Ergotherapie und gemeinsames Sorgerecht

  • Die Ergotherapeutin ist leider nicht so souverän, sich seiner verbalen Attacke zu entziehen. Sie wirkte gestern am Telefon ziemlich verunsichert, ob der Entwicklung der Angelegenheit. Und sie hat deutlich gemacht, dass sie das Kind nicht weiterbehandeln könne, wenn der sorgeberechtigte Vater ihr dies untersagt. Von dieser Seite habe ich definitiv keine Unterstützung zu erwarten. :(


    Der Rechtspfleger, der meinen Antrag letztlich aufgenommen hat, war auch eher skeptisch und hat mir wenig Hoffnung gemacht.
    Ich habe den Eilantrag jetzt trotzdem gestellt, weil ich auf keinen Fall tolerieren kann und will, dass der Vater hier willkürlich sein Sorgerecht missbraucht, um hilfreiche Behandlungen zu boykottieren. Einen anderen Weg, ihm das aufzuzeigen, sehe ich leider gerade nicht.

  • Der Rechtspfleger, der meinen Antrag letztlich aufgenommen hat, war auch eher skeptisch und hat mir wenig Hoffnung gemacht.


    Welche Gründe hat er denn genannt? Ich gehe mal davon aus, dass Du den Eilantrag mit Verweis auf den bereits gewährten Antrag auf Psychotherapie gestellt hast?


    Die Ergotherapeutin ist leider nicht so souverän, sich seiner verbalen Attacke zu entziehen.


    Wie kannst Du denn selbst Deinen Sohn unterstützen, vielleicht als Ergänzung dessen, was die Ergotherapeutin mit ihm gemacht hat, mit Deinen eigenen Möglichkeiten eben?


    dass der Vater hier willkürlich sein Sorgerecht missbraucht, um hilfreiche Behandlungen zu boykottieren.


    Das wird vermutlich auch so weitergehen: Vorschläge oder Impulse, die von Dir kommen, sind für ihn generell schlecht. Aber hat er irgendwelche konstruktiven Vorschläge? Umso wichtiger: konzentriere Dich ganz auf das, was Du für Dein Kind tun kannst, denn das meiste, was Du tust, kannst Du im Rahmen der Alltagssorge entscheiden.

  • Der Rechtspfleger, der meinen Antrag letztlich aufgenommen hat, war auch eher skeptisch und hat mir wenig Hoffnung gemacht.
    Ich habe den Eilantrag jetzt trotzdem gestellt, weil ich auf keinen Fall tolerieren kann und will, dass der Vater hier willkürlich sein Sorgerecht missbraucht, um hilfreiche Behandlungen zu boykottieren. Einen anderen Weg, ihm das aufzuzeigen, sehe ich leider gerade nicht.

    In deiner Situation würde ich mal beim Jugendamt vorbei schauen und mal ganz naiv fragen wie du dich verhalten sollst dein Kind braucht das ja schließlich ....

  • Der Rechtspfleger meinte, ich hätte den Vater erst unter Fristsetzung zur Stellungnahme auffordern müssen. Man könne ja nicht gleich zum Gericht rennen, statt miteinander eine Lösung zu suchen. Ich habe auf die Eilbedürftigkeit und meine Erfahrungen der letzten Jahre verwiesen und darauf bestanden, dass er den Antrag aufnimmt, auch wenn er selbst ihn für aussichtslos hält.


    Sollte es wirklich so weit kommen, dass die Therapie unter- oder gar abgebrochen wird, werde ich das dem Kind irgendwie erklären müssen. Wir reden von einem Kind mit massiven Trennungsängsten, dem ich erneut einen plötzlichen Kontaktabbruch zumuten würde.


    Gerade weil ich davon ausgehe, dass er sein Verhalten zukünftig nicht ändern wird, habe ich direkt die Gesundheitssorge beantragt. Er hat an anderer Stelle vor der Familienrichterin bereits kund getan, dass sein Kind nicht krank sei. Hier schließt sich dann der Kreis wieder... Keine Einsicht in die Hilfebedürftigkeit des Kindes --> keine Therapie.
    Immerhin wurde in der letzten Umgangsrechtsverhandlung auch über die Ergotherapie gesprochen. Da war seinerseits keine Rede davon, dass er der Therapie widerspreche. Mir kann also immerhin niemand vorwerfen, ich habe die Therapie ohne sein Einverständnis begonnen.

  • Der Rechtspfleger meinte, ich hätte den Vater erst unter Fristsetzung zur Stellungnahme auffordern müssen.


    ... und dann? Er hätte ja vermutlich genau das geschrieben, was Du vermutest, nämlich dass Kind nicht krank ist und deshalb keine Ergotherapie (mehr?) benötigt. Nun hat er die Gelegenheit, dazu vor dem Familiengericht Stellung zu beziehen. Da sehe ich nicht wirklich den großen Unterschied.


    Ich kann ja verstehen, dass Familiengerichte es nicht gerne sehen, wenn man wegen jedem Pups Eilanträge stellt, aber es gibt da ja nun eine gewisse Vorgeschichte hochstrittiger Eltern (dazu reicht es, wenn einer streitet!), und es lässt sich ja wohl auch mit den entsprechenden Protokollen ausreichend viel dokumentieren.


    Ich halte Dein Vorgehen für richtig, gerade weil Du bereits eine psychotherapeutische Behandlung auf diesem Weg erreichen musstest, weil darüber kein Konsens zwischen Euch zu erzielen war.

  • Immerhin wurde in der letzten Umgangsrechtsverhandlung auch über die Ergotherapie gesprochen. Da war seinerseits keine Rede davon, dass er der Therapie widerspreche. Mir kann also immerhin niemand vorwerfen, ich habe die Therapie ohne sein Einverständnis begonnen.


    Das ist jetzt zum Beispiel eine absolut wesentliche Information. Mit diesem Sachstand hast Du die Ergotherapie natürlich mit Einverständnis des Vaters gestartet. Damit könnte, nun stark begründet, die Ergotherapeutin natürlich die Therapie weiterführen.


    Tut sie dies nicht, greift sofort dein Eilantrag. in den aber hinein gehört, dass vor dem Familiengericht über die notwendige Therapie gesprochen wurde, der Vater also informiert war. (Damit wären auch die Sorgen des Rechtspflegers hinfällig ...)


    Leider ist es so, dass in solchen Auseinandersetzungen kräftig "juristet" wird: Es kommt also viel auf die Formulierungen an, die stringente Argumentation in den Anträgen, die dem Gericht - einem Juristen - einleuchtet. Hoffen wir, dass der Eilantrag hier diese Durchschlagskraft hat.


    @ Musica. Hessen bedeutet nicht, hier würden Richter Tendenzurteile sprechen. Sondern Hessen arbeitet noch relativ stark mit Eilanträgen im Familienrecht bzw. zieht - ganz im Sinne des Familienrechts - bei erkannter Notwendigkeit das Hauptverfahren beschleunigt durch. Wenn im Eilantrag die Notwendigkeit der Entscheidung gut erläutert ist, dann könnte selbst die Güteverhandlung im Hauptverfahren auf einen Termin innerhalb von drei Wochen gesetzt werden - wenn nicht im Eilverfahren vorläufig entschieden wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • ... und dann? Er hätte ja vermutlich genau das geschrieben, was Du vermutest, nämlich dass Kind nicht krank ist und deshalb keine Ergotherapie (mehr?) benötigt. Nun hat er die Gelegenheit, dazu vor dem Familiengericht Stellung zu beziehen. Da sehe ich nicht wirklich den großen Unterschied.


    Ich kann ja verstehen, dass Familiengerichte es nicht gerne sehen, wenn man wegen jedem Pups Eilanträge stellt, aber es gibt da ja nun eine gewisse Vorgeschichte hochstrittiger Eltern (dazu reicht es, wenn einer streitet!), und es lässt sich ja wohl auch mit den entsprechenden Protokollen ausreichend viel dokumentieren.


    Ich halte Dein Vorgehen für richtig, gerade weil Du bereits eine psychotherapeutische Behandlung auf diesem Weg erreichen musstest, weil darüber kein Konsens zwischen Euch zu erzielen war.

    Naja, man sollte aber auch der Willkür nicht Haus und Tor öffnen.....blind irgendwelche Anträgen stattgeben, außerhalb des Strafrechtes, würde ich in einem Rechtsstaat für sehr fragwürdig halten.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • [quote='Susa79','index.php?page=Thread&postID=2111678#post2111678'] In deiner Situation würde ich mal beim Jugendamt vorbei schauen und mal ganz naiv fragen wie du dich verhalten sollst dein Kind braucht das ja schließlich ....


    Hier ist das Jugendamt jetzt eigentlich völlig außen vor. Es kann nur beraten - und hier sind die Positionen klar. Bewegt aber nix. Oder es greift zum letzten Mittel und nimmt das Kind in Obhut, damit gesichert die Ergotherapie (nicht, je nach Meinungsbild des JA) durchgeführt wird.
    JA-Termin ist in der Situation, befürchte ich, für die Tonne. Es sei denn, man steht auf "Trösterlis" der Sachbearbeiterin: "Ist jetzt bestimmt schlimm für Sie, die Situation. Kann ich ja so gut verstehen ..."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hier ist das Jugendamt jetzt eigentlich völlig außen vor. Es kann nur beraten - und hier sind die Positionen klar. Bewegt aber nix. Oder es greift zum letzten Mittel und nimmt das Kind in Obhut, damit gesichert die Ergotherapie (nicht, je nach Meinungsbild des JA) durchgeführt wird.
    JA-Termin ist in der Situation, befürchte ich, für die Tonne. Es sei denn, man steht auf "Trösterlis" der Sachbearbeiterin: "Ist jetzt bestimmt schlimm für Sie, die Situation. Kann ich ja so gut verstehen ..."

    Wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte(!) wird das JA angehört und wenn die schon mal wissen um was es geht und begleitend einblick haben ist das nicht verkehrt.

  • JA-Termin ist in der Situation, befürchte ich, für die Tonne.


    Kommt vielleicht auch darauf an, was aus dem Eilantrag wird. Kommt es zur Anhörung, wird vermutlich jemand vom JA einbezogen werden, aber es genügt, den Kontakt dann zu suchen, wenn es so weit ist (wenn es nicht sowieso Gespräche, wie z. B. auch mit dem noch zu bestellenden Verfahrensbeistand, geben wird). Ich denke, man sollte dann auch eine konkrete Frage an das JA haben, die dann von diesem zu beantworten wäre. Auf allgemeine Fragen bekommt man ja häufig allgemeine Antworten.

  • Liebe Männer, im Eilverfahren wird das JA nicht gehört. Im Hauptverfahren würde es zwingend beigeladen und bekommt eine entsprechende Fragestellung vom Gericht. Auf die könnte das JA in einer schriftlichen Stellungnahme eingehen. Machen erfahrene JAs aber nicht. Sondern schicken den "Gerichtssachbearbeiter" ins mündliche Gerichtsverfahren. Der wird vom Gericht dann selbst oft gar nicht einbezogen. Aber der gesetzliche Zwang zum Beiladen ist erfolgt.
    Heißt: Wenn ich meine Zeit mit einem JA-Mitarbeiter verbringe, um den schon mal auf die Sache einzustimmen, muss das nicht der JA-MA in der Verhandlung sein.
    Substantielle Stellungnahme kommt da nicht. Dazu kennt das JA die Situation viel zu wenig. Es sei denn, man hat bereits eine dicke, fette Akte dort.


    Wird das JA beigeladen und meinen die, noch Infos zu benötigen, melden die sich von selbst. Wird aber hier, behaupte ich mal, in einer so eindeutigen Konstellation nicht die ganz so große Erfordernis des JAs sein. Bringt der Vater keine greifenden Argumente gegen die Therapie, gibt es vom JA nicht viel zu sagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Machen erfahrene JAs aber nicht. Sondern schicken den "Gerichtssachbearbeiter" ins mündliche Gerichtsverfahren.


    Gut, dann war "unser" JA eben nicht erfahren, weil die für meine Kinder zuständige SB an den diversen Verfahren teilgenommen hat. Aber wir haben ja auch schon mehrere dicke Akten dort und sind sozusagen amtsbekannt ... ;-)


    Mit "was aus dem Eilverfahren wird" meinte ich übrigens den Fall, dass es zu einem Hauptverfahren kommt. Danke aber für die umfassende Aufklärung.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Man wird hier die Alltagskompetenz werten (bei Kindesvater offenbar gleich Null)

    So schnell kann Frau also Alltagskompetenz bewerten - ohne das der Betroffene überhaupt davon ahnt oder gar zu Wort kommt.

    weil ich auf keinen Fall tolerieren kann und will, dass der Vater hier willkürlich sein Sorgerecht missbraucht

    Zunächst mal bedeutet "gemeinsames Sorgerecht", dass bestimmte Sachen rund ums Kind gemeinsam entschieden werden sollen. Bei Ergotherapie ist das zumindest nicht eindeutig. Eine klare Verständigung VOR Beginn der Therapie wäre sicher kein Fehler gewesen.
    Jetzt aber von "Missbrauch des Sorgerechts" zu reden, hat in meinen Augen ein wenig 'was von "Steine werfen im Glashaus".

    Immerhin wurde in der letzten Umgangsrechtsverhandlung auch über die Ergotherapie gesprochen. Da war seinerseits keine Rede davon, dass er der Therapie widerspreche. Mir kann also immerhin niemand vorwerfen, ich habe die Therapie ohne sein Einverständnis begonnen.

    Das finde ich jetzt wiederum interessant.
    Was wurde denn da besprochen und in welchem Zusammenhang? Daraus jetzt ein Einverständnis des Vaters abzuleiten ist - zumindest für uns hier - nicht wirklich nachvollziehbar.


    Nun liest man hier "der Vater hatte seit einem Jahr kein Kontakt zum Kind"
    Andererseits wirkt es gerade nicht so, als ob er kein Interesse am Kind hätte.(Sonst würde er nicht so intensiv streiten - z.B. Umgangsrecht einklagen). Wenn ich dann noch lese, dass es eine Verhandlung zum Umgangsrecht gab, dann fragt Mann sich schon, warum er denn keinen Umgang bekommt.

  • Das ist einfach aufzuklären, Loewe.


    Die Kleine hatte so heftig mit ihren Trennungsängsten und anderen Verhaltensauffälligkeiten zu kämpfen, dass sie KEINERLEI Trennung von mir erduldet hat. Ich habe mehr als ein Jahr lang mit viel Geduld und viel Unterstützung vom Kindergartenpersonal eine Eingewöhnung "probiert". Es war schlicht nicht möglich, das Kind von mir zu trennen, weil das kein Kindergarten (auch nicht mit Integrationshilfe, die ich zwischenzeitlich beantragt und bewilligt bekommen hatte!!!) stemmen konnte. Ebenso war kein unbegleiteter Umgang mit dem Kindesvater möglich. Und da er irgendwann so viel Druck gemacht hat, dass er nur unbegleiteten Umgang will und massive Drohungen ausgesprochen wurden, gab's dann gar keinen Umgang mehr, sondern eine gerichtliche Klärung.
    Nun ist es so, dass auch diese gerichtliche Klärung nicht ganz einfach ist. Zum jetzigen Zeitpunkt wird das Familiengericht keinen unbegleiteten Umgang beschließen, das ist deutlich zum Ausdruck gekommen. Die Verfahrensbeiständin stellt sogar in Frage, ob der Umgang mit dem Vater, der nach wie vor keinerlei "Krankheitseinsicht" zeigt (sondern sich weiterhin so positioniert, dass seine Tochter keinesfalls krank ist, nur die Mutter sie pausenlos quält und nicht zulässt, dass sie den Vater alleine sieht!), dem Kindeswohl dienlich ist. Er kann oder will nicht sehen, dass das Kind Hilfe braucht. Und das kommt immer wieder deutlich zum Ausdruck.


    Und... Doch, es gibt leider Menschen, die streiten einfach gerne und viel. Warum auch immer.
    In unserem Fall hat der interessierte Kindesvater bisher keinen Kontakt zu Kindergarten, Kinderarzt, Klinik (in der wir stationär behandelt wurden) o. ä. aufgenommen. Ach ja, und auch den Kontakt zu der professionellen Umgangsbegleiterin, die ich vorgeschlagen habe und hälftig zu finanzieren bereit bin, soll doch bitte ich aufnehmen.
    Ist es verwunderlich, dass ich sein Interesse zumindest zweifelhaft sehe?

  • Die Kleine hatte so heftig mit ihren Trennungsängsten und anderen Verhaltensauffälligkeiten zu kämpfen, dass sie KEINERLEI Trennung von mir erduldet hat.

    Wie alt ist denn euer Kind ?
    Da scheint ja etwas gerade sehr schräg zu laufen, wenn das Kind nicht mal in den Kindergarten gehen kann.

    Zum jetzigen Zeitpunkt wird das Familiengericht keinen unbegleiteten Umgang beschließen, das ist deutlich zum Ausdruck gekommen. Die Verfahrensbeiständin stellt sogar in Frage, ob der Umgang mit dem Vater, der nach wie vor keinerlei "Krankheitseinsicht" zeigt (sondern sich weiterhin so positioniert, dass seine Tochter keinesfalls krank ist, nur die Mutter sie pausenlos quält und nicht zulässt, dass sie den Vater alleine sieht!), dem Kindeswohl dienlich ist. Er kann oder will nicht sehen, dass das Kind Hilfe braucht. Und das kommt immer wieder deutlich zum Ausdruck.

    Das klingt wie eine Einschätzung von irgendwem (von Dir oder der Verfahrensbeiständin ?), aber noch nicht wie ein Beschluss vom Familiengericht.


    Jedenfalls scheint der Vater euer Kind - nicht zuletzt auf Grund der anscheinend fundiert diagnostizierten Krankheit des Kindes - lange nicht gesehen zu haben. Also hat er ja auch nur begrenzte Möglichkeiten diese Erkrankung zu verstehen.
    Liegen ihm denn Arztbriefe, Diagnosen usw. vor ?
    Ist es denkbar, dass er Sorge hat zum Grund der Verhaltensauffälligkeiten eures Kindes erklärt zu werden ?

  • :hae: hilft Ergotherapie gegen Trennungsängste und andere Verhaltensauffälligkeiten ?


    Momentan scheinst Du ja de facto die Gesundheitssorge quasi allein auszuführen.
    Gibt es jemanden der Dir dabei behilflich ist ? SPZ o.ä. ?

  • Das ist einfach aufzuklären, Loewe.


    Die Kleine hatte so heftig mit ihren Trennungsängsten und anderen Verhaltensauffälligkeiten zu kämpfen, dass sie KEINERLEI Trennung von mir erduldet hat. Ich habe mehr als ein Jahr lang mit viel Geduld und viel Unterstützung vom Kindergartenpersonal eine Eingewöhnung "probiert". Es war schlicht nicht möglich, das Kind von mir zu trennen, weil das kein Kindergarten (auch nicht mit Integrationshilfe, die ich zwischenzeitlich beantragt und bewilligt bekommen hatte!!!) stemmen konnte. Ebenso war kein unbegleiteter Umgang mit dem Kindesvater möglich. Und da er irgendwann so viel Druck gemacht hat, dass er nur unbegleiteten Umgang will und massive Drohungen ausgesprochen wurden, gab's dann gar keinen Umgang mehr

    Gruselig, einfach nur gruselig

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Es fällt mir fast schwer hier ganz sachlich zu antworten.


    Löwe, die TE hat ausgeführt am Anfang, dass diese Ergotherapie verordnet wurde nach einem Klinikaufenthalt und somit von qualifizierten Kinderpsychiatern wohl als gutes Mittel für die bestehenden Verhaltensaufälligkeiten zu sein scheint. Da muss man das nicht in Frage stellen.


    Der KV hat GSR es ist ihm möglich sich über die "Krankheit" des Kindes zu informieren. Er will es wohl nicht, weil wie ausgeführt, diese geleugnet wird.


    Diese Verhaltensweise ist mir durchaus nicht unbekannt.



    :tuschel Es gibt nämlich KV die akzeptieren schlicht nicht, dass ihre Kinder in irgendeiner Art "krank" sein könnten..Da braucht es dann auch keine Therapie!

  • :tuschel Es gibt nämlich KV die akzeptieren schlicht nicht, dass ihre Kinder in irgendeiner Art "krank" sein könnten..Da braucht es dann auch keine Therapie!

    Ich frage aus folgendem Grund:


    :tuschel Es gibt auch KMs die nicht sehen wollen, dass "ihr Kind" auch Kontakt zu anderen Menschen braucht.
    Da braucht es dann auch keinen Umgang mit schädlichen KVs.


    Und wenn diese extremen Trennungsängste gerade in diesem "Mutter-Kind" Gebilde bestehen (vielleicht auch entstanden sind?), dann darf man in Frage stellen ob es dem Kind hilfreich ist diesen Konstrukt weiter zu intensivieren.