übernahme der miete ?

  • hallo ihr lieben


    und zwar habe ich folgende situation


    - ich habe eine jetztige warmmiete von 420 euro (auf dem dorf) die das amt an den jetztigen vermieter zahlt und ich bin hier 7 euro über dem eigendlichen preis und zahle diese von meinem geld.


    - die miete für die neue wohnung würde 430 euro (in der stadt) betragen das heist ich währe hier 17 euro drüber. die ich aber dann auch von meinem geld bezahlen würde.


    was meint ihr ? macht das amt mir einen strich durch die rechnung oder könnte ich doch glück haben das die mir das bewilligen ?


    :thanks:

  • Du darfst natürlich umziehen.
    Doch hättest Du bei der Erlaubnis durch das JC Umtugskosten und ein Darlehen für die Mietkaution erhalten können.Des weiteren muss das JC nur die Hohe der alten Miete zahlen.



    Liebe Grüße


    Ute

  • Das kannst Du wohl so machen, jedenfalls hier in Berlin. Allerdings kann das bei den Nebenkosten Schwierigkeiten geben. Das JC braucht nur für die m² Nk zahlen, die angemessen sind. Was das bei Dir ist, müsste das Amt wissen und hängt von der Region ab, in der man wohnt.


    Im Übrigen gibt es Zuschläge von 10 Prozent der Nettokaltmiete, die sich auf max. 20 Prozent summieren "können", bei besonderen Lebenslagen: Ü60 Jahre, allein erziehend, chronisch krank, obdachlos. Geregelt ist das in Berlin in der AV Wohnen. Google das mal für Deine Region, ob ihr eventuell Zuschläge erhalten könntet oder frage nett beim Amt nach.

  • Ich wollte keine Schwarzmalerei betreiben.
    Wie gesagt Du darfst hinziehen, wohin immer Du magst.


    Die Regelung, die es in Berlin gibt gelten hier nicht, sind wenn dann Einzelfallentscheidungen.
    Für AE' s gibt es nix.


    Ich drücke die :daumen


    Liebe Grüße


    Ute

  • Vorsprechen? Persönlich?


    Die freuen sich, wenn Du (evtl. in den Ferien - je nach Wohnort) am Brückentag ohne Termin einfach vorsprichst....
    So bekommt man nicht das "Wohlwollen" des Sachbearbeiters!


    Falls der überhaupt da ist, denn an solchen Tagen ist oft nur Notbesetzung.

  • Eigentlich stellt man einen Antrag bei ALG II Bezug. Es werden 3 Wohnungsangbote gefordert und das Jobcenter kann eine Wohnung genehmigen, wenn die Miete im Rahmen ist. Ohne Genehmigung wirst du kein Geld für den Umzug erhalten und keine Kaution. Wenn das neue Jobcenter richtig quer schießt, stehst du ohne Gelder da .... ich würde mich so etwas nicht trauen.

  • Zum Thema selbst kann ich leider nicht viel beitragen.
    Nur informier dich besser bevor du dich morgen auf die Socken machst.


    Ich arbeite hier bei uns in der Kreisverwaltung und bei uns bleibt die Kreisverwaltung morgen komplett wegen dem Brückentag geschlossen.



    Ruf besser vorher an.

  • Ich habe etwas recherchiert und konnte das hier zu dem Thema finden:


    "Mod.-Hinweis: Text entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Bitte ins Forum keine Texte einstellen, die nicht von einem selbst stammen. Sonst kann es zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums kommen und ggfls. zur Strafverfolgung des Posters - und das will ja keiner. Also bitte Texte in eigenen Worten zusammen fassen und/oder verlinken. Volleybap"
    [/list]

  • Sei bloß vorsichtig.


    Mir haben sie den Umzug abgelehnt das neue JC hat mich nicht mal vorsprechen lassen.
    Dann wurde es mir genehmigt jetzt haben die es wieder sicj neu überlegt und abgelehnt.



    Ausserdem isr die Wohnung übern Wert keine Kaution die Nachzahlung wird auch nicht mehr ganz übernommen.


    Geh nur mit Beistand da hin.