Mal eine allgemeine Frage...

  • ...gilt man immer noch als AE wenn man nur zur Hälfte mit dem Partner zusammen lebt?


    Im Sinne man behält die Wohnung als Hauptwohnsitz und meldet beim Partner den Zweitwohnsitz an? Bzw hält sich beim Partner nur die Hälfte der Woche auf und lebt so ne Art Wechselmodell - man pendelt hin und her und hat dann wirklich getrennte Haushaltsführung - die AE mit ihren Hauptwohnsitz und der Partner halt mit seinem.


    Verliert man dann den Anspruch auf Steuerklasse 2, Unterhaltsvorschuss und sonstige Begünstigungen für Alleinerziehende?

  • Ich habe keine Ahnung. Vom Bauchgefühl her würde ich aber sagen, dann bist Du nicht mehr AE. Ein zusammen lebendes Paar wird ja auch nicht zu AE's, wenn ein Partner über die Woche zur Montage etc. muss
    Ich bleib mal dran, auf eine rechtssichere Antwort bin ich gespannt ;)

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Wenn es das gäbe, würde es bedeuten, man kann mit Partner AE sein.
    Ich halte das für einen Widerspruch.
    Auch eine nur zeitweise gelebte Partnerschaft ist eine Partnerschaft.


    Denke aber, so genau ist der Begriff bisher nicht definiert.
    Behörden werden, falls Ansprüche geltend gemacht werden, im Zweifel den Spielraum nutzen und die Lage immer so beurteilen, als ob kein Anspruch auf Leistungen besteht.

  • Auch, wenn ich deine Frage nicht beantworten kann:


    Warum willst du den 2. Wohnsitz anmelden? Zweitwohnungssteuer kann dann u. U. erhoben werden.


    Die Schulen sind da viel besser als in meiner Umgebung. Das ist der einzige Grund.

  • Wenn es das gäbe, würde es bedeuten, man kann mit Partner AE sein.
    Ich halte das für einen Widerspruch.
    Auch eine nur zeitweise gelebte Partnerschaft ist eine Partnerschaft.


    Denke aber, so genau ist der Begriff bisher nicht definiert.
    Behörden werden, falls Ansprüche geltend gemacht werden, im Zweifel den Spielraum nutzen und die Lage immer so beurteilen, als ob kein Anspruch auf Leistungen besteht.


    Ok das leuchtet ein. Die werden es bestimmt zu ihren Gunsten auslegen.

  • So eine Scheinumeldung kann nach hinten losgehen. Im schlimmsten Fall muss das Kind die Schule wieder verlassen.


    Warum ziehst du nicht direkt dahin?


    Naja ist ja keine Scheinummeldung. Ich würde dort auch wirklich zeitweise wohnen. Will einfach nicht gleich alles aufgeben was ich habe - eine Wohnung in Berlin findet man nicht einfach, vor allem zu meinem Superpreis. Ein Zusammenziehen kann ja auch in die Hose gehen, man muss doch was haben wohin man jederzeit wieder zurück kann.
    Sind jetzt erstmal allgemeine Überlegungen, bis zur Schule sind es ja noch 2 Jahre.

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  • Eigentlich kommt das aufs jeweilige Amt an:


    - Jobcenter z. B sieht dich schon als "nicht alleinerziehend" an, sobald du mit einem Partner zusammen lebst. Egal ob derjenige auch Vater deines Kindes ist, oder nicht.


    - bei UVG dagegen bist du solange alleinerziehend, solange du nicht verheiratest bist. D. H. Du kannst auch mit Partner, der nicht KV ist, zusammen wohnen, ohne dass es Einfluss auf UVG hat.


    - bei Steuern bin ich leider raus, da kenn ich mich nicht aus.


    Lg

    Sag deine Meinung grad und schlicht,

    bleib bei der Wahrheit, lüge nicht,

    und zeige nimmer dich aus List

    anders, als dir ums Herze ist.


    Albrecht Dürer

  • Wenn es nur um die Schule geht, guck doch mal ins Berliner Schulgesetz. Mir ist da so, als hätte ein Berliner Forenmitglied mal berichtet, da gäbe es freie Schulwahl für die Grundschule.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, es gibt bei der Grundschule keine freie Wahl; bei der weiterführenden schon.


    Aber: Anmeldung bei der zuständigen Grundschule. Da kannst du dann auch gleich einen Antrag auf eine andere Schule stellen, mit kleiner Begründung. Grundsätzlich werden diese Wünsche schon berücksichtigt, sofern die Wunschgrundschule noch freie Plätze hat.



    Zu Bedenken ist jedoch, dass es für das Kind nicht unbedingt schön ist, nicht in der Nähe der Grundschule zu wohnen. Freundschaften werden dadurch erschwert.
    Was hast du für Probleme mit den Grundschulen vor Ort?

  • Also grundsätzlich leben die Berliner Eltern in Angst vor den Schulen. Die Schulsuche ist hier sehr wichtig, da die meisten Schulen einfach schlecht sind (sowohl der Unterricht als auch die Räumlichkeiten) . Hier ziehen Leute für die Schule um und lassen die Kinder schnell noch taufen ect. Und es soll immer schlimmer werden.

  • Die Schulsituation in Berlin ist einfach nur katastrophal wenn man öffentliche staatliche Schulen nimmt.
    Und bei mir um die Ecke ist so eine richtige Ghetto-Schule. Dabei wohne ich fast im Zentrum. Deshalb sucht man entweder eine Privatschule oder zieht eben um. Viele gleich nach Brandenburg.
    Man muss halt ausrechnen was sich mehr rentiert.

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  • In Kreuzberg gab es ja mal eine richtige Ummeldeflut, da viele Eltern bestimmte Schulen umgehen wollten. Das ist eben der Nachteil, wenn man in einem hippen, gentrifizierten Bezirk wohnen möchte und noch Menschen von vor der Gentrifizierung dort leben und die Kinder der Hipster irgendwann mit denen zur Schule gehen müssen. :P


    Ich würde an Deiner Stelle meine Wohnung wahrscheinlich untervermieten oder eben eine Privatschule, hattest Du doch eh ins Auge gefasst. ^^

  • Ja, die Schulwahl ist eine Frage für sich.
    Mir ging es hier vor allem darum, ob man immer noch als AE gilt, wenn man trotz Partner seine Wohnung immer noch als Hauptwohnsitz behält und somit auch alle Ausgaben weiterhin ganz alleine tätigt und auch regelmäßig ein paar Tage in der Woche dort ist. Oder ob der Partner dann trotzdem den Verlust von immerhin rund 300 Euro netto (UV+STK2) irgendwie ausgleichen muss. Plus das was ich normalerweise durch die Steuererklärung wieder raushole. Denn die Ausgaben bleiben ja gleich.
    Wäre wichtig zu wissen bevor man das Thema Finanzen vor dem Zusammenziehen anspricht. :)

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  • Zusammen wirtschaften spart doch bestimmt mehr als 300 euro ;-) . Bei mir ist der Betrag, den ich spare, wenn ich den finalen Schritt endlich mach vierstellig. Und das ohne dass da transferleistung vom neuen Partner fließen würden.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Na ich will doch gar nicht zusammen Wirtschaften, schon gar nicht in den ersten 1-2 Jahren. Will meine Wohnung behalten. Warum soll ich alles aufgeben? Und wenn es nicht klappt? Ich brauche Rückzugsmöglichkeiten. Reicht schon wenn ich generell meine Umgebung wechseln muss und das Kind auch.