Arbeitgeberzwang für Auslandsmontage ?

  • Hallo.
    Bin neu hier.
    Ich habe eine 14-jährige Tochter die nach einem unglücklichen Fall zu mir ziehen Musste weil sie von Der Mutter geschlagen und gewürgt wurde. Jetzt ist die Frage der Arbeitgeber möchte mich auf Auslandsmontage schicken wie sind da die Sache rechtlich aus? Wie stehe ich dem Gesetz gegenüber wegen Verletzung des Sorgerechts ?
    Kann doch das Kind nicht allein lassen und das für mehrere Wochen.
    Meine Mutter ist zu 50% behindert und kann nicht solange auf sie aufpassen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Dankeschön

  • Naja wahrscheinlich steht da halt drin, dass Auslandseinsätze angeordnet werden können. Wäre ja auch bisher kein Problem gewesen. Wie es rechtlich aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen, da gibt es hier im Forum aber kundige Leute.
    Kannst Du mit Deinem Chef reden?

  • 1. Kommt auf den Vertrag an


    2. Warum kann man mit GdB 50 kein Kind beaufsichtigen? Ich habe GdB 60 und bin alleinerziehend.....

  • Wenn Du fahren musst und privat niemanden hast, der das Kind beaufsichtigen kann, frag auf dem Jugendamt nach, dann müsste Dein Kind während Deiner Abwesenheit so lange in Kurzzeitpflege. Den Job würde ich deswegen nicht aufgeben, wenn es nicht häufig vorkommt. Ein Gesetz, das bei BET solche Arbeitsanweisungen untersagt, gibt es nicht.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wenn Du fahren musst und privat niemanden hast, der das Kind beaufsichtigen kann, frag auf dem Jugendamt nach, dann müsste Dein Kind während Deiner Abwesenheit so lange in Kurzzeitpflege. Den Job würde ich deswegen nicht aufgeben, wenn es nicht häufig vorkommt. Ein Gesetz, das bei BET solche Arbeitsanweisungen untersagt, gibt es nicht.

    Das würde ich an seiner Stelle auf keinen Fall tun!
    Fremdbetreuung kann dir immer als mangelnde Erziehungsfähigkeit ausgelegt werden.

  • Das würde ich an seiner Stelle auf keinen Fall tun!
    Fremdbetreuung kann dir immer als mangelnde Erziehungsfähigkeit ausgelegt werden.


    Hallo Agrippa,


    Da ich vermute, dass Dein Einwand den möglichen Streit um das ABR betrifft, sei mir ein Hinweis erlaubt:
    Wenn ein Familiengericht zwischen dem Verbleib bei Elternteilen entscheiden müsste, wäre wohl schlagen und würgen die schlimmere Erziehungsunfähigkeit. Zumal bei einem 14jährigen umzugsunwilligen Teenager derartige Anträge sowieso nur sehr selten von Erfolg gekrönt wären.




    Hallo Sirius,


    der Arbeitgeber möchte mich auf Auslandsmontage schicken wie sind da die Sache rechtlich aus? Wie stehe ich dem Gesetz gegenüber wegen Verletzung des Sorgerechts ?
    Kann doch das Kind nicht allein lassen und das für mehrere Wochen.
    Meine Mutter ist zu 50% behindert und kann nicht solange auf sie aufpassen.


    für Deinen Arbeitgeber ist das ist keine Frage des Sorgerechts/der Aufsichtspflicht. Für Deinen Arbeitgeber zählt der Arbeitsvertrag. Wenn dieser Montagen im Ausland vorsieht, so musst du als Vertragspartner diesen Vertrag erfüllen.


    Dass Du das Kind nicht alleine lassen möchtest, kann ich nachvollziehen und ich würde es auch nicht tun. Wenn die Oma das nicht leisten kann/möchte, musst Du das akzeptieren und dein Problem anders lösen. Falls der Arbeitgeber sich nicht auf eine Vertragsänderung einlassen möchte, ist wohl der Rat, beim Jugendamt um Hilfe zu bitten, richtig - zumindest wenn Du Deinen Job behalten möchtest.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • wie oben schon einige gesagt haben-
    es kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an, und vor allem auf Deinen Arbeitgeber-
    insbesondere stellt sich hier die Frage der Tarifbindung (und, falls ja- welcher Tarifvertrag) und der Zuständigkeit eine Betrieb-oder Personalrates-


    ebenso stellt sich die Frage, ob, bzw. wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht zwischen Dir und der Mutter geregelt ist-


    Bezüglich der Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht (ich glaube, das meinst Du?) kommt es inbesondere auf die begleitenden Umstände an-
    hier kommt es insbesondere auf die Persönlichkeit des Kindes, den Fähigkeiten des Kindes und die begleitenden Umstände an-
    da muss man abwägen-


    Meine Tochter ist z.B. mit 15 Jahren drei Wochen "alleine" zu Hause geblieben, während ich in MuKiKur war-
    Ich hielt sie dafür für absolut geeignet, und sie war aus meiner Sicht auch reif genug dafür, und entsprechend selbständig (ist z.B. schon 5 Jahre lang
    morgens alleine aufgestanden, und zur Schule)-
    Gegessen hat sie in der Schule, und die WE hat sie bei Freunden/Verwandten verbracht-
    sie hatte jederzeit kompetente Ansprechpartner, die sie hätte kontaktieren können- kein Problem...
    aber, bei meinem Sohn hät ich das vermutlich nicht mit gutem Gewissen gemacht :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Vielen Dank für so schnelle Antworten.
    Werde heute versuchen mit dem Chef zu sprechen und das natürlich ruhig.
    Viel zu verlieren hab ich nicht. Die Leihfirmen reißen sich zur Zeit um alle Handwerker

  • Der Arbeitgeber war sehr sachlich und gab mir bis Montag Zeit das Problem zu lösen.
    Heugabel erst eine mündliche Abmahnung.
    Die Aussage war: „Wir benötigen ihre fachliche Kenntnisse. Sie haben bis Montag Zeit um das Problem zu lösen „
    Ab Montag gibt es wahrscheinlich die schriftliche und nach der dritten die Kündigung.
    Von wegen Verständnis und sozial...
    Und er hat zwei Kinder.
    Könnte fluchen ohne Ende, aber es bringt mich nicht wirklich weiter

  • Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Sind Auslandsreisen Bestandteil deines Vertrages? Dein Chef kann ja erstmal viel sagen, ob das rechtens ist, ist eine andere Sache.


    Und für was gab es die Abmahnung? Weil du gefragt hast?


    Wenn er dich kündigt, hat er deine Fachkenntnisse übrigens auch nicht. :kopf

  • Nach so einem Gespräch wüsste ich, was ich zu tun hätte.


    Ich seh es wie Marsupilami, die Aussage er bräuchte deine Fachkenntnisse passt nicht mit einem Kündigungsvorhaben zusammen, denn dann bist du ja ganz weg und damit auch die Fachkenntnis :tuedelue


    Viel zu verlieren hab ich nicht. Die Leihfirmen reißen sich zur Zeit um alle Handwerker


    Würde ich durchaus als schnelle Lösung in Betracht ziehen :daumen


    Gerade Handwerker sind doch wirklich gefragt momentan. Also ich für meinen Teil krieg nie einen her, wenn ich einen brauche :flenn;)