Gemeinsames Haus / Betretungsrecht des Ex-Partners

  • Der Gesetzgeber definiert das Ausziehen darüber, ob dein Ex alle "seine" Sachen mitgenommen hat.


    Ich würde deshalb mit dem Ex eine Frist vereinbaren, innerhalb derer er seine restlichen Sachen mitnehmen sollte. Ist er denn noch am bisherigen Wohnort gemeldet? Oder hat das juristisch gesehen mit Auszug nichts zu tun?


    Wenn es (noch) gemeinsame Freunde gibt, die hier helfend bei einer Absprache zur Seite stehen, sollte man diese Chance ergreifen.


    Kann aber auch kontraproduktiv sein. Daran sind auch schon (sog.?) Freundschaften zerbrochen. Und die Gefahr ist immer, dass dann die Freunde zumindest von demjenigen, der sich benachteiligt fühlt, als parteiisch angesehen werden. Ich würde als Freund zwar immer da sein für denjenigen, der mich braucht, aber gleichzeitig empfehlen, für Absprachen professionelle Hilfe zu suchen (Diakonie, Caritas, ...)