Scheidung und das leidige Autoproblem

  • Dafür gibt es ganz schlicht Listen, in denen der Durchschnittswert angegeben ist. Wer davon abweichen will, muss die Beweise vorlegen. Vermoegensausgleich ist kein Hexenwerk.
    Die Grundregel hier ist ganz schlicht: behält der Ex das Auto, geht der halbe Zeitwert an die Threadstarterin. Behält sie das Auto, muss sie Ex den halben Zeitwert geben. Punkt und aus ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich verstehe durchaus dass sowas aus anwaltlicher Sicht einfach ist und die Gesetze das hergeben...


    Angenommen das Fzg wäre nach der Schwacke- List 10tsd € "Wert", dann dürfte in dem Fall schon strittig sein ob diese Schwackeliste überhaupt anzuwenden ist weil das Fzg evtl mit ner US-Nummer angemeldet ist und sich eigentlich auf US Territorium befindet... Hinzu kommen die unklaren Eigentumsverhältnisse...


    Es wird zwar vom Auto des Ex- Partners gesprochen, ihr Anwalt geht also davon aus dass es sein Eigentum, mithin also im Zugewinn ist.
    Auch das ist bei einem US- Fahrzeug eben nicht zwingend der Fall, nach US -Recht gehört das Fzg dem "Title-Holder", deswegen darf eine amerikanische Bank auch das Auto "klauen"...
    Hinzu kommt dass bei US-Amerikanern oft der "Title" geteilt ist, als Besitzer die Bank oder u.U eine US-Firma drin steht und gleichzeitig der Fahrer...


    Selbst wenn nun die Eigentumsverhältnisse feststehen, das Fahrzeug bewertet wäre, dann stellt sich noch die Frage nach der MwSt... Angenommen er übergibt ihr das Fahrzeug, wer zahlt dann die MwSt ?


    Ich kenne dieses komplizierte Procedere weil ich öfters Fahrzeuge von US- Angehörigen gekauft habe...
    So gab es in den 1990ern eine US-Firma die für Armeeangehörige die Fahrzeuge besorgt hat, diese Firma war, mit Sitz in USA, der Eigentümer, die Fahrzeuge waren aber hier mit ner Army-Nummer angemeldet und wurden damals schon gegen einen geringen monatlichen Beitrag "verleast"... Da mich einer dieser Verkäufer übers Ohr gehauen hat versuchte mein Anwalt da rein zu pfänden, keine Chance, es war nicht sein Auto und letztendlich bin ich leer ausgegangen...


    Auch wenn Anwälte die Dinge einfach sehen, in der Realität kann eine Auseinandersetzung über tatsächliche Werte und Eigentumsverhältnisse Jahre dauern, je nachdem wie kompliziert die Konstellationen sind...


    Und im Fall der TE müssen folgende Fragen erstmal beantwortet werden:


    Wurde eine Anzahlung geleistet ? Wie ist der "Finanzierungsvertrag" gestaltet? Leasing, Finanzierung oder Mischformen (in USA durchaus üblich) daraus ? Wurde bereits eine Übernahme des Fahrzeuges zu einer Restsumme X vereinbart?
    Ist es ein Abzahlungsgeschäft oder eine Überlassungsvereinbarung?


    lg Thomas

  • Deine Ausfuehrungen , gtom, haben mit Familienrecht leider nichts zutun.

    Liebe Grüße



    Bap



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