• :hilfe Mein Freund und ich sind am überlegen zu heiraten. Jetzt stelle ich mir die Frage welche Vorteile und Nachteile die Heirat für uns hat.


    zur Situation: Habe eine große Tochter ( 9 Jahre). KV hat uns vor 6 Jahre sitzen gelassen, nach 3 Jahren waren wir dann geschieden. Haben beide das gemeinsame Sorgerecht für Tochter. Er ist seit 1 oder 2 Jahre wieder verheiratet. Er zahlt Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Sie fährt unregelmäßig zu ihrem Papa, will am liebsten zur Zeit gar nicht hin fahren. Die Neue hat zwei Kinder mit in die Ehe gebracht.
    Ich bekommen keine finanzielle Unterstützung von ihm.


    Ich habe noch einen Sohn ( 3 Jahre) ist von einem anderen Mann. Habe mich von ihm getrennt, kurz nach der Geburt. Habe das alleinige Sorgerecht. KV zahlt weniger UNterhalt, ist ein Mangelfall. Er hat noch eine Große Tochter (12 Jahre) die bei ihm lebt. Er bekommt vom Amt Unterhaltsvorschuß. KV hat seit Februar sein Sohn nicht mehr gesehen.
    Ich habe von ihm die Jahre kein Trennungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt bekommen.



    Ich lebe seit über 2 Jahren mit meinem jetzigen Freund zusammen. Wir haben uns kennen gelernt da war der Kleine 10 Monate alt. Er ist für ihn und die Große wie ein richtiger Vater.
    Wir wohnen nicht offiziel zusammen, hat nur meine Wohnungs als Zweitwohnsitz angemeldet. Er ist am überlegen es als Hauptwohnsitz zumelden, zwecks Heirat.


    Welche Vor bzw. Nachteile hätte jetzt eine Hochzeit für uns ?

  • Hallo dea03,


    um auf Deine Frage zu antworten:


    Welche Vor bzw. Nachteile hätte jetzt eine Hochzeit für uns ?


    - für den Sohn fällt der Unterhaltsvorschuss weg


    - wenn Du Transfserleistungen (Hartz4) beziehst, bist Du nicht mehr allein erziehend, somit fällt da seitens der Arge der AE Zuschlag für Kinder bis zum 6. Lebensjahr weg und ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gerechnet


    - solltest Du eigenes sozialversicherungpflichtiges Einkommen erwirtschaften, fällt dier LST.-Klasse 2 weg


    - Unterhalt für die größere Tochter bleibt wie gehabt, aber Obacht. Wenn der erste KV nicht mehr zahlt besteht auch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.


    Ganz gut erklärt ist es unter:


    familien-wegweiser.de


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Vielleicht sollte eine Heiratsentscheidung weniger von finanziellen und rechtlichen Vor- und Nachteilen abhängig gemacht werden. Stärkeres Argument ist es und als gute Basis hat sich erwiesen, wenn man einander heiratet, um nach innen und aussen durch Wort und Tat zu zeigen und zu versprechen, für den anderen einzustehen.


    Natürlich kann man auch etwaige Steuervorteile aufrechnen gegen den Verlust von Unterhaltsvorschuss etc. Aber wäre der summierende Schlussstrich so hilfreich: wenn wir heiraten, bringt uns das 93,47 Euro. 100 € wollten wir mindestens rausziehen, jetzt heiraten wir nicht ...


    Wenn ich so anfange zu rechnen, dann sollte ich auf die Heirat verzichten. Es braucht mehr, was einen beieinander hält. Wenn aber die technischen u. finanziellen Vorteile auf der Entscheidungwaage erst das Übergewicht für eine Seite bringen müssen, dann ist die Verbindung irgendwie schon sehr dünn.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielleicht sollte eine Heiratsentscheidung weniger von finanziellen und rechtlichen Vor- und Nachteilen abhängig gemacht werden. Stärkeres Argument ist es und als gute Basis hat sich erwiesen, wenn man einander heiratet, um nach innen und aussen durch Wort und Tat zu zeigen und zu versprechen, für den anderen einzustehen.


    Natürlich kann man auch etwaige Steuervorteile aufrechnen gegen den Verlust von Unterhaltsvorschuss etc. Aber wäre der summierende Schlussstrich so hilfreich: wenn wir heiraten, bringt uns das 93,47 Euro. 100 € wollten wir mindestens rausziehen, jetzt heiraten wir nicht ...


    Wenn ich so anfange zu rechnen, dann sollte ich auf die Heirat verzichten. Es braucht mehr, was einen beieinander hält. Wenn aber die technischen u. finanziellen Vorteile auf der Entscheidungwaage erst das Übergewicht für eine Seite bringen müssen, dann ist die Verbindung irgendwie schon sehr dünn.

    Schön gesagt und war auch mein erster gedanke

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Man muss nicht heiraten um die gemeinsame Wohnung als Hauptwohnsitz haben zu können.


    Ich reagiere immer etwas verschnupft bei offiziell wohnt man nicht zusammen.
    So was macht wenig Sinn ,wenn da nicht Gelder vom Staat mit im Spiel sind. :pfeif


    Ich oute mich als unverbesserliche Romantikerin ,wenn schon Heirat ,dann weil das Herz es will.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Wir wohnen nicht offiziel zusammen, hat nur meine Wohnungs als Zweitwohnsitz angemeldet. Er ist am überlegen es als Hauptwohnsitz zumelden, zwecks Heirat.


    zwecks Heirat?
    ich kann das grad nicht verstehen *grübel*-


    warum zieht ihr nicht einfach erst mal zusammen, und schaut mal, wie es läuft?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Fällt Steuerklasse 2 oder der Alleinerziehendenzuschlag beim ALG2 nicht auch schon weg, wenn jemand nur mit dem Zweitwohnsitz bei einem gemeldet ist?

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • zwecks Heirat?
    ich kann das grad nicht verstehen *grübel*-


    warum zieht ihr nicht einfach erst mal zusammen, und schaut mal, wie es läuft?

    Wir wohnen seit über zwei Jahren zusammen. Er hatte damals meine Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet, nur aus Versicherungstechnischen Gründe. Wenn ihm auf dem Weg zur Arbeit was passiert wäre.
    Wenn er dort wohnen bleiben würde müsste er von seiner Stadt eine besondere Bescheinigung haben, das er hier heirat darf.
    Jetzt haben wir auch noch erfahren, das das Haus wo er drin wohnt ( Elternhaus seiner Mutter) verkauft werden soll über kurz oder lang.



    Ich habe kein Hartz 4, Unterhaltsvorschuß bekommen. Der KV von meinem Kleinen bekommt für seine Tochter Unterhaltsvorschuß. Ich habe auch keine Steuerklasse 2 gehabt. Habe seit der Scheidung Steuerklasse 1.

  • Zitat

    Wenn er dort wohnen bleiben würde müsste er von seiner Stadt eine besondere Bescheinigung haben, das er hier heirat darf.

    Wie geht denn das?

  • Er hatte damals meine Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet, nur aus Versicherungstechnischen Gründe. Wenn ihm auf dem Weg zur Arbeit was passiert wäre.


    aber nur wenn der Zweitwohnsitz ein echter Zweitwohnsitz wäre - also wesentlich näher und der Hauptwohnsitz entfernt - click


    Heiraten könnt ihr überall - auch an der Ostsee - da ist der Wohnsitz und die Adresse egal.... ihr müßt ja nicht gemeinsam wohnen