Hallo,
Ich hätte eine Frage, die eine Freundin von mir betrifft.
Sie hat bis vor kurzem Hartz 4 bezogen und ist Alleinerziehende.
Nun ist sie erwerbsunfähig und bekommt Rente.
Dadurch greift Hartz 4 nicht mehr, und ihr wurde gesagt, sie solle für die Kinder Sozialhilfe beantragen.
Wohngeld und UGV solle sie auch beantragen. Alles hat sie nun beantragt, ohne momentan zu wissen, was ihr davon bewilligt wird.
Ungünstig, weil solange fehlt ihr wohl das Geld.
Das Sozialhilfeamt ( falls das so heißt) hat nun ihre Eltern angeschrieben, sie müssen Für ihre Enkelkinder zahlen.
Was mich wundert, dass da die Grosselten herangezogen werden und bei Hartz 4 nicht :hae:
Werden die auch herangezogen, bei Wohngeld?
Was, wenn die Eltern sich weigern?
Momentan ist sie echt in der Patsche, da die Rente nur geringfügig mehr ist als der Hartz 4 Satz, sie aber das Hartz 4 für die Kinder auch nicht mehr bekommt, sondern Sozialhilfe beantragen muss, und nicht weiß, ab wann was gezahlt wird.
Nachdem ich mich da Null auskenne, möchte ich die Frage hier im Forum stellen.
LG Jona