...gilt man immer noch als AE wenn man nur zur Hälfte mit dem Partner zusammen lebt?
Im Sinne man behält die Wohnung als Hauptwohnsitz und meldet beim Partner den Zweitwohnsitz an? Bzw hält sich beim Partner nur die Hälfte der Woche auf und lebt so ne Art Wechselmodell - man pendelt hin und her und hat dann wirklich getrennte Haushaltsführung - die AE mit ihren Hauptwohnsitz und der Partner halt mit seinem.
Verliert man dann den Anspruch auf Steuerklasse 2, Unterhaltsvorschuss und sonstige Begünstigungen für Alleinerziehende?