• Nochgatte und ich sind nun offiziell seit 3 Monaten getrennt. Ich möchte dementsprechend auch gerne zeitnah die Scheidung angehn .


    Nächstes Jahr wohnen wir beide nicht mehr am jetzigen Wohnort. Wo findet denn dann die Scheidung statt? In dem Ort von demjenigen, der zuerst die Scheidung einreicht? Oder Familiengericht des zuletzt gemeinsam bewohnten Wohnortes? Nochgatte zieht 200km weit weg und ich ca. 15km vom jetzigen Wohnort. Ich stell mir das recht schwierig vor, wie das ablaufen soll, denn wir beide haben kein Auto und ich habe auch keinen Führerschein, es wird also ein doch größerer Aufwand für denjenigen, der den weiteren Weg haben wird.

  • Bei uns war es so, dass die Scheidungsverhandlung an meinem Wohnort stattfand. Mein Ex-Mann musste sich freinehmen und die 200 km fahren. Bei meinem Jetzt-Mann war es ähnlich: die Scheidungsverhandlung fand am Wohnort der Ex-Frau statt, mein Mann musste rund 600 km fahren.

  • das Gericht der letzten gemeinsamen Wohnung - also da, wo ihr jetzt wohnt.


    Es besteht Anwesenheitspflicht - ist ihm die Reise nicht zuzumuten, wird ein Richter am neuen Wohnort gebeten, ihn anzuhören, wenn
    es z.B. dauerhaft nicht reisefähig ist - aber das sind da ja seine Probleme.

  • Es gibt sechs Möglichkeiten, die in der Reihenfolge der Aufzählung gelten. Es zählt der Zeitpunkt, an dem das Gericht den Scheidungsantrag bearbeitet.


    1. Gerichtsstand des Ortes, an dem sich die Ehegatten aufhalten (wenn du 15 km wegziehst, bist du mutmaßlich noch im selben Amtsgerichtsbereich wie vorher). Wenn ihr auseinander zieht, gilt dann
    2. Gerichtsstand ist, wo die Kinder gemeldet sind. Greift das nicht, zB weil die Kinder getrennt beim einen und beim anderen Elternteil wohnen oder die Sache streitig ist, gilt
    3. letzter gemeinsamer Aufenthaltsort. Greift das nicht, dann
    4. Aufenthaltsort des Antraggegners (so der im Inland ist). Klagen beide Ehegatten gleichzeitig, gilt
    5. welcher Gerichtsstand zuerst die Klage angefangen zu bearbeiten hat. Greift alles nicht, dann
    6. ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Berlin-Schöneberg


    Ein einvernehmliches Einigen auf einen Gerichtsstand ist offiziell nicht möglich. Das Gerichts ist zur genauen Prüfung verpflichtet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ojeh, jetzt wirds wohl schwierig....


    Das Familiengericht des jetzigen, noch gemeinsamen, Wohnortes ist 10km entfernt in einem andern Ort.


    Ich ziehe 15km in die Gegenrichtung und dort ist ein anderes Familiengericht.


    Nochgatte zieht ca. 200km in ein ganz anderes Bundesland, das Familiengericht passend zu seinem Wohnort wäre ca. 50km von ihm entfernt und 180km von mir.


    Gemeinsame Kinder gibt es keine, jeder hat Kind/er bei sich wohnen aus vorhergegangener Beziehung.


    Bei mir wäre das Problem, dass ich niemanden für meine Kids hätte ( es will wirklich niemand, auch bei anderen wichtigen Anlässen nicht, sogar die Lebenshilfe lehnt ab), wenn ich 180km reisen müßte zu einem Gericht, ich müßte die quasi mitnehmen dahin und das mit nem Autisten ist nicht lustig.

  • In der geschriebenen Konstellation greift Punkt 3, also das FamG am letzten gemeinsamen Aufenthaltsort.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ok, da kann ich gut mit leben, da fährt direkt ein Bus hin von meinem neuen Wohnort aus, wenn dann der Termin vormittags ist ( wovon ich ausgehe, ist ja meistens so ) dann kann ich das während die Kids in der Schule sind erledigen :-)