So, nun habe ich doch mal eine Fage hierzu.
Heute sollte der Unterhalt auf meinem Konto sein, ist er aber nicht. Nur der Beitrag zum Hort ist da. Ich warte nachtürlich noch ab, keine Frage :-).
ABER so mal generell gefragt, weil ich mich grundsätzlich auf Ärger einstelle, wenn sich im Ablauf des Kindsvaters was ändert (gebranntes Kind und so....):
Die Stufen sind ja geändert worden. Wir sind mit dynamischem Titel eingestuft auf 105 %. Das man unter 10% Änderung wohl bei einer Klage keinen Erfolg hat, weiß ich schon. Nur jetzt hat KV ja seit März noch ein Kind und somit 3 unterhaltspflichtige Personen. Die KM des neuen Kindes ist ja auch unterhaltsberechtigt, auch wenn sie nach den Kindern zurücksteht. Wird er trotzdem nur auf 100 % zurückgestuft, also 1 Stufe unter der im Titel oder geht noch weniger? Oder anders gefragt: was wäre denn der Mindestunterhalt jetzt? Irgendwie ist mir das nicht klar. Den 1 Euro Kindergelderhöhung kann er ja eh abziehen. Muss er dann klagen oder kann er beim Jugendamt einfach eine Änderung beantragen, der ich dann zustimmen kann oder auch nicht?