tischkante, fällt es auf die gebutterte Seite ...


    An irgendeiner nichtdeutschen Grenze ohne gültige Reisedokumente vor einem Grenzer zu stehen, dem ich die Verwandtschaftsverhältnisse zum Kind erklären muss - und der nuschelt dann irgendetwas von "Kindesentführung des Umgangselternteils" in sein Dienstfunkgerät -, darauf kann man gern verzichten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sind die Grenzen Deutschland Frankreich überhaupt kontrolliert? Ist das ein Flüchtlingsweg? Was ist mit der Tochter. Hat sie schon einen Ausweis? Ansonsten braucht doch auch ein 8 jähriger doch schon im Alltag einen Ausweis. Das da,gar keiner vorhanden ist, kann ich mir kaum vorstellen. Braucht man ja immer wieder auch ohne Reisen.

  • Ausweispflicht besteht in Deutschland ab 16. Vorher muss man sich/sein Kind vor Behörden nicht ausweisen können.


    Dass am Kinoeingang der Kontrolleur einen Nachweis will, ob Kind schon alt genug für den Film ab sechs oder ab zwölf ist, ist eine andere Sache. Oder dass der Zugschaffner vom Schulkind den Nachweis will, dass Name auf der Jahreskarte mit dem Person übereinstimmt ... Das muss nur glaubhaft versichert werden. Zur Not muss man das tanzen. Aber ab 16 muss man irgendwo so ein Dokument haben und auf Aufforderung vorlegen können. Vorher ist es halt hilfreich ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich wurde im September auf der Rückreise aus Kroatien am Flughafen nach der schriftlichen Zustimmung des KV zur Reise gefragt. Meine Tochter ist 1 Jahr alt und hat meinen Nachnamen (und einen Reisepass).

  • Bibliothekesausweis, bei manchen Hotels beim einchecken (,immer weniger). Eben bei Sachen wie Kino, Theater, auch schon mal beim Asiaten wenn nach dem Alter Bezahlt wird. Gehe davon aus bei jahreskarten für öffis, da wird ja nicht nur die Bestätigung der Schule reichen.