Schriftliche Erlaubnis zum Auszug mit Kindern?

  • Hallo Zusammen :hilfe ,
    Seit ein paar Monaten befinde ich mich im Trennungsjahr unter einem Dach. Mein Mann weiß, dass ich mir eine Wohnung für mich und meine Kinder suche. Nun habe ich Angst, dass er mich Mietvertrag unterschreiben und umziehen läßt und dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Dann würde ich ziemlich in finanzieller und psychischer Misere landen. Wie handhabt man sowas dann? Soll ich versuchen, dass er mir schriftlich dem Auszug der Kinder zustimmt? Würde das so reichen oder müßte das ein amtliches Schreiben sein?
    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und herzliche Grüße,
    Hamsterlein

  • Als Eltern habt ihr Recht und Pflicht, den Aufenthalt der Kinder - auch bei Trennung - gemeinsam festzulegen. In eurer Trennungsphase wären schriftliche Erklärungen hilfreich. Allerdings kann jederzeit jeder von euch Eltern die Vereinbarung aufkündigen. Wenn ihr euch dann nicht neu einigt, muss ggfls. ein Gericht entscheiden.
    Wichtig: im ersten halben Trennungsjahr seid ihr als Eltern gleichberechtigt und auf Augenhöhe. Sind die Kinder nach einer Trennung ohne Gegenrede mindestens sechs Monate bei einem Elternteil, dann gilt dieser Zustand in der Regel als verfestigt. Aendern kann man im Streitfall nur etwas, wenn ein Gericht erkennt, dass es beim anderen Elternteil "erheblich" besser wäre fürs Kind. Diesen Nachweis muss der andere Elternteil bringen und ist recht schwer.
    Lange Rede, kurzer Sinn: dir hilft derzeit jede gemeinsame Absichtserklärung. Vor allem dann aber Zeit ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Soll ich versuchen, dass er mir schriftlich dem Auszug der Kinder zustimmt?


    Würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen, auch wenn dieses Einverständnis jederzeit widerrufen werden kann. Vielleicht hilft es aber, wenn Ihr Euch (sofern möglich) gemeinsam Gedanken macht, wie Ihr dann die Umgänge regeln wollt.


    Wenn Du von Trennungsjahr sprichst, sind sowieso noch einige andere Dinge (z. B. Aufteilung der gemeinsam erworbenen Güter - Stichwort Zugewinngemeinschaft) zu regeln. Seid Ihr denn beide einig darin, dass Ihr Euch zum baldmöglichsten Zeitpunkt scheiden lassen wollt?


    Ich hoffe für Euch beide, dass Ihr es schafft, Euch ohne Gerichtsverfahren zu einigen.

  • Hallo,
    Ihr solltet euch zusammensetzen und alle Punkte der Trennung/Scheidung gemeinsam besprechen. Ihr müsst hier die Paarebene und die Elternebene trennen.
    Vernünftige Eltern finden einen gemeinsamen Weg und sprechen auch kindgerecht gemeinsam über die Trennung. Das soll heissen, dass den Kindern klar dargelegt werden muss, dass sie nicht in irgendeiner Weise Schuld an der Trennung haben und dass Vater und Mutter auch nach der Trennung stets "verfügbar" sind.


    Als verheiratetes Paar habt ihr gemeinsames Sorgerecht und das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nur wenn ihr euch über den Aufenthalt der Kinder nicht einig seid und es vor Gericht geht, wird der Richter einem Elternteil das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht übertragen.


    Aussergerichtlich könnt ihr selbstständig die Papa-und Mamazeiten organisieren. Stellt euch einen Plan auf, wer, wann, wieviel Betreuung übernehmen kann. Für die Kinder ist es ein Schock, auch bei der sogenannten klassischen Familie, wenn ein Elternteil nach einer Trennung plötzlich nicht mehr da ist, "verschwindet".


    Ihr könnt alle Punkte untereinander aushandeln und bei einem Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung nach euren Angaben -auch die Betreuung der Kinder - unterschreiben. Mit einem solchen Dokument wird die Scheidung dann auch friedlich über die Bühne gehen.


    VG,
    Tegami.

  • Wenn Du von Trennungsjahr sprichst, sind sowieso noch einige andere Dinge (z. B. Aufteilung der gemeinsam erworbenen Güter - Stichwort Zugewinngemeinschaft) zu regeln. Seid Ihr denn beide einig darin, dass Ihr Euch zum baldmöglichsten Zeitpunkt scheiden lassen wollt?

    Wir haben keine gemeinsam erworbenen Güter und sein Einkommen hat er bis auf das mir gezahlte Haushaltsgeld schön fein verschwinden lassen. Von Scheidung hat niemand gesprochen, aber ich gehe davon aus, daß er die Scheidung will. Getrennt von Tisch und Bett sind wir jedenfalls.

  • Das heißt Du rechnest bei der Wohnung mit KU?
    Grundsätzlich müßt ihr an das Thema Kinder/Auszug/Unterhalt ran - vielleicht möchte er auch ein Wechselmodell?

    Anders kann ich leider keine 3-Zimmer-Wohnung für uns 4 Personen unterhalten.
    Daß er das Wechselmodell möchte, hoffe ich nicht. Wir können leider nicht
    miteinander reden. Das konnten wir in den letzten 12 Jahren schon nicht
    und unter diesen Umständen noch weniger.

  • Als Eltern habt ihr Recht und Pflicht, den Aufenthalt der Kinder - auch bei Trennung - gemeinsam festzulegen. In eurer Trennungsphase wären schriftliche Erklärungen hilfreich. Allerdings kann jederzeit jeder von euch Eltern die Vereinbarung aufkündigen. Wenn ihr euch dann nicht neu einigt, muss ggfls. ein Gericht entscheiden.
    Wichtig: im ersten halben Trennungsjahr seid ihr als Eltern gleichberechtigt und auf Augenhöhe. Sind die Kinder nach einer Trennung ohne Gegenrede mindestens sechs Monate bei einem Elternteil, dann gilt dieser Zustand in der Regel als verfestigt. Aendern kann man im Streitfall nur etwas, wenn ein Gericht erkennt, dass es beim anderen Elternteil "erheblich" besser wäre fürs Kind. Diesen Nachweis muss der andere Elternteil bringen und ist recht schwer.
    Lange Rede, kurzer Sinn: dir hilft derzeit jede gemeinsame Absichtserklärung. Vor allem dann aber Zeit ...

    Das heißt, er kann mir die Kinder wegnehmen und ich sitze dann mit der angemieteten Wohnung da, die ich ohne den Unterhalt gar nicht zahlen kann?

  • Leider können wir nicht miteinander reden, hat noch nie funktioniert in den letzten 12 Jahren, was für mich auch ein Trennungsgrund ist.

  • .....
    Das heißt, er kann mir die Kinder wegnehmen und ich sitze dann mit der angemieteten Wohnung da, die ich ohne den Unterhalt gar nicht zahlen kann?


    Moin!


    Oder sie gehen freiwillig zum KV. Was ja auch vorkommt.


    DAS könnt dir passieren.


    Angenehmen Tag noch :winken:

  • Was ich vergessen hatte, zu fragen: wie alt sind denn die Kinder, und wie ist die Beziehung zu ihrem Vater?


    Hast Du eigenes Einkommen, welches Dir eine gewisse Autonomie ermöglicht?

  • sie sind 8,6 und 3 Jahre alt und sie wissen bereits, daß wir bald in eine Wohnung umziehen...wenn ich dann eine habe. Bis jetzt hat noch keines der Kinder erwähnt, daß es lieber beim Papa bleibt. Er arbeitet ja auch Vollzeit und um die Kinder hab bisher immer ich mich gekümmert.

  • Was ich vergessen hatte, zu fragen: wie alt sind denn die Kinder, und wie ist die Beziehung zu ihrem Vater?


    Hast Du eigenes Einkommen, welches Dir eine gewisse Autonomie ermöglicht?

    Die Kinder sind 8,6 und 3 Jahre alt. Ich bin seit einem Monat aus der Elternzeit zurück und arbeite 12 Stunden die Woche plus einem zusätzlichen Putzjob auf Stundenbasis 350,-€ im Monat). Sie lieben ihren Papa, aber hauptsächlich gekümmert, das hab ich mch um sie.

  • sie sind 8,6 und 3 Jahre alt und sie wissen bereits, daß wir bald in eine Wohnung umziehen...


    ... ohne dass Du mit dem KV darüber gesprochen hast und ohne dass der Umgang der Kinder (das ist deren Recht, nicht Deines oder das des KV!) geklärt ist? Ich finde das nicht gerade optimal.


    Wenn er sich nach Deiner Aussage bisher nie um die Kinder gekümmert hat, warum sollte er dann das Sorgerecht oder Teile davon beantragen?


  • ... ohne dass Du mit dem KV darüber gesprochen hast und ohne dass der Umgang der Kinder (das ist deren Recht, nicht Deines oder das des KV!) geklärt ist? Ich finde das nicht gerade optimal.


    Wenn er sich nach Deiner Aussage bisher nie um die Kinder gekümmert hat, warum sollte er dann das Sorgerecht oder Teile davon beantragen?

    Der KV weiß seit der Trennung im Juni diesen Jahres, daß ich eine Wohnung für die Kinder und mich suche. Ich trau es ihm zu, daß er alles versucht um mich Schachmatt zu setzen. Er hat viel Geld, kann sich Anwälte leisten. Und daß ich ihm den Umgang verbieten will, hab ich nirgends behauptet. Und da wir nicht miteinander reden können, haben Gespräche leider zu diesem Thema nicht stattgefunden.

  • Hallo,


    Ich kann dir nur dringend empfehlen, das Gespräch mit dem KV zu suchen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Vielleicht geht es mit Hilfe einer Vertrauensperson. Ihr habt 12 Jahre miteinander verbracht und drei gemeinsame Kinder.
    Es ist für die Kinder nicht gut, wenn ein Elternteil hinter dem Rücken des anderen erklärt : " Wir ziehen (ohne Papa) aus." Ihr seid beide für die Kinder verantwortlich.


    Ihr habt ein klassisches Familienmodell. Auch wenn du schreibst, dass du dich bisher hauptsächlich um die Versorgung der Kinder gekümmert hast, hat er sich der finanziellen Versorgung der Familie angenommen und sicherlich auch seinen Teil als Vater der Kinder gemacht. Wie du schreibst : Lieben sie ihren Vater.


    Wie stellst du dir denn die Zukunft vor ? Arbeite dir einen Plan für die Betreuung der Kinder aus und gib diesen dem KV als Gesprächsgrundlage. Willst du ein Leben wie vor der Trennung, nur ohne die Präsenz des KV ? Oder Hast du einen anderen Lebensplan ?


    Du kannst natürlich auch einen Anwalt einschalten oder du kannst aufs Jugendamt gehen.
    Ich kann dir nur raten, es selbst zu versuchen und ihm den Vorschlag mit dem Notar zu unterbreiten. Du meinst, er will dich "schachmatt" setzen. Warum eigentlich ? Er meint von dir vielleicht dass selbe und hat auch seine Ängste.


    VG,
    Tegami.


  • Würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen, auch wenn dieses Einverständnis jederzeit widerrufen werden kann. Vielleicht hilft es aber, wenn Ihr Euch (sofern möglich) gemeinsam Gedanken macht, wie Ihr dann die Umgänge regeln wollt.


    Wenn Du von Trennungsjahr sprichst, sind sowieso noch einige andere Dinge (z. B. Aufteilung der gemeinsam erworbenen Güter - Stichwort Zugewinngemeinschaft) zu regeln. Seid Ihr denn beide einig darin, dass Ihr Euch zum baldmöglichsten Zeitpunkt scheiden lassen wollt?


    Ich hoffe für Euch beide, dass Ihr es schafft, Euch ohne Gerichtsverfahren zu einigen.

    Weil viele Dinge geschehen sind seit der Trennung. Er hat eine narzisstische Persönlichkeit und diese Menschen nehmen gern alles als Druckmittel. Aber die Vorgeschichte ist zu lange..... Habe ihm jetzt einen Zettel geschrieben und um ein sachliches Gespräch gebeten. Ich hoffe, es klappt. Leider haben Gespräche bisher noch nie funktioniert, so sehr ich es mir auch wünsche.

  • off topic:



    warum haben eigentlich IMMER die Väter die "Krankheiten" nach einer Trennung und NIE die Mütter? Hat das mal wer untersucht? Wohl die einzigen Krankheiten ohne Dunkelziffer :lgh



    Ich setz mich erstmal vor den Spiegel, lass mich volllaufen und verklopp' danach die Katze :blume

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • warum haben eigentlich IMMER die Väter die "Krankheiten" nach einer Trennung und NIE die Mütter? Hat das mal wer untersucht? Wohl die einzigen Krankheiten ohne Dunkelziffer :lgh




    Ich setz mich erstmal vor den Spiegel, lass mich volllaufen und verklopp' danach die Katze :blume

    Herzlichen dank für Dein Kommentar, aber ich denke, dass ich nach 12 Jahren Kampf um seine Liebe aufgeben darf. Und narzisstisch zu sein ist leider keine Krankheit, sonst hätte ich vielleicht den hauch einer chance. Ohne überhaupt etwas über meine Beziehung zu wissen und wie sehr ich die ganzen Jahre gekämpft, gehofft und gelitten habe, finde ich es sehr unpassend darüber zu urteilen.